Kann ich als Arbeitgeber im Arbeitsvertrag festlegen welche gesetzliche Krankenkasse meine Arbeitnehmer auswählen?

Januar 6, 2026

Kann ich als Arbeitgeber im Arbeitsvertrag festlegen welche gesetzliche Krankenkasse meine Arbeitnehmer auswählen?

Das Wichtigste vorab

Als Arbeitgeber dürfen Sie nicht bestimmen, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse Ihre Arbeitnehmer versichert sind. Das ist gesetzlich geregelt. Ihre Mitarbeiter haben ein eigenes Wahlrecht. Sie entscheiden selbst, bei welcher Kasse sie Mitglied werden möchten. Das steht in § 173 SGB V 

Das Wahlrecht der Arbeitnehmer

Jeder Arbeitnehmer, der gesetzlich versichert ist, kann seine Krankenkasse frei wählen. Das Wahlrecht ist ein Grundsatz im Sozialgesetzbuch. Es gilt für alle, die versicherungspflichtig sind. Auch wer freiwillig gesetzlich versichert ist, hat dieses Recht. Die Auswahl ist nicht auf eine bestimmte Kasse beschränkt. Es gibt verschiedene Kassenarten: Ortskrankenkassen, Ersatzkassen, Betriebskrankenkassen und Innungskrankenkassen. Die Wahlmöglichkeiten sind im Gesetz genau aufgezählt 

Was bedeutet das für Sie als Arbeitgeber?

Sie können im Arbeitsvertrag keine Vorgaben zur Krankenkasse machen. Sie dürfen auch nicht verlangen, dass Ihr Mitarbeiter eine bestimmte Kasse auswählt. Auch eine Klausel im Vertrag, die eine bestimmte Krankenkasse vorschreibt, ist unwirksam. Das Wahlrecht steht allein dem Arbeitnehmer zu. Sie müssen die Entscheidung Ihres Mitarbeiters akzeptieren. Sie dürfen ihn nicht unter Druck setzen oder beeinflussen 

Warum ist das so geregelt?

Das Gesetz schützt die Freiheit der Arbeitnehmer. Jeder soll selbst entscheiden, welche Krankenkasse am besten zu ihm passt. Die Kassen unterscheiden sich zum Beispiel bei Zusatzleistungen oder beim Service. Manche Menschen legen Wert auf bestimmte Angebote. Andere möchten bei einer Kasse bleiben, bei der sie schon lange Mitglied sind. Das Gesetz will verhindern, dass Arbeitgeber Druck ausüben oder Vorteile für bestimmte Kassen schaffen 

Kann ich als Arbeitgeber im Arbeitsvertrag festlegen welche gesetzliche Krankenkasse meine Arbeitnehmer auswählen?

Was passiert, wenn Sie es trotzdem versuchen?

Wenn Sie im Arbeitsvertrag eine bestimmte Krankenkasse vorschreiben, ist diese Regelung ungültig. Ihr Mitarbeiter kann trotzdem eine andere Kasse wählen. Die Sozialversicherung prüft, ob die Anmeldung korrekt ist. Im Zweifel gilt immer das Wahlrecht des Arbeitnehmers. Verstöße können auch arbeitsrechtliche Folgen haben. Im schlimmsten Fall drohen Ihnen rechtliche Auseinandersetzungen oder Sanktionen 

Wie läuft die Anmeldung zur Krankenkasse ab?

Ihr Mitarbeiter teilt Ihnen mit, bei welcher Krankenkasse er versichert ist. Sie melden ihn dann dort an. Wenn ein neuer Mitarbeiter keine Kasse angibt, müssen Sie ihn darauf hinweisen, dass er eine wählen kann. Nur in Ausnahmefällen, wenn keine Wahl getroffen wird, gibt es eine Ersatzregelung. Dann wird die Kasse nach bestimmten Vorgaben zugeteilt. Aber auch dann gilt: Der Mitarbeiter kann später immer noch selbst wählen 

Was sollten Sie als Arbeitgeber beachten?

Respektieren Sie das Wahlrecht Ihrer Arbeitnehmer. Geben Sie keine Empfehlungen oder Vorgaben ab. Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über ihr Recht zur freien Wahl. Halten Sie sich an die gesetzlichen Vorgaben. So vermeiden Sie Streit und rechtliche Probleme.

Zusammenfassung

Sie dürfen im Arbeitsvertrag nicht festlegen, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse Ihre Arbeitnehmer versichert sind. Das Wahlrecht liegt allein beim Arbeitnehmer. Das steht klar im Gesetz (§ 173 SGB V). Jede vertragliche Regelung dagegen ist unwirksam. Halten Sie sich an diese Vorgaben, um rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden

Schlagworte

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.