Kann ich die Kosten der Anfechtung der Erbausschlagung von der Erbschaftsteuer absetzen?
Das deutsche Erbrecht ist oft sehr kompliziert. Viele Menschen entscheiden sich zuerst gegen ein Erbe. Sie schlagen das Erbe offiziell aus. Später bereuen sie diese Entscheidung vielleicht. Dann wollen sie die Ausschlagung rückgängig machen. Das nennt man in der Fachsprache eine Anfechtung der Erbausschlagung. Eine solche Anfechtung kostet Geld. Es fallen Gebühren beim Gericht an. Oft braucht man auch einen Rechtsanwalt.
Sie fragen sich nun, ob das Finanzamt Ihnen hilft. Sie möchten wissen, ob diese Kosten Ihre Steuerlast senken. Die Antwort auf diese Frage ist für Ihre Finanzen sehr wichtig. In diesem Text erkläre ich Ihnen die rechtliche Lage ganz genau. Ich benutze dabei einfache Worte und kurze Sätze. So verstehen Sie die Zusammenhänge ohne juristisches Studium.
Zuerst klären wir die Begriffe. Eine Erbausschlagung bedeutet: Sie wollen das Erbe nicht haben. Vielleicht hat der Verstorbene viele Schulden hinterlassen. Dann ist die Ausschlagung sinnvoll. Manchmal irrt man sich aber über den Wert des Nachlasses. Der Nachlass ist das gesamte Vermögen des Verstorbenen. Wenn Sie später erfahren, dass doch viel Geld da ist, wollen Sie das Erbe doch.
Nun müssen Sie die Ausschlagung anfechten. Das ist wie ein Widerruf Ihrer ersten Entscheidung. Sie sagen dem Gericht: „Ich habe mich geirrt.“ Wenn das Gericht Ihnen glaubt, werden Sie doch noch Erbe. Dieser Prozess ist mit Aufwand verbunden. Sie müssen zum Notar oder direkt zum Nachlassgericht gehen. Das Nachlassgericht ist die Abteilung beim Amtsgericht, die sich um Erbfälle kümmert.
Die Anfechtung ist leider nicht kostenlos. Es entstehen zwei Hauptarten von Kosten:
Diese Beträge können schnell mehrere hundert oder tausend Euro betragen. Da Sie nun Erbe sind, müssen Sie vielleicht Erbschaftsteuer zahlen. Das Finanzamt möchte einen Teil Ihres Erbes haben. Hier stellt sich Ihre Kernfrage nach der Absetzbarkeit.
Das Finanzamt unterscheidet streng zwischen verschiedenen Kostenarten. Es gibt sogenannte Nachlassverbindlichkeiten. Das sind Schulden oder Kosten, die direkt mit dem Erbe zu tun haben. Diese Kosten darf man vom Wert des Erbes abziehen. Dadurch sinkt der Betrag, den Sie versteuern müssen. Ein geringerer Betrag bedeutet weniger Steuern für Sie.
Hier liegt der kritische Punkt. Das Gesetz sagt: Kosten für die Erlangung des Erbes sind abziehbar. Man nennt das auch Erbanfallkosten. Dazu gehören normalerweise die Kosten für den Erbschein. Auch die Kosten für die Testamentseröffnung zählen dazu.
Die Kosten für eine Anfechtung der Ausschlagung sind jedoch speziell. Die rechtliche Meinung dazu ist geteilt. Grundsätzlich dienen diese Kosten dazu, dass Sie überhaupt erst Erbe werden. Ohne die Anfechtung gäbe es für Sie kein Erbe. Deshalb argumentieren Experten oft: Diese Kosten sind notwendig, um das Erbe zu erhalten. Sie sollten also die Steuerlast mindern.
Die Finanzämter sind oft streng. Viele Beamte lehnen den Abzug dieser Kosten zuerst ab. Sie sagen: „Die Anfechtung ist Ihr privates Vergnügen.“ Das ist für Sie natürlich ärgerlich. Es gibt jedoch Urteile von Finanzgerichten. Diese Urteile helfen Ihnen. In vielen Fällen wurden die Kosten anerkannt.
Man betrachtet die Anfechtung als Korrektur eines Fehlers. Die Kosten hängen unmittelbar mit dem Erwerb des Vermögens zusammen. Sie sind also keine privaten Lebenshaltungskosten. Wenn Sie also die Kosten beim Finanzamt angeben, haben Sie gute Chancen. Sie müssen die Kosten aber genau belegen können. Sammeln Sie alle Rechnungen vom Gericht und von Ihrem Anwalt.
Sie füllen die Erbschaftsteuererklärung aus. Dort gibt es einen Bereich für „Schulden und Lasten“. Tragen Sie die Kosten für die Anfechtung dort ein. Erklären Sie kurz, warum diese Kosten entstanden sind. Ein kurzer Satz reicht meistens aus. Schreiben Sie: „Kosten zur Erlangung der Erbenstellung durch Anfechtung“.
Es gibt eine gute Nachricht für kleinere Beträge. Das Finanzamt gewährt einen Pauschbetrag. Dieser Betrag liegt aktuell bei 10.300 Euro. Für diesen Betrag müssen Sie keine Belege vorlegen. Er gilt für alle Kosten rund um die Beerdigung und die Regelung des Erbes.
Sind Ihre gesamten Kosten niedriger als dieser Pauschbetrag? Dann zieht das Finanzamt einfach die 10.300 Euro ab. Sind Ihre Kosten durch die Anfechtung und die Beerdigung höher? Dann müssen Sie alle Kosten einzeln nachweisen. In diesem Fall lohnt sich das Sammeln der Belege für die Anfechtung besonders. Sie drücken damit Ihre Steuerlast unter den Pauschbetrag hinaus.
Wir halten fest: Die Kosten für die Anfechtung sind meistens absetzbar. Sie zählen zu den Kosten, die Sie aufwenden müssen, um Erbe zu werden. Das Finanzamt erkennt solche Ausgaben oft als Nachlassverbindlichkeiten an. Das senkt Ihre Erbschaftsteuer.
Hier sind die drei wichtigsten Schritte für Sie:
Das Recht ist jedoch immer ein Einzelfall. Manchmal gibt es Besonderheiten in Ihrem Testament. Oder die Gründe für die Anfechtung sind sehr kompliziert. Dann reicht einfaches Wissen nicht mehr aus. Ein Experte muss sich die Details ansehen.
Steuerrecht und Erbrecht greifen hier ineinander. Das macht die Sache für Laien oft unübersichtlich. Ein kleiner Fehler in der Begründung kann viel Geld kosten. Wenn das Finanzamt die Kosten ablehnt, müssen Sie Einspruch einlegen. Ein Einspruch ist ein förmlicher Protest gegen den Steuerbescheid. Auch hierfür ist juristisches Wissen nötig.
Zudem geht es bei einer Anfechtung oft um hohe Erbsummen. Es lohnt sich also, von Anfang an alles richtig zu machen. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht kennt die neuesten Urteile. Er weiß genau, wie er gegenüber dem Finanzamt argumentieren muss. Er schützt Sie vor unnötigen Steuerzahlungen.
Das Thema Erbschaftsteuer ist sensibel. Es geht um Ihr rechtmäßiges Vermögen. Lassen Sie sich nicht von komplizierten Formularen abschrecken. Mit der richtigen Unterstützung sparen Sie am Ende mehr Geld, als die Beratung kostet.
Wenn Sie weitere Fragen zu Ihrem speziellen Fall haben oder Hilfe bei der Steuererklärung benötigen, gibt es Experten für Sie. Für eine rechtssichere Beratung und Unterstützung bei Ihrem Erbfall sollten Sie mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau Kontakt aufnehmen.