
Kann ich auf das Erbe nach meinem Vater nach dessen Tod verzichten?
Ja, das können Sie. In Deutschland hat jeder Erbe das Recht, eine Erbschaft auszuschlagen. Niemand muss gegen seinen Willen Erbe werden. Das ist ein wichtiger Grundsatz im deutschen Recht. Es gibt viele Gründe für einen solchen Verzicht. Oft sind Schulden der Grund dafür. Wenn der Vater mehr Schulden als Vermögen hinterlässt, ist ein Verzicht sinnvoll. Manchmal spielen auch persönliche Gründe eine Rolle. Vielleicht möchte man mit dem Nachlass nichts zu tun haben. In diesem Text erkläre ich Ihnen alles Wichtige dazu. Ich benutze einfache Worte und kurze Sätze. So verstehen Sie die rechtlichen Regeln ganz leicht.
Wenn Sie auf ein Erbe verzichten, nennt man das rechtlich Ausschlagung. Das bedeutet: Sie erklären offiziell, dass Sie kein Erbe sein wollen. Durch diese Erklärung gelten Sie rechtlich so, als wären Sie vor Ihrem Vater gestorben. Sie erhalten dann keinen Cent aus dem Nachlass. Sie bekommen aber auch keine Schulden. Das Erbe geht dann an die nächste Person in der Rangfolge weiter. Das sind meistens Ihre eigenen Kinder. Wenn Sie also Kinder haben, müssen Sie auch für diese überlegen. Die Kinder rücken nämlich an Ihre Stelle nach.
Es gibt einen kleinen, aber wichtigen Unterschied bei den Begriffen. Ein Erbverzicht findet meistens schon zu Lebzeiten des Vaters statt. Dabei unterschreibt man einen Vertrag beim Notar. Die Ausschlagung passiert erst nach dem Tod. Da Ihr Vater bereits verstorben ist, geht es in Ihrem Fall um die Ausschlagung. Sie lehnen das Erbe also nachträglich ab. Das ist ein einseitiger Schritt von Ihnen. Sie brauchen dafür keine Zustimmung von anderen Verwandten.
Zeit ist beim Erben ein sehr kritischer Faktor. Das Gesetz setzt hier klare Grenzen. Sie haben für die Ausschlagung nur sechs Wochen Zeit. Diese Frist beginnt in dem Moment, in dem Sie vom Tod erfahren. Außerdem müssen Sie wissen, dass Sie der Erbe sind. Meistens beginnt die Uhr also am Tag des Todes zu laufen. Wenn Sie die sechs Wochen verpassen, gilt das Erbe als angenommen. Dann gibt es kein Zurück mehr. Sie sind dann der rechtmäßige Erbe mit allen Pflichten.
Es gibt nur wenige Ausnahmen für diese kurze Zeitspanne. Eine Ausnahme ist ein Aufenthalt im Ausland. Wenn Sie zum Zeitpunkt des Todes im Ausland waren, ist die Frist länger. Sie beträgt dann sechs Monate. Auch wenn Ihr Vater seinen letzten Wohnsitz im Ausland hatte, gilt diese längere Frist. In normalen Fällen in Deutschland bleibt es aber bei den sechs Wochen. Markieren Sie sich diesen Zeitraum also fett im Kalender.
Man kann ein Erbe nicht einfach durch Schweigen ablehnen. Auch ein einfacher Brief an die Familie reicht nicht aus. Sie müssen eine formelle Erklärung abgeben. Dafür haben Sie zwei Möglichkeiten. Sie können direkt zum Nachlassgericht gehen. Das Nachlassgericht ist eine Abteilung beim Amtsgericht. Es ist das Gericht am letzten Wohnort Ihres Vaters. Dort unterschreiben Sie ein Protokoll vor einem Beamten.
Die zweite Möglichkeit ist der Gang zu einem Notar. Der Notar setzt ein Dokument auf und beglaubigt Ihre Unterschrift. Der Notar schickt dieses Dokument dann an das Gericht. Das ist oft bequemer als der Gang zum Gericht. Aber Achtung: Beide Wege kosten eine kleine Gebühr. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Wert des Erbes. Auch bei einem überschuldeten Erbe fällt eine Mindestgebühr an. Diese liegt meist bei etwa 30 Euro.
Ein Erbe ist ein Gesamtpaket. Man nennt das im Fachwort Gesamtrechtsnachfolge. Das bedeutet: Sie übernehmen alles oder gar nichts. Sie können sich nicht die schönen Dinge aussuchen. Sie können nicht sagen: Das Auto nehme ich, aber die Kredite nicht. Das Gesetz erlaubt keine Rosinenpickerei. Wenn Sie ausschlagen, verlieren Sie das Recht auf alle Gegenstände. Das betrifft das Haus, das Geld auf dem Konto und auch persönliche Erinnerungsstücke.
Dafür sind Sie aber auch vor den Gläubigern sicher. Gläubiger sind Personen oder Banken, denen Ihr Vater noch Geld geschuldet hat. Wenn Sie ausschlagen, dürfen diese Leute kein Geld von Ihnen verlangen. Ihr eigenes privates Vermögen bleibt also geschützt. Das ist der Hauptvorteil einer Ausschlagung bei Schulden.
Oft fragen Menschen nach dem Pflichtteil. Der Pflichtteil ist eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Erbe. Er ist meistens die Hälfte des normalen Erbes in Geld. Aber Vorsicht: Wenn Sie das Erbe freiwillig ausschlagen, verlieren Sie normalerweise auch den Pflichtteil. Man kann also nicht ausschlagen und trotzdem den Pflichtteil fordern. Es gibt nur ganz wenige rechtliche Spezialfälle, in denen das anders ist. Für Laien gilt fast immer: Ausschlagung bedeutet das Ende aller Ansprüche.
Nach dem Tod eines Angehörigen gibt es viel zu tun. Hier lauern Gefahren für Sie. Wenn Sie sich wie ein Erbe verhalten, gilt das Erbe als angenommen. Das nennt man schlüssiges Verhalten. Ein Beispiel: Sie verkaufen das Auto Ihres Vaters. Oder Sie kündigen seine Wohnung und lösen den Haushalt auf. Wenn Sie das tun, zeigen Sie der Welt: Ich bin der neue Besitzer. Danach können Sie das Erbe nicht mehr ausschlagen.
Seien Sie also vorsichtig mit dem Eigentum Ihres Vaters. Sie dürfen natürlich die Beerdigung organisieren. Das gehört zur Pietät und ist erlaubt. Aber Sie sollten kein Geld vom Konto des Vaters für private Zwecke nehmen. Auch wertvollen Schmuck sollten Sie nicht an sich nehmen. Warten Sie mit solchen Dingen, bis Sie sich sicher sind. Prüfen Sie erst in Ruhe die Finanzen. Schauen Sie in die Unterlagen und Briefe Ihres Vaters. So finden Sie heraus, ob Schulden vorliegen.
Die Entscheidung über ein Erbe ist oft schwer. Sie müssen schnell handeln und gut informiert sein. Die Sechs-Wochen-Frist ist sehr kurz für so eine wichtige Wahl. Prüfen Sie die finanzielle Lage Ihres Vaters sofort. Wenn die Schulden höher sind als der Wert der Besitztümer, ist die Ausschlagung der richtige Weg. Denken Sie dabei auch an Ihre eigenen Kinder. Wenn Sie ausschlagen, müssen Sie für Ihre minderjährigen Kinder meistens ebenfalls die Ausschlagung erklären. Dafür brauchen Sie manchmal sogar die Genehmigung vom Familiengericht.
Ein rechtlicher Berater kann Ihnen hier viel Sicherheit geben. Er hilft Ihnen, keine Fehler bei der Form oder der Frist zu machen. Das Erbrecht ist kompliziert und kleine Fehler haben große Folgen.
Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben oder Hilfe bei der Ausschlagung benötigen, sollten Sie professionelle Unterstützung suchen. Bitte nehmen Sie für eine detaillierte Beratung Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau auf.
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