Kann ich den bezahlten Pflichtteil von der Erbschaftsteuer absetzen?

Januar 11, 2026

Kann ich den bezahlten Pflichtteil von der Erbschaftsteuer absetzen?

Ja, Sie können einen gezahlten Pflichtteil von der Erbschaftsteuer absetzen. Das ist für Sie als Erbe ein sehr wichtiger Punkt. Wenn Sie jemanden auszahlen müssen, sinkt nämlich Ihr eigenes Erbe. Sie besitzen am Ende weniger Geld oder Werte. Daher wäre es ungerecht, wenn Sie Steuern auf die volle Summe zahlen müssten. Das Gesetz erlaubt Ihnen deshalb, diese Zahlung als Minderung anzugeben.

Was ist eigentlich ein Pflichtteil?

Zuerst klären wir kurz, was dieser Begriff genau bedeutet. Ein Pflichtteil ist ein gesetzlicher Anspruch auf Geld. Er steht engen Verwandten zu, wenn diese im Testament nicht bedacht wurden. Das können zum Beispiel Kinder, Ehepartner oder manchmal auch Eltern sein.

Der Erblasser ist die Person, die verstorben ist. Hat dieser Erblasser eine Person enterbt, darf diese trotzdem Geld verlangen. Das ist die sogenannte Mindestteilhabe am Erbe. Dieser Anspruch richtet sich immer auf Geld. Der Pflichtteilsberechtigte bekommt also keine Gegenstände aus dem Haus. Er bekommt auch keine Anteile an einem Grundstück. Er bekommt eine Summe in Euro. Diese Summe müssen Sie als Erbe an ihn bezahlen.

Wie funktioniert das Absetzen bei der Steuer?

Wenn Sie Erbe geworden sind, müssen Sie dem Finanzamt Bescheid geben. Das Finanzamt berechnet dann, wie viel Erbschaftsteuer Sie zahlen müssen. Dabei schaut das Amt auf den Wert von allem, was Sie bekommen haben. Das nennt man das Brutto-Erbe.

Aber Sie haben auch Kosten durch das Erbe. Diese Kosten nennt man Fachbegriff: Nachlassverbindlichkeiten. Das sind Schulden oder Lasten, die am Erbe hängen. Ein Pflichtteil gehört genau in diese Kategorie. Sie ziehen den Betrag des Pflichtteils einfach von Ihrem Brutto-Erbe ab. Übrig bleibt das Netto-Erbe. Nur auf diesen kleineren Rest müssen Sie am Ende Steuern zahlen.

Ein einfaches Beispiel zur Verdeutlichung

Stellen Sie sich vor, Sie erben 500.000 Euro von Ihrem Onkel. Ihr Onkel hatte aber ein Kind, das er im Testament nicht erwähnt hat. Dieses Kind verlangt nun seinen Pflichtteil. Nehmen wir an, dieser Pflichtteil beträgt 100.000 Euro.

  • Sie haben 500.000 Euro erhalten.
  • Sie müssen 100.000 Euro an das Kind zahlen.
  • Ihr tatsächlicher Gewinn sind also nur 400.000 Euro.

Ohne das Absetzen müssten Sie 500.000 Euro versteuern. Durch das Absetzen müssen Sie nur noch 400.000 Euro versteuern. Das spart Ihnen viel Geld bei der Erbschaftsteuer.

Die wichtigste Bedingung: Die Geltendmachung

Es gibt eine ganz wichtige Regel beim Finanzamt. Sie können den Pflichtteil nicht einfach so abziehen. Es reicht nicht aus, dass jemand einen Anspruch hätte. Die Person muss diesen Anspruch auch wirklich geltend machen.

Geltend machen bedeutet: Der Berechtigte muss das Geld von Ihnen fordern. Er muss sagen: „Ich möchte meinen Pflichtteil haben.“ Solange niemand das Geld verlangt, bleibt das volle Erbe bei Ihnen. Dann erkennt das Finanzamt auch keinen Abzug an. Erst wenn die Forderung auf dem Tisch liegt, sinkt Ihre Steuerlast.

Kann ich den bezahlten Pflichtteil von der Erbschaftsteuer absetzen?

Was passiert, wenn die Forderung erst später kommt?

Oft weiß man kurz nach dem Tod noch nicht, ob jemand Geld fordert. Das Finanzamt schickt Ihnen vielleicht schon vorher einen Steuerbescheid. Das ist kein Problem. Wenn die Forderung später kommt, kann der Bescheid geändert werden. Man nennt das eine rückwirkende Berücksichtigung. Sie bekommen dann zu viel gezahlte Steuern zurück.

Wer zahlt dann die Steuer für den Pflichtteil?

Hier gibt es eine gute Nachricht für Sie. Wenn Sie den Pflichtteil von Ihrer Steuer absetzen, müssen Sie ihn nicht versteuern. Aber wer bekommt dann die Steuerrechnung? Die Antwort ist: Der Empfänger des Geldes.

In dem Moment, in dem der Berechtigte das Geld fordert, wird er selbst steuerpflichtig. Er hat ja jetzt einen Wertzuwachs erhalten. Das Finanzamt behandelt ihn so, als hätte er ein Vermächtnis bekommen. Er muss also seinen eigenen Freibetrag prüfen. Wenn sein Pflichtteil höher als sein Freibetrag ist, zahlt er darauf Steuern. Sie als Erbe sind dann aus dieser Sache raus.

Welche Kosten können Sie noch absetzen?

Neben dem Pflichtteil gibt es noch andere Dinge, die Ihre Steuer senken. Das Gesetz nennt das Erbfallkosten. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Die Kosten für die Beerdigung.
  • Die Kosten für den Grabstein und die Grabpflege.
  • Die Kosten für die Eröffnung des Testaments beim Gericht.
  • Die Kosten für einen Steuerberater oder Anwalt.

Es gibt hierfür einen Pauschbetrag von 10.300 Euro. Diesen Betrag zieht das Finanzamt oft automatisch ab, ohne dass Sie Belege zeigen müssen. Wenn Ihre Kosten aber höher sind, sollten Sie alle Rechnungen sammeln. Besonders ein hoher Pflichtteil liegt fast immer über diesem Pauschbetrag. Er muss daher einzeln angegeben werden.


Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

  1. Ein gezahlter Pflichtteil mindert den Wert Ihres Erbes.
  2. Sie dürfen diesen Betrag als Schulden in Ihrer Steuererklärung angeben.
  3. Der Pflichtteil muss vom Berechtigten ausdrücklich gefordert werden.
  4. Sie versteuern nur das Geld, das nach der Auszahlung bei Ihnen bleibt.
  5. Der Empfänger des Pflichtteils muss das Geld selbst versteuern, falls sein Freibetrag nicht ausreicht.

Das Thema Erbe ist oft sehr kompliziert. Es geht um viel Geld und viele Paragrafen. Es gibt viele Fristen, die Sie einhalten müssen. Wenn Sie Fehler machen, zahlen Sie vielleicht zu viel Steuern. Oder Sie bekommen Ärger mit dem Finanzamt. Deshalb ist es klug, sich Hilfe von Experten zu holen. Experten kennen alle Tricks, um die Steuerlast legal zu senken.

Wenn Sie Fragen zum Pflichtteil oder zur Erbschaftsteuer haben, gibt es professionelle Unterstützung. Wenden Sie sich für eine genaue Prüfung Ihres Falles an Fachleute. Bitte nehmen Sie Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau auf. Dort erhalten Sie eine kompetente Beratung zu Ihrem Erbfall.

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