Kann ich den bezahlten Ausgleich wegen beeinträchtigender Schenkung gemäß § 2287 BGB von der Erbschaftsteuer absetzen?

Januar 11, 2026

Kann ich den bezahlten Ausgleich wegen beeinträchtigender Schenkung gemäß § 2287 BGB von der Erbschaftsteuer absetzen?

Einleitung: Das Problem mit dem Erbe und der Schenkung

Stellen Sie sich vor, jemand hat ein Erbe versprochen bekommen. Dies geschieht oft in einem Erbvertrag oder einem gemeinschaftlichen Testament. Doch plötzlich verschenkt der Erblasser zu Lebzeiten große Teile seines Vermögens an eine andere Person. Der eigentliche Erbe geht dadurch leer aus oder bekommt viel weniger. Das Gesetz nennt das eine „beeinträchtigende Schenkung“.

Der Gesetzgeber möchte den rechtmäßigen Erben schützen. Deshalb gibt es den Paragrafen 2287 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Dieser erlaubt es dem Erben, einen Ausgleich zu fordern. Er kann das Geschenk von dem Beschenkten zurückverlangen. Manchmal fließen dabei hohe Geldsummen. In diesem Moment stellt sich eine wichtige Frage für die Steuer. Muss dieser Ausgleich bei der Erbschaftsteuer berücksichtigt werden? Kann man diese Zahlung von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet: Ja, das ist unter bestimmten Bedingungen möglich.

Was ist eine beeinträchtigende Schenkung?

Zuerst müssen wir klären, was genau das Gesetz meint. Ein Erbvertrag bindet den Erblasser. Er kann seine Meinung später nicht einfach ändern. Wenn er trotzdem Dinge verschenkt, um den Erben absichtlich zu schädigen, greift der Schutz.

  • Der Erblasser: Das ist die Person, die verstorben ist und etwas vererbt.
  • Der Vertragserbe: Diese Person wurde im Testament oder Erbvertrag festgeschrieben.
  • Die Schenkung: Der Erblasser gibt sein Eigentum ohne Gegenleistung an einen Dritten.
  • Die Absicht: Der Erblasser wollte den Erben bewusst benachteiligen.

Wenn der Erbe nach dem Tod feststellt, dass das Erbe „leergeräumt“ wurde, kann er klagen. Er verlangt dann die Herausgabe des Geschenks oder einen finanziellen Ersatz.

Die steuerliche Sicht: Das Erbschaftsteuergesetz

Die Erbschaftsteuer berechnet sich nach dem Wert des Erbes. Je mehr man bekommt, desto mehr Steuern zahlt man. Aber das Gesetz kennt auch Abzüge. Diese nennt man Nachlassverbindlichkeiten. Das sind Schulden oder Lasten, die den Wert des Erbes mindern.

Der Ausgleich als Nachlassverbindlichkeit

Wenn Sie als Beschenkter den Ausgleich an den Erben zahlen müssen, verlieren Sie Geld. Dieses Geld gehört nicht mehr zu Ihrem steuerpflichtigen Erwerb. Es wäre ungerecht, wenn Sie Steuern auf Geld zahlen müssten, das Sie abgeben mussten.

Das Finanzamt sieht solche Zahlungen oft als Minderung an. Der Bundesfinanzhof hat hierzu wichtige Urteile gefällt. Er sagt sinngemäß: Wenn eine rechtliche Verpflichtung zur Zahlung besteht, mindert das den steuerpflichtigen Wert. Die Zahlung steht in direktem Zusammenhang mit dem Erwerb des Vermögens.

Die Korrektur der Steuerbescheide

Oft passiert die Zahlung erst lange nach dem Erbfall. Vielleicht gab es einen Rechtsstreit vor Gericht. In diesem Fall kann ein bereits ergangener Steuerbescheid geändert werden. Man spricht hier von einem rückwirkenden Ereignis.

  • Der Erbe: Er bekommt Geld und muss dieses nun als Erwerb versteuern.
  • Der Beschenkte: Er gibt Geld ab und kann seine Steuerlast senken.

Kann ich den bezahlten Ausgleich wegen beeinträchtigender Schenkung gemäß § 2287 BGB von der Erbschaftsteuer absetzen?

Wichtige Begriffe einfach erklärt

In der Welt der Steuern und Gesetze gibt es viele schwere Wörter. Hier sind die wichtigsten Begriffe für Sie erklärt:

  • BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): Das ist das wichtigste Gesetzbuch für private Regeln in Deutschland. Es regelt Verträge, Käufe und eben auch das Erben.
  • Erbvertrag: Das ist ein Vertrag zwischen zwei Personen über das Erbe. Er ist bindender als ein normales Testament.
  • Nachlassverbindlichkeit: Das sind alle Schulden, die der Verstorbene hinterlässt. Auch Kosten für die Beerdigung gehören dazu. Sie senken die Steuer.
  • Erwerb von Todes wegen: So nennt das Finanzamt alles, was man durch ein Erbe bekommt.
  • Schenkungsteuer: Diese Steuer fällt an, wenn man zu Lebzeiten etwas geschenkt bekommt. Sie ist eng mit der Erbschaftsteuer verwandt.

Wie gehen Sie praktisch vor?

Wenn Sie in einer solchen Situation sind, müssen Sie handeln. Sie sollten dem Finanzamt alle Unterlagen zeigen. Dazu gehören der Erbvertrag und der Nachweis über die Ausgleichszahlung.

Den Antrag beim Finanzamt stellen

Sie müssen dem Finanzamt mitteilen, dass sich der Wert Ihres Erwerbs geändert hat. Nutzen Sie dafür die Schriftform. Erklären Sie genau, warum Sie das Geld gezahlt haben. Beziehen Sie sich dabei ausdrücklich auf den Paragrafen 2287 BGB.

Fristen beachten

Warten Sie nicht zu lange. Steuerrecht hat oft strenge Fristen. Sobald feststeht, dass Sie zahlen müssen, sollten Sie aktiv werden. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, die richtigen Briefe zu schreiben.

Warum ist das für Sie wichtig?

Steuern können sehr teuer sein. Die Sätze liegen oft zwischen 7 Prozent und 50 Prozent. Wenn Sie einen Betrag von 100.000 Euro als Ausgleich zahlen, sparen Sie viel Geld. Bei einem Steuersatz von 30 Prozent wären das immerhin 30.000 Euro Ersparnis. Es geht also um echtes Geld, das Ihnen zusteht.

Zusammenfassung der rechtlichen Lage

Zusammenfassend lässt sich sagen: Ja, der bezahlte Ausgleich ist absetzbar. Er mindert den Wert Ihrer Schenkung oder Ihres Erbes. Das Finanzamt muss dies anerkennen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen des BGB erfüllt sind. Die Zahlung wird wie eine Schuld behandelt, die vom Vermögen abgezogen wird.

Das Erbrecht und das Steuerrecht sind sehr kompliziert. Kleine Fehler können hier viel Geld kosten. Jede Situation ist ein bisschen anders. Manchmal ist unklar, ob eine Schenkung wirklich „beeinträchtigend“ war. In solchen Fällen entscheiden oft Details.

Haben Sie weitere Fragen zu diesem Thema? Benötigen Sie eine individuelle Prüfung Ihres Falles? Es ist ratsam, sich hierbei professionelle Unterstützung zu suchen. Nur Experten können Ihre Interessen gegenüber dem Finanzamt und anderen Erben sicher vertreten.

Für eine umfassende Beratung und rechtliche Unterstützung in diesen Fragen sollten Sie mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau Kontakt aufnehmen.

Schlagworte

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.