Kann ich die Kosten der Begutachtung des Nachlasses von der Erbschaftsteuer absetzen?
Das ist eine sehr wichtige Frage für jeden Erben. Wer etwas erbt, muss oft Steuern an den Staat zahlen. Diese Steuer heißt Erbschaftsteuer. Der Staat möchte wissen, wie viel das Erbe wert ist. Deshalb muss man manchmal einen Experten rufen. Dieser Experte erstellt ein Gutachten. Das kostet natürlich Geld. In diesem Text erkläre ich Ihnen, ob Sie diese Kosten von der Steuer abziehen dürfen.
Wenn ein Mensch stirbt, hinterlässt er meistens Besitz. Diesen Besitz nennt man den Nachlass. Der Nachlass besteht aus vielen Dingen. Das können Häuser, Autos, Schmuck oder Geld auf der Bank sein. Die Erben bekommen diesen Nachlass. Der Staat sieht das als einen Gewinn für die Erben an. Deshalb verlangt das Finanzamt einen Teil davon als Steuer.
Das Finanzamt muss den Wert des Erbes genau kennen. Nur so kann es die Steuer richtig berechnen. Bei Geld auf einem Sparbuch ist das einfach. Der Wert steht auf dem Kontoauszug. Bei einem Haus oder einem alten Gemälde ist das schwieriger. Hier weiß man nicht sofort, wie viel es wert ist. Man braucht eine Schätzung.
Ein Gutachten ist eine schriftliche Bewertung durch einen Fachmann. Dieser Fachmann heißt Sachverständiger. Er schaut sich zum Beispiel ein Haus ganz genau an. Er prüft das Dach, die Heizung und die Lage. Am Ende schreibt er eine Zahl auf. Diese Zahl ist der aktuelle Marktwert.
Oft schätzt das Finanzamt den Wert einer Immobilie sehr hoch ein. Das Finanzamt nutzt dafür feste Regeln und Tabellen. Diese Regeln passen aber nicht immer zur Wirklichkeit. Vielleicht ist das Haus in einem schlechten Zustand. Ein Gutachten beweist dann den echten, niedrigeren Wert. Ein niedrigerer Wert bedeutet weniger Steuern für Sie.
Der Sachverständige arbeitet nicht umsonst. Er verlangt ein Honorar. Das sind die Kosten der Begutachtung. Diese Kosten können mehrere tausend Euro betragen. Viele Erben fragen sich nun: Muss ich diese Kosten ganz allein bezahlen? Oder hilft mir das Finanzamt dabei?
Die gute Nachricht lautet: Ja, Sie können diese Kosten meistens absetzen. In der Sprache des Finanzamts nennt man das Nachlassverbindlichkeiten. Das ist ein langes Wort für Schulden oder Kosten, die durch das Erbe entstehen.
Absetzen heißt, dass Sie die Kosten vom Wert des Erbes abziehen dürfen. Wir machen ein kleines Beispiel.
Es gibt verschiedene Arten von Kosten beim Erben. Nicht alle erkennt das Finanzamt an. Man unterscheidet zwischen Erbfallschulden und Erbanfallkosten.
Das sind Schulden, die der Verstorbene schon zu Lebzeiten hatte. Dazu gehören zum Beispiel unbezahlte Rechnungen oder Kredite. Diese mindern den Wert des Erbes immer.
Das sind Kosten, die erst durch den Tod entstehen. Dazu gehören die Kosten für die Beerdigung. Auch die Kosten für das Grabmal gehören dazu. Die Kosten für die Regelung des Nachlasses fallen ebenfalls darunter. Die Kosten für ein Gutachten zählen genau zu dieser Gruppe. Sie entstehen, um den Wert des Erbes festzustellen.
Das Gesetz ist an dieser Stelle recht großzügig. Es gibt einen sogenannten Pauschbetrag. Dieser Betrag liegt bei 10.300 Euro. Das ist eine Summe, die Sie ohne Belege abziehen dürfen. Das Finanzamt glaubt Ihnen einfach, dass Kosten in dieser Höhe entstanden sind.
Manchmal reichen die 10.300 Euro nicht aus. Eine große Beerdigung und mehrere Gutachten sind teuer. Wenn Ihre Kosten über diesen Betrag steigen, brauchen Sie Beweise. Sie müssen dann alle Rechnungen sammeln. Sie legen dem Finanzamt die Rechnung des Gutachters vor. Dann zieht das Amt die echten, höheren Kosten ab.
Damit das Finanzamt das Gutachten akzeptiert, müssen Sie Regeln beachten.
Ein Gutachten hat für Sie zwei große Vorteile. Erstens erfahren Sie den echten Wert Ihres Erbes. Das ist wichtig, wenn Sie das Erbe mit anderen Geschwistern teilen müssen. Zweitens senkt es Ihre Steuerlast. Sie zahlen die Gebühr für den Experten zwar zuerst selbst. Aber Sie sparen danach bei der Steuererklärung viel Geld.
Stellen Sie sich vor, das Finanzamt schätzt ein Haus auf 600.000 Euro. Ein Gutachter stellt aber fest, dass der Keller feucht ist. Der echte Wert ist nur 520.000 Euro. Das Gutachten kostet 2.500 Euro.
Das Erbrecht und das Steuerrecht sind kompliziert. Es gibt viele kleine Details. Manchmal verweigert das Finanzamt den Abzug der Kosten. Dann müssen Sie wissen, wie Sie sich wehren können. Ein Experte hilft Ihnen dabei, alle Fristen einzuhalten. Er prüft auch, ob das Gutachten alle rechtlichen Anforderungen erfüllt.
Sie sollten sich bei diesen Themen immer professionelle Hilfe suchen. Es geht oft um sehr viel Geld. Ein Fehler bei der Steuererklärung kann teuer werden. Fachleute sorgen dafür, dass Sie nicht mehr Steuern zahlen als nötig.
Wenn Sie Fragen zu Ihrem Erbe oder zur Bewertung von Immobilien haben, sollten Sie mit Experten sprechen. Bitte nehmen Sie für eine individuelle Beratung Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau auf.