Kann ich als Arbeitnehmer Schadensersatz fordern nachdem sich eine Abmahnung vor Gericht als unbegründet erwiesen hat?

Januar 6, 2026

Kann ich als Arbeitnehmer Schadensersatz fordern nachdem sich eine Abmahnung vor Gericht als unbegründet erwiesen hat?

Diese Frage stellen sich viele Arbeitnehmer. Sie bekommen eine Abmahnung vom Arbeitgeber. Später stellt ein Gericht fest: Die Abmahnung war nicht berechtigt. Nun möchten Sie wissen, ob Sie dafür Schadensersatz verlangen können.

Was ist eine Abmahnung?

Eine Abmahnung ist eine schriftliche Rüge vom Arbeitgeber. Er wirft Ihnen vor, gegen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verstoßen zu haben. Mit der Abmahnung will der Arbeitgeber Sie warnen. Sie soll Sie dazu bringen, Ihr Verhalten zu ändern. Außerdem ist sie oft Voraussetzung für eine spätere Kündigung.

Wann ist eine Abmahnung unbegründet?

Eine Abmahnung ist unbegründet, wenn der Vorwurf nicht stimmt. Das kann zum Beispiel sein, wenn Sie sich nichts zuschulden kommen lassen haben. Oder wenn der Arbeitgeber falsche Tatsachen behauptet. Ein Gericht prüft das, wenn Sie gegen die Abmahnung klagen.

Kann ich Schadensersatz verlangen?

Grundsätzlich können Sie als Arbeitnehmer Schadensersatz verlangen, wenn der Arbeitgeber seine Pflichten verletzt. Das steht in § 280 Abs. 1 BGB. Der Arbeitgeber muss dann für den Schaden aufkommen, der Ihnen dadurch entsteht 

Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?

Der Arbeitgeber muss Sie schützen und Rücksicht auf Ihre Interessen nehmen. Das nennt man Fürsorgepflicht. Er darf Sie nicht grundlos abmahnen oder schlecht behandeln. Verstößt er gegen diese Pflichten, kann das einen Schadensersatzanspruch auslösen 

Wann liegt eine Pflichtverletzung vor?

Eine Pflichtverletzung liegt vor, wenn der Arbeitgeber Ihnen ohne Grund eine Abmahnung erteilt. Aber: Nicht jede unberechtigte Abmahnung ist automatisch eine Pflichtverletzung. Der Arbeitgeber darf eine Abmahnung aussprechen, wenn er sie nach bestem Wissen für berechtigt hält. Stellt sich später heraus, dass er sich geirrt hat, reicht das allein noch nicht für einen Schadensersatzanspruch 

Kann ich als Arbeitnehmer Schadensersatz fordern nachdem sich eine Abmahnung vor Gericht als unbegründet erwiesen hat?

Was muss für einen Schadensersatzanspruch vorliegen?

Damit Sie Schadensersatz bekommen, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:

– Der Arbeitgeber muss eine Pflicht aus dem Arbeitsverhältnis verletzt haben.
– Er muss schuldhaft gehandelt haben, also vorsätzlich oder fahrlässig.
– Ihnen muss ein echter Schaden entstanden sein.
– Es muss ein Zusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden bestehen 

Wie sieht das die Rechtsprechung?

Die Gerichte sagen: Eine unberechtigte Abmahnung ist nur dann eine Pflichtverletzung, wenn der Arbeitgeber bewusst falsche Tatsachen behauptet oder grob fahrlässig handelt. Hat er die Abmahnung nach bestem Wissen ausgesprochen, obwohl sie sich später als falsch herausstellt, liegt meist keine Pflichtverletzung vor. Dann gibt es keinen Schadensersatz 

Beispiel aus der Praxis

Ein Arbeitnehmer bekommt eine Abmahnung. Das Gericht entscheidet später, dass die Abmahnung falsch war. Der Arbeitnehmer will Schadensersatz, weil er sich durch die Abmahnung schlecht gefühlt hat. Das Gericht prüft: Hat der Arbeitgeber absichtlich falsche Dinge behauptet? Oder war es ein Versehen? Nur wenn der Arbeitgeber schuldhaft gehandelt hat, gibt es Schadensersatz 

Was muss ich als Arbeitnehmer tun?

Sie müssen beweisen, dass der Arbeitgeber schuldhaft gehandelt hat. Das ist oft schwer. Sie müssen zeigen, dass der Arbeitgeber wusste, dass die Abmahnung falsch war, oder dass er grob unachtsam war.

Welche Schäden können ersetzt werden?

Ersetzt werden können zum Beispiel Kosten für einen Anwalt, psychische Belastungen oder Nachteile im Beruf. Aber nur, wenn diese Schäden wirklich durch die unberechtigte Abmahnung entstanden sind und der Arbeitgeber schuldhaft gehandelt hat 

Was können Sie tun, wenn Sie eine unberechtigte Abmahnung bekommen haben?

Sie können verlangen, dass die Abmahnung aus Ihrer Personalakte entfernt wird. Das ist oft der wichtigste Schritt. Schadensersatz bekommen Sie nur in besonderen Ausnahmefällen, wenn der Arbeitgeber grob falsch oder absichtlich gehandelt hat 

Zusammenfassung

Sie können als Arbeitnehmer Schadensersatz verlangen, wenn eine Abmahnung unbegründet war. Aber: Es reicht nicht, dass das Gericht die Abmahnung für falsch hält. Sie müssen beweisen, dass der Arbeitgeber schuldhaft gehandelt hat. Das ist nur selten der Fall. Meistens bleibt es bei der Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte.

Meinungsstand in Literatur und Rechtsprechung

Die Literatur und die Gerichte sind sich einig: Schadensersatz gibt es nur bei schuldhaftem Verhalten des Arbeitgebers. Eine einfache Fehleinschätzung reicht nicht aus. Nur bei grobem oder vorsätzlichem Fehlverhalten besteht ein Anspruch 

Fazit

Sie sollten sich nach einer unbegründeten Abmahnung zuerst um die Entfernung aus der Personalakte kümmern. Schadensersatz ist nur in Ausnahmefällen möglich. Dafür müssen Sie dem Arbeitgeber ein schuldhaftes Verhalten nachweisen

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