Kann ich die Kosten der Grundbuchumschreibung von der Erbschaftsteuer absetzen?
Diese Frage stellen sich viele Erben. Wenn man eine Immobilie erbt, entstehen oft Kosten. Das Grundbuch muss geändert werden. Das kostet Geld beim Notar oder beim Gericht. In diesem Text erkläre ich Ihnen genau, wie das Finanzamt diese Kosten behandelt. Sie erfahren, welche Regeln gelten und wie Sie Steuern sparen können.
Wenn Sie etwas erben, möchte der Staat meistens einen Teil davon haben. Das nennt man Erbschaftsteuer. Zuerst ermittelt das Finanzamt den Wert des Erbes. Davon werden bestimmte Beträge abgezogen. Diese Abzüge nennt man Freibeträge. Nur auf den Rest müssen Sie Steuern zahlen.
Es gibt aber noch mehr Abzüge. Man darf Kosten abziehen, die durch den Erbfall entstehen. Das Gesetz nennt diese Kosten Nachlassverbindlichkeiten. Das ist ein schwieriges Wort. Es bedeutet einfach: Schulden oder Kosten, die mit dem Erbe zusammenhängen.
Stellen Sie sich das Erbe wie einen Korb voller Geschenke vor. In dem Korb liegen aber auch Rechnungen. Diese Rechnungen mindern den Wert der Geschenke. Zu diesen Kosten gehören zum Beispiel:
Kommen wir nun zu Ihrer speziellen Frage. Sie haben ein Haus oder eine Wohnung geerbt. Nun müssen Sie als neuer Eigentümer in das Grundbuch eingetragen werden. Das Grundbuch ist ein offizielles Verzeichnis. Dort steht, wem welches Grundstück gehört.
Die Antwort auf Ihre Frage lautet: Ja, Sie können diese Kosten in der Regel absetzen. Das Finanzamt erkennt die Kosten für die Grundbuchberichtigung an. Es gibt dafür einen wichtigen Grund. Sie müssen das Grundbuch ändern lassen, um rechtlich voll über das Erbe verfügen zu können.
Das Finanzamt sieht diese Kosten als Erbanfallskosten. Das sind Kosten, die unmittelbar durch das Erben entstehen. Ohne den Tod des Erblassers gäbe es diese Kosten nicht. Deshalb dürfen Sie diese Ausgaben vom Wert des Erbes abziehen. Das senkt Ihre Steuerlast.
Wenn Sie das Grundbuch umschreiben lassen, fallen meistens zwei Arten von Gebühren an:
Beide Posten können Sie in Ihrer Erbschaftsteuererklärung angeben. Bewahren Sie dafür alle Rechnungen gut auf. Sie müssen dem Finanzamt beweisen können, wie viel Sie bezahlt haben.
Es gibt eine wichtige Vereinfachung beim Finanzamt. Sie müssen nicht jede kleine Rechnung einzeln einreichen. Das Gesetz erlaubt einen sogenannten Pauschbetrag.
Ein Pauschbetrag ist eine feste Summe. Das Finanzamt zieht diesen Betrag einfach ab. Sie müssen dafür keine Belege vorzeigen. Für Erbanfallskosten liegt dieser Betrag bei 10.300 Euro.
In diesem Betrag sind viele Dinge enthalten:
Wenn alle Ihre Kosten zusammen weniger als 10.300 Euro betragen, nutzen Sie die Pauschale. Das macht weniger Arbeit. Sie müssen keine Belege sortieren. Das Finanzamt zieht die 10.300 Euro automatisch ab.
Übersteigen Ihre Kosten aber diesen Betrag, sollten Sie die Rechnungen einreichen. Das passiert oft, wenn die Beerdigung sehr teuer war. Oder wenn es teure Gutachten für Immobilien gab. In diesem Fall zählen Sie die Grundbuchkosten zu den anderen Kosten dazu. Dann können Sie den echten, höheren Betrag absetzen.
In der Welt der Steuern gibt es viele schwere Wörter. Hier sind die wichtigsten Begriffe für Sie erklärt:
Sie können die Kosten für das Grundbuch also tatsächlich steuerlich nutzen. Das gilt für die Gebühren beim Amt und beim Notar. Meistens sind diese Kosten im Pauschbetrag von 10.300 Euro enthalten. Wenn Ihre Gesamtkosten für das Erbe höher sind, geben Sie die Kosten einzeln an.
Achten Sie darauf, dass nur die Kosten für die erste Umschreibung nach dem Erbfall zählen. Wenn Sie das Haus später verkaufen und deshalb etwas im Grundbuch ändern, ist das keine Erbkosten-Sache mehr. Das gehört dann zu den Kosten des Verkaufs.
Wenn Sie diese Punkte beachten, sparen Sie bares Geld. Das Finanzamt ist verpflichtet, diese Kosten anzuerkennen. Sprechen Sie uns an!