Kann ich als Arbeitgeber mit meinen Arbeitnehmern vereinbaren dass in der Stunde weniger gezahlt wird bei Homeoffice als bei Präsenzarbeit?

Februar 1, 2026

Kann ich als Arbeitgeber mit meinen Arbeitnehmern vereinbaren dass in der Stunde weniger gezahlt wird bei Homeoffice als bei Präsenzarbeit?

Lohnunterschiede zwischen Homeoffice und Büro: Was ist erlaubt?

Diese Frage beschäftigt aktuell viele Firmen und Chefs. Die kurze Antwort lautet: Es ist rechtlich sehr schwierig und oft unzulässig. Grundsätzlich gilt in Deutschland das Prinzip der Vertragsfreiheit. Sie dürfen also Verträge weitgehend frei gestalten. Aber das Arbeitsrecht setzt Ihnen hier enge Grenzen. Ein Mitarbeiter leistet im Homeoffice die gleiche Arbeit wie im Büro. Die Qualität und der Wert der Arbeit ändern sich meistens nicht durch den Ort. Daher darf der Lohn nicht einfach sinken, nur weil der Schreibtisch zu Hause steht.

Der Gleichbehandlungsgrundsatz als Barriere

Ein wichtiges Gesetz ist der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz. Dieser besagt, dass Sie keine Mitarbeiter ohne sachlichen Grund schlechter stellen dürfen als andere.

Was ist ein sachlicher Grund?

Ein sachlicher Grund wäre zum Beispiel eine andere Qualifikation. Auch eine höhere Verantwortung rechtfertigt mehr Gehalt. Der bloße Arbeitsort ist jedoch meist kein sachlicher Grund für weniger Lohn. Wenn zwei Personen die exakt gleiche Aufgabe erfüllen, müssen sie gleich bezahlt werden. Das gilt unabhängig davon, ob sie im Büro oder im Wohnzimmer sitzen. Werden Homeoffice-Nutzer schlechter bezahlt, liegt oft eine Diskriminierung vor.

Das Risiko der Diskriminierung

Oft nutzen Frauen oder Eltern das Homeoffice, um Familie und Beruf zu vereinen. Wenn Sie nun das Gehalt für Homeoffice kürzen, treffen Sie diese Gruppen besonders hart. Das könnte als mittelbare Diskriminierung gewertet werden. Das verstößt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Solche Verstöße können teure Klagen und Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.

Arbeitsvertrag und Tarifverträge beachten

Bevor Sie über Lohnänderungen nachdenken, müssen Sie bestehende Verträge prüfen.

Bestehende Arbeitsverträge

In einem laufenden Vertrag können Sie das Gehalt nicht einseitig senken. Das wäre eine Vertragsverletzung. Sie müssten eine sogenannte Änderungskündigung aussprechen. Dabei kündigen Sie den alten Vertrag und bieten einen neuen mit weniger Lohn an. Die Hürden dafür sind bei deutschen Arbeitsgerichten extrem hoch. Sie müssten nachweisen, dass die Firma ohne diese Senkung in ihrer Existenz bedroht ist. Das gelingt bei der Einführung von Homeoffice fast nie.

Tarifbindung und Betriebsrat

Gibt es in Ihrem Betrieb einen Tarifvertrag? Dann sind Ihnen die Hände meist gebunden. Tarifverträge legen feste Lohngruppen fest. Diese Gruppen richten sich nach der Tätigkeit, nicht nach dem Ort. Ein Chef darf nicht eigenmächtig unter den Tariflohn gehen. Auch der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht. Er muss zustimmen, wenn sich die Entlohnungsgrundsätze im Betrieb ändern. Ein Betriebsrat wird einer Lohnkürzung für Homeoffice in der Regel nicht zustimmen.

Das Problem mit dem Mindestlohn

Ein weiteres Hindernis ist der gesetzliche Mindestlohn. Dieser gilt für jede geleistete Arbeitsstunde. Er darf niemals unterschritten werden.

Bruttolohn und Nettoeffekt

Manche Arbeitgeber argumentieren, dass der Arbeitnehmer im Homeoffice Geld spart. Er hat keine Fahrtkosten zum Büro. Er spart Zeit für den Arbeitsweg. Das ist zwar richtig, darf aber nicht vom Lohn abgezogen werden.

Kann ich als Arbeitgeber mit meinen Arbeitnehmern vereinbaren dass in der Stunde weniger gezahlt wird bei Homeoffice als bei Präsenzarbeit?

Der Lohn ist die Gegenleistung für die Arbeit. Er ist kein Ersatz für Fahrtkosten. Fahrtkosten sind Privatsache des Arbeitnehmers. Sie dürfen diese Ersparnis des Mitarbeiters nicht für sich beanspruchen.

Mögliche legale Wege: Zulagen statt Kürzungen

Anstatt den Lohn für das Homeoffice zu senken, können Sie den Anreiz für das Büro erhöhen. Dies ist rechtlich oft der sicherere Weg.

Die Präsenzzulage

Sie könnten eine zusätzliche Zulage für Tage im Büro vereinbaren. Das Gehalt bleibt für alle gleich hoch. Wer aber ins Büro kommt, erhält einen Bonus. Das nennt man Präsenzzulage. Hier gibt es jedoch auch Grenzen. Die Zulage darf nicht so hoch sein, dass sie den Grundlohn entwertet. Sie muss in einem vernünftigen Verhältnis zur Belastung durch die Anreise stehen.

Erstattung von Kosten

Ein anderer Weg ist die Übernahme von Kosten. Sie können den Mitarbeitern im Büro das Mittagessen bezahlen. Oder Sie zahlen einen Fahrtkostenzuschuss für das Pendeln. Im Homeoffice fallen diese Extras dann weg. Das ist rechtlich meist unproblematisch. Es ist fairer als eine direkte Lohnkürzung. Der Grundlohn pro Stunde bleibt nämlich identisch.

Dokumentation und Transparenz

Wenn Sie Änderungen planen, müssen Sie diese schriftlich festhalten. Mündliche Absprachen sind im Arbeitsrecht gefährlich.

Die Zusatzvereinbarung zum Homeoffice

Erstellen Sie für jeden Mitarbeiter eine schriftliche Vereinbarung zum Homeoffice. Darin regeln Sie die Arbeitszeiten und die Erreichbarkeit. Auch die Ausstattung mit IT-Geräten gehört hinein. Wenn Sie dort unterschiedliche Gehälter reinschreiben, wird das bei einer Prüfung auffallen. Rentenversicherungen und Finanzämter prüfen solche Verträge genau. Unzulässige Lohnunterschiede können zu Nachzahlungen bei den Sozialversicherungen führen.

Fazit zur Gehaltsgestaltung

Zusammenfassend lässt sich sagen: Eine schlechtere Bezahlung im Homeoffice ist riskant. Sie verstoßen damit wahrscheinlich gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Zudem riskieren Sie Unzufriedenheit in Ihrer Belegschaft. Gute Fachkräfte werden sich ein Unternehmen suchen, das Flexibilität nicht bestraft. Homeoffice sollte als moderner Vorteil gesehen werden, nicht als Grund für Lohnabzug.

Wichtige Fachbegriffe einfach erklärt

Hier erkläre ich Ihnen noch einige Begriffe, die im Text vorkamen:

  • Vertragsfreiheit: Das Recht, Verträge so zu schreiben, wie man möchte. Aber Gesetze stehen über diesem Recht.
  • Gleichbehandlungsgrundsatz: Der Chef muss alle Mitarbeiter fair und nach den gleichen Regeln behandeln. Niemand darf ohne triftigen Grund weniger bekommen.
  • Änderungskündigung: Eine Kündigung, die nur ausgesprochen wird, um danach einen neuen (meist schlechteren) Vertrag anzubieten.
  • Tarifbindung: Wenn ein Unternehmen an die Regeln einer Gewerkschaft und eines Arbeitgeberverbandes gebunden ist.
  • Präsenzzulage: Ein extra Geldbetrag für Mitarbeiter, die physisch im Betrieb erscheinen.
  • Mittelbare Diskriminierung: Eine Regel, die auf den ersten Blick neutral wirkt, aber bestimmte Gruppen (wie Mütter) im Ergebnis benachteiligt.

Die Rechtslage ist komplex und hängt immer vom Einzelfall ab. Kleine Fehler in der Vertragsgestaltung können teure Folgen haben. Sie sollten daher keine Experimente beim Gehalt wagen, ohne rechtlichen Rat einzuholen.

Für eine rechtssichere Gestaltung Ihrer Arbeitsverträge und eine individuelle Beratung sollten Sie mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau Kontakt aufnehmen.

RA und Notar Krau

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