Kann ich als Testamentvollstrecker meine Vergütung aus dem Nachlass entnehmen obwohl die Erben widersprechen?

Januar 1, 2026

Kann ich als Testamentvollstrecker meine Vergütung aus dem Nachlass entnehmen obwohl die Erben widersprechen?

## Was ist ein Testamentvollstrecker?

Ein Testamentvollstrecker ist eine Person, die im Testament vom Erblasser bestimmt wurde. Der Erblasser ist der Verstorbene, der das Testament geschrieben hat. Der Testamentvollstrecker sorgt dafür, dass der letzte Wille des Erblassers richtig umgesetzt wird. Er kümmert sich um die Abwicklung des Nachlasses. Das ist das gesamte Vermögen, das nach dem Tod übrig bleibt. Die Erben sind die Personen, die das Vermögen bekommen sollen.

## Darf der Testamentvollstrecker eine Vergütung verlangen?

Ja, der Testamentvollstrecker kann für seine Arbeit eine Vergütung verlangen. Das steht in § 2221 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) 

Vergütung bedeutet Bezahlung für die Arbeit. Der Erblasser kann im Testament bestimmen, wie viel der Testamentvollstrecker bekommen soll. Hat der Erblasser dazu nichts geschrieben, bekommt der Testamentvollstrecker eine „angemessene Vergütung“. Was angemessen ist, hängt von der Arbeit, dem Wert des Nachlasses und anderen Umständen ab 

## Wie bekommt der Testamentvollstrecker seine Vergütung?

Normalerweise nimmt der Testamentvollstrecker die Vergütung direkt aus dem Nachlass. Das heißt, er entnimmt sich das Geld aus dem Vermögen des Verstorbenen, bevor es an die Erben verteilt wird. Das ist üblich und gesetzlich erlaubt, solange die Vergütung angemessen ist oder der Erblasser sie so festgelegt hat 

## Was passiert, wenn die Erben widersprechen?

Die Erben können widersprechen, wenn sie denken, dass die Vergütung zu hoch ist oder der Testamentvollstrecker kein Geld nehmen darf. Sie können auch widersprechen, wenn sie meinen, dass der Erblasser keine Vergütung bestimmt hat. In diesem Fall darf der Testamentvollstrecker das Geld nicht einfach nehmen 

Der Testamentvollstrecker muss dann warten. Er kann die Vergütung nicht einfach gegen den Willen der Erben aus dem Nachlass nehmen. Stattdessen muss er vor Gericht gehen. Das Gericht entscheidet dann, ob und wie viel Vergütung der Testamentvollstrecker bekommt 

## Was ist, wenn der Erblasser die Vergütung im Testament geregelt hat?

Hat der Erblasser im Testament eine genaue Vergütung festgelegt, muss sich der Testamentvollstrecker daran halten. Die Erben können nur dann widersprechen, wenn sie meinen, dass die Vergütung sittenwidrig ist. Sittenwidrig heißt, dass die Vergütung extrem überhöht ist und gegen das Anstandsgefühl aller Menschen verstößt 

Das kommt aber selten vor.

## Was bedeutet „angemessene Vergütung“?

Wenn der Erblasser keine Vergütung festgelegt hat, muss die Vergütung angemessen sein. Das bedeutet, sie muss zur Arbeit und zum Wert des Nachlasses passen. Es gibt Tabellen, die als Orientierung dienen, zum Beispiel die sogenannte „Rheinische Tabelle“. Diese Tabellen sind aber nicht verbindlich. Das Gericht kann eine andere Summe festlegen, wenn es das für richtig hält 

Kann ich als Testamentvollstrecker meine Vergütung aus dem Nachlass entnehmen obwohl die Erben widersprechen?

## Wie läuft ein Streit um die Vergütung ab?

Wenn die Erben widersprechen, muss der Testamentvollstrecker seine Vergütung einklagen. Das heißt, er muss vor Gericht gehen und einen bestimmten Betrag verlangen. Das Gericht prüft dann, ob die Vergütung gerechtfertigt ist. Bis zur Entscheidung des Gerichts darf der Testamentvollstrecker das Geld nicht aus dem Nachlass nehmen 

## Was passiert, wenn der Testamentvollstrecker das Geld trotzdem nimmt?

Nimmt der Testamentvollstrecker das Geld trotz Widerspruchs der Erben, kann das rechtliche Folgen haben. Die Erben können das Geld zurückfordern. Der Testamentvollstrecker kann sogar haftbar gemacht werden. Das bedeutet, er muss für einen Schaden aufkommen, wenn er gegen das Gesetz oder gegen den Willen der Erben handelt 

## Was können die Erben tun?

Die Erben können dem Testamentvollstrecker die Entnahme der Vergütung verbieten. Sie müssen das klar sagen. Dann darf der Testamentvollstrecker das Geld nicht nehmen. Die Erben können auch das Nachlassgericht einschalten. Das Nachlassgericht ist ein besonderes Gericht, das sich um Erbsachen kümmert. Es kann aber die Vergütung nicht festlegen, sondern nur bei groben Fehlern des Testamentvollstreckers eingreifen 

## Zusammenfassung

– Der Testamentvollstrecker darf eine Vergütung verlangen, wenn der Erblasser das bestimmt hat oder wenn die Vergütung angemessen ist 

– Die Vergütung wird normalerweise aus dem Nachlass entnommen 

– Widersprechen die Erben, darf der Testamentvollstrecker das Geld nicht einfach nehmen 

– Der Testamentvollstrecker muss dann vor Gericht gehen und seine Vergütung einklagen 

– Nimmt er das Geld trotzdem, kann er haftbar gemacht werden 

– Die Erben können das Nachlassgericht einschalten, aber das Gericht legt die Vergütung nicht fest 

Fachbegriffe erklärt:
– Testamentvollstrecker: Person, die das Testament umsetzt.
– Erblasser: Verstorbener, der das Testament gemacht hat.
– Nachlass: Das Vermögen, das nach dem Tod übrig bleibt.
– Vergütung: Bezahlung für die Arbeit.
– Angemessen: Passend zur Arbeit und zum Wert des Nachlasses.
– Sittenwidrig: So übertrieben, dass es gegen das Anstandsgefühl aller Menschen verstößt.
– Haftbar: Für einen Schaden verantwortlich sein.

Fazit:
Als Testamentvollstrecker dürfen Sie Ihre Vergütung nur dann aus dem Nachlass nehmen, wenn die Erben nicht widersprechen. Bei Widerspruch müssen Sie das Geld einklagen und dürfen es nicht einfach nehmen 

Schlagworte

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.