Kann ich die Kosten der Sanierung der zuletzt vom Erblasser bewohnten Mietwohnung von der Erbschaftsteuer absetzen?
Wenn ein geliebter Mensch stirbt, hinterlässt er oft eine Mietwohnung. Diese Wohnung muss meistens in einem guten Zustand an den Vermieter zurückgegeben werden. Der Verstorbene wird in der Rechtssprache als Erblasser bezeichnet. Sie als Erbe übernehmen nicht nur das Vermögen. Sie übernehmen auch die Pflichten aus dem Mietvertrag.
Oft stellt sich die Frage nach den Kosten für die Renovierung oder Sanierung. Kann man diese Kosten von der Erbschaftsteuer abziehen? Die Antwort lautet: Es kommt auf den Zeitpunkt und den Grund der Arbeiten an. Das deutsche Steuerrecht ist hier sehr genau.
Um die Frage zu beantworten, müssen wir einen wichtigen Begriff klären. Das Wort heißt Nachlassverbindlichkeiten. Das sind Schulden oder Verpflichtungen, die der Verstorbene hinterlassen hat. Diese Schulden mindern den Wert des Erbes. Je niedriger der Wert des Erbes ist, desto weniger Steuern müssen Sie zahlen.
Es gibt zwei Arten von Kosten, die hier wichtig sind:
Der Mietvertrag des Verstorbenen läuft nach dem Tod zunächst weiter. In fast allen Mietverträgen stehen Klauseln zu sogenannten Schönheitsreparaturen. Das sind Arbeiten wie Tapezieren oder Streichen. Wenn der Verstorbene diese Arbeiten schon vor seinem Tod hätte erledigen müssen, sind es echte Schulden. Diese Kosten können Sie in der Regel von der Erbschaftsteuer absetzen.
In Ihrer Frage nutzen Sie das Wort Sanierung. Das ist ein starker Begriff. Eine Sanierung geht oft weit über das Streichen von Wänden hinaus. Es geht dabei um die Reparatur von Schäden an der Bausubstanz.
Hat der Verstorbene die Wohnung beschädigt? Musste er die Wohnung eigentlich schon lange reparieren? Dann war dies eine Verpflichtung zu seinen Lebzeiten. Solche Kosten sind abzugsfähig. Sie mindern direkt Ihr steuerpflichtiges Erbe.
Wollen Sie die Wohnung modernisieren, um sie später teurer zu vermieten? Das ist Ihre private Entscheidung als Erbe. Diese Kosten haben nichts mit dem Erblasser zu tun. Daher können Sie diese Kosten nicht von der Erbschaftsteuer absetzen. Das Finanzamt sieht dies als Ihr privates Vergnügen oder Investment an.
Viele Vermieter verlangen eine Endrenovierung. Das bedeutet, dass die Wohnung beim Auszug komplett renoviert sein muss. Hier schauen die Finanzbehörden ganz genau hin.
Wenn die Pflicht zur Renovierung im Mietvertrag wirksam vereinbart wurde, ist sie eine Last. Diese Last lag bereits auf dem Erblasser. Sie als Erbe führen diese Pflicht nur aus. In diesem Fall erkennt das Finanzamt die Kosten oft an. Sie müssen dafür Rechnungen von Handwerkern vorlegen. Eigenleistungen sind schwieriger abzusetzen. Hier erkennt das Amt meist nur die Materialkosten an.
Es gibt eine gute Nachricht für alle Erben. Das Gesetz erlaubt einen Pauschbetrag. Dieser Betrag liegt bei 10.300 Euro. Das Wort Pauschbetrag bedeutet: Sie müssen keine einzelnen Belege sammeln. Das Finanzamt zieht diese Summe automatisch von Ihrem Erbe ab.
Dieser Betrag soll Kosten für die Beerdigung und die Grabpflege decken. Er deckt aber auch die Kosten für die Regelung des Nachlasses ab. Wenn Ihre Sanierungskosten zusammen mit den Beerdigungskosten unter 10.300 Euro liegen, lohnt sich der Aufwand mit den Einzelnachweisen nicht. Wenn die Kosten jedoch viel höher sind, sollten Sie jeden Cent belegen. Dann können Sie über den Pauschbetrag hinaus Kosten geltend machen.
Damit Sie sicher mit dem Finanzamt kommunizieren können, hier die wichtigsten Begriffe:
Ein Problem taucht oft auf: Viele Klauseln in alten Mietverträgen sind ungültig. Die Gerichte haben in den letzten Jahren viele Regeln gekippt. Wenn die Klausel im Vertrag ungültig ist, muss der Mieter gar nicht renovieren.
Wenn Sie trotzdem sanieren, ist das freiwillig. Freiwillige Ausgaben dürfen Sie niemals von der Erbschaftsteuer absetzen. Das Finanzamt prüft also zuerst: War der Erblasser rechtlich wirklich dazu verpflichtet? Nur wenn ein echter Zwang bestand, sinkt Ihre Steuerlast.
Sammeln Sie alle Unterlagen. Suchen Sie den Mietvertrag des Verstorbenen. Lassen Sie prüfen, ob die Renovierungsklauseln rechtlich halten. Machen Sie Fotos vom Zustand der Wohnung direkt nach dem Tod. Erstellen Sie eine Liste aller Mängel.
Beauftragen Sie Handwerker nur mit offizieller Rechnung. Zahlen Sie niemals bar ohne Beleg. Das Finanzamt akzeptiert nur unbare Zahlungen für die Steuererklärung. Achten Sie darauf, dass die Rechnung klar beschreibt, welche Arbeiten gemacht wurden. Es muss deutlich sein, dass diese Arbeiten nötig waren, um den Vertrag zu erfüllen.
Das Thema Erbschaftsteuer ist sehr komplex. Kleine Fehler können viel Geld kosten. Die Gesetze ändern sich ständig. Eine professionelle Beratung schützt Sie vor Nachzahlungen. Sie hilft Ihnen auch, alle legalen Möglichkeiten zum Steuersparen zu nutzen. Oft lassen sich durch die richtige Darstellung der Kosten viele Tausend Euro sparen.
Wenn Sie unsicher sind oder Hilfe bei der Steuererklärung für das Erbe benötigen, gibt es Experten. Für eine detaillierte Prüfung Ihrer Situation und eine rechtssichere Beratung sollten Sie mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau Kontakt aufnehmen.