Kann ich als Arbeitnehmer meinen Arbeitgeber abmahnen?

Januar 28, 2026

Kann ich als Arbeitnehmer meinen Arbeitgeber abmahnen?

Kurz und knapp: Ja, das kannst du. Das Recht zur Abmahnung ist keine Einbahnstraße, die nur dem Chef vorbehalten ist.

Wenn dein Arbeitgeber seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verletzt, hast du das Recht, ihn förmlich darauf hinzuweisen und Konsequenzen anzudrohen.


Wann ist eine Abmahnung durch den Arbeitnehmer sinnvoll?

Eine Abmahnung ist meistens der notwendige erste Schritt, wenn du dir rechtliche Optionen (wie eine außerordentliche Kündigung oder Schadensersatz) offenhalten willst. Typische Gründe sind:

  • Zahlungsverzug: Dein Gehalt kommt wiederholt zu spät oder gar nicht.
  • Verstoß gegen Arbeitsschutz: Fehlende Sicherheitsausrüstung oder Missachtung von Ruhezeiten.
  • Mobbing oder Bossing: Wenn der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht nicht nachkommt und Schikane zulässt oder selbst betreibt.
  • Nichtgewährung von Urlaub: Wenn dir zustehender Urlaub ohne rechtmäßigen Grund verweigert wird.
  • Unberechtigte Aufgaben: Wenn du dauerhaft Dinge tun sollst, die absolut nicht in deinem Vertrag stehen.

Was muss in der Abmahnung stehen?

Damit die Abmahnung rechtlich Hand und Fuß hat, muss sie drei Funktionen erfüllen:

  1. Dokumentationsfunktion: Beschreibe den Vorfall so genau wie möglich (Datum, Uhrzeit, was genau ist passiert?).
  2. Rügefunktion: Weise deutlich darauf hin, dass dies eine Verletzung des Arbeitsvertrags darstellt.
  3. Warnfunktion: Du musst klar sagen, was passiert, wenn sich nichts ändert (z. B. „werde ich das Arbeitsverhältnis außerordentlich kündigen“ oder „werde ich meine Arbeitsleistung zurückbehalten“).

Kann ich als Arbeitnehmer meinen Arbeitgeber abmahnen?


Die Konsequenzen: Was passiert danach?

Eine Abmahnung gegen den Chef ist ein drastischer Schritt und sollte gut überlegt sein. Das sind die möglichen Folgen:

  • Zurückbehaltungsrecht: Bei erheblichem Zahlungsverzug darfst du unter Umständen die Arbeit einstellen, während der Lohnanspruch weiterläuft (§273BGB).
  • Fristlose Kündigung: Wenn der Chef trotz Abmahnung nicht reagiert, kannst du das Arbeitsverhältnis meist fristlos beenden.
  • Schadensersatz: Wenn du wegen des Fehlverhaltens des Chefs kündigen musst, steht dir oft eine Abfindung bzw. Schadensersatz zu (§628Abs.2BGB).

Wichtig: Eine Abmahnung vergiftet oft das Betriebsklima. Bevor du dieses „schwere Geschütz“ auffährst, ist ein klärendes Gespräch oder eine formlose Beschwerde oft der stressfreiere Weg.


Mein Tipp für dich

Dokumentiere jeden Vorfall genau (Gedächtnisprotokoll) und sichere Beweise (E-Mails, Zeugen), bevor du das Schreiben abschickst. Im Falle eines Rechtsstreits liegt die Beweislast bei dir.

Schlagworte

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.