Kann ich die Kosten der Aufteilung des Nachlasses von der Erbschaftsteuer absetzen?
Diese Frage beschäftigt viele Erben. Die Antwort lautet: Ja, das ist grundsätzlich möglich. Das deutsche Steuerrecht bietet hierfür spezielle Möglichkeiten. In diesem Text erkläre ich Ihnen die Details ganz genau. Ich benutze dabei einfache Worte und kurze Sätze. So verstehen Sie das Thema ohne juristisches Vorwissen.
Zuerst klären wir einen wichtigen Begriff. Der Nachlass ist das gesamte Vermögen einer verstorbenen Person. Dazu gehören Geld, Häuser, Autos und Schmuck. Oft gibt es nicht nur einen Erben. Es gibt eine Gruppe von Erben. Man nennt diese Gruppe eine Erbengemeinschaft.
Die Erben müssen den Nachlass unter sich aufteilen. Das nennt man fachsprachlich Erbauseinandersetzung. Jeder soll seinen gerechten Anteil bekommen. Das ist oft gar nicht so einfach. Ein Haus kann man zum Beispiel nicht einfach zerschneiden. Deshalb entstehen bei dieser Aufteilung oft Kosten.
Das Finanzamt unterscheidet zwischen verschiedenen Kosten. Man nennt diese Kosten Nachlassverbindlichkeiten. Das sind Schulden oder Ausgaben, die das Erbe verringern. Nur das reine Erbe wird besteuert. Alles, was Sie für die Abwicklung bezahlen, zieht das Amt ab.
Oft brauchen Erben professionelle Hilfe. Ein Anwalt berät die Erben bei Streitigkeiten. Ein Notar beurkundet Verträge über Grundstücke. Ein Gutachter schätzt den Wert einer Immobilie. All diese Fachleute kosten Geld. Diese Gebühren können Sie in der Erbschaftsteuererklärung angeben. Sie mindern den Wert des Erbes. Dadurch zahlen Sie am Ende weniger Steuern.
Wie viel ist ein altes Haus wert? Das weiß man oft nicht genau. Ein Sachverständiger erstellt dann ein Gutachten. Das Finanzamt akzeptiert die Kosten für dieses Gutachten. Das gilt aber nur, wenn das Gutachten für die Steuer nötig ist.
Das Gesetz ist an einer Stelle sehr großzügig. Es gibt den sogenannten Pauschbetrag. Dieser Betrag liegt aktuell bei 10.300 Euro. Das ist eine feste Summe für jeden Erbfall.
Sie müssen für diese Summe keine Belege sammeln. Das Finanzamt zieht diese 10.300 Euro einfach so ab. Das gilt für Kosten der Bestattung und der Grabpflege. Es gilt aber auch für die Kosten der Regelung des Nachlasses.
Haben Sie nur geringe Kosten? Dann nutzen Sie einfach diesen Pauschbetrag. Das spart Ihnen viel Arbeit. Sie müssen keine Rechnungen beim Finanzamt einreichen.
Manchmal ist die Aufteilung sehr kompliziert. Die Anwaltskosten sind dann vielleicht höher als 10.300 Euro. In diesem Fall sollten Sie alle Rechnungen sammeln. Sie können nämlich auch die tatsächlichen Kosten absetzen. Das lohnt sich aber nur, wenn die Summe über dem Pauschbetrag liegt. Sie müssen dann jeden Euro mit einer Quittung beweisen.
Nicht jede Ausgabe ist steuerlich absetzbar. Das ist ein wichtiger Punkt. Das Finanzamt ist hier streng.
Haben Sie eine Wohnung geerbt? Müssen Sie nun die Miete verwalten? Diese Kosten gehören zur normalen Verwaltung. Das hat nichts mit der einmaligen Aufteilung zu tun. Solche laufenden Kosten können Sie nicht von der Erbschaftsteuer absetzen. Diese Kosten gehören in Ihre normale Einkommensteuererklärung.
Müssen Sie zur Besichtigung des Erbes weit fahren? Hotelkosten oder Spritgeld für private Fahrten sind schwierig. Meistens erkennt das Finanzamt diese Kosten nicht an. Es sei denn, die Reise war zwingend für die rechtliche Aufteilung nötig.
Manchmal hat der Verstorbene eine Person bestimmt, die alles regelt. Diese Person heißt Testamentsvollstrecker. Er sorgt dafür, dass jeder bekommt, was ihm zusteht. Er bekommt für seine Arbeit eine Vergütung. Auch diese Vergütung können Sie absetzen. Sie zählt direkt zu den Kosten der Nachlassregelung. Oft sind diese Gebühren recht hoch. Sie mindern die Steuerlast daher deutlich.
Das Erbrecht ist kompliziert. Viele Menschen haben Angst vor Fehlern. Ein Fehler bei der Steuererklärung kann teuer werden. Wenn Sie Kosten vergessen, zahlen Sie zu viel Steuer. Wenn Sie falsche Kosten angeben, gibt es Ärger mit dem Amt. Deshalb ist eine gute Dokumentation wichtig.
Schreiben Sie sich alle Ausgaben sofort auf. Heften Sie jede Rechnung in einen Ordner. Sortieren Sie die Belege nach dem Datum. Das hilft Ihnen später bei der Erklärung.
Hier ist eine kurze Liste für Sie:
Die Aufteilung eines Nachlasses ist oft ein emotionales Thema. Es geht um Gerechtigkeit in der Familie. Gleichzeitig geht es um viel Geld. Die Erbschaftsteuer kann einen großen Teil des Erbes verschlingen. Nutzen Sie daher alle legalen Möglichkeiten zum Sparen. Das Finanzamt schenkt Ihnen nichts. Sie müssen Ihre Rechte selbst einfordern.
Stellen Sie sich vor, Sie erben ein Haus mit Ihrem Bruder. Das Haus ist 500.000 Euro wert. Sie streiten sich über den Verkauf. Ein Anwalt vermittelt zwischen Ihnen. Der Anwalt kostet 12.000 Euro. Da 12.000 Euro mehr sind als der Pauschbetrag von 10.300 Euro, geben Sie die echten Kosten an. Das Finanzamt zieht die 12.000 Euro vom Wert des Hauses ab. Sie versteuern dann also weniger Vermögen.
Das Thema Steuern und Erbe ist individuell. Jeder Fall liegt ein bisschen anders. Es kommt auf die Verwandtschaft und die Höhe des Erbes an. Auch die Freibeträge spielen eine Rolle. Kinder haben zum Beispiel höhere Freibeträge als Geschwister.
Wenn Sie sichergehen möchten, brauchen Sie Experten an Ihrer Seite. Profis kennen die aktuellen Urteile der Gerichte. Sie wissen genau, welche Kosten das Finanzamt aktuell akzeptiert. So verschenken Sie kein Geld an den Staat.
Für eine individuelle Beratung und rechtliche Unterstützung in Ihrem Fall sollten Sie mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau Kontakt aufnehmen.