Kann ich die Kosten der Testamentseröffnung von der Erbschaftsteuer absetzen?
Hier erfährst du alles Wichtige zu diesem Thema. Wir erklären es in einfachen Worten und kurzen Sätzen. So verstehst du die rechtlichen Regeln ganz ohne Vorwissen.
Die kurze Antwort lautet: Ja, das ist möglich. Du kannst die Kosten für die Eröffnung des Testaments steuerlich geltend machen. Diese Kosten mindern den Wert deines Erbes. Das bedeutet für dich: Du musst am Ende weniger Steuern an das Finanzamt zahlen.
Wenn du etwas erbst, sieht der Staat das als Gewinn an. Auf diesen Gewinn möchte der Staat einen Teil abhaben. Das ist die sogenannte Erbschaftsteuer. Es gibt aber Freibeträge. Das sind Summen, bis zu denen du keine Steuern zahlst. Nur was über diesen Betrag hinausgeht, wird besteuert.
Das Finanzamt möchte nur den tatsächlichen Zuwachs an Vermögen besteuern. Ein Erbe bringt aber oft auch Kosten mit sich. Diese Kosten nennt man Nachlassverbindlichkeiten. Das ist ein schweres Wort für „Schulden oder Ausgaben, die mit dem Erbe zusammenhängen“. Da du dieses Geld ausgeben musst, gehört es nicht mehr zu deinem echten Gewinn. Deshalb darfst du es vom Gesamtwert des Erbes abziehen.
Wenn ein Mensch stirbt, muss das Nachlassgericht das Testament offiziell verlesen. Das nennt man die Testamentseröffnung. Das Gericht prüft dabei, wer was bekommen soll. Dieser Vorgang ist nicht kostenlos. Das Gericht stellt dafür eine Rechnung.
Alle diese Beträge kannst du in deiner Steuererklärung angeben.
Das deutsche Steuerrecht macht es dir an einer Stelle besonders einfach. Es gibt den sogenannten Erbfallkosten-Pauschbetrag. Dieser Betrag liegt aktuell bei 10.300 Euro.
Ein Pauschbetrag ist eine feste Summe. Du darfst diese Summe einfach von deinem Erbe abziehen. Das Besondere daran: Du musst dem Finanzamt dafür keine Belege zeigen. Das Finanzamt glaubt dir einfach, dass du Kosten in dieser Höhe hattest.
In diesem Pauschbetrag sind viele Dinge enthalten:
Meistens sind die Kosten für die Testamentseröffnung allein recht niedrig. Sie liegen oft nur bei ein paar hundert Euro. Zusammen mit der Beerdigung kommst du vielleicht auf 7.000 oder 8.000 Euro. In diesem Fall ist der Pauschbetrag von 10.300 Euro super für dich. Du ziehst einfach die volle Pauschale ab. So sparst du am meisten Steuern.
Manchmal ist ein Erbe sehr kompliziert. Vielleicht gibt es Streit vor Gericht. Oder die Beerdigung war sehr prunkvoll und teuer. Wenn deine echten Kosten für den Erbfall höher als 10.300 Euro sind, solltest du vorsichtig sein.
In diesem Fall nutzt du den Pauschbetrag nicht. Stattdessen listest du alle Kosten einzeln auf. Du musst dann jede Rechnung mitschicken. Dazu gehört auch die Rechnung für die Testamentseröffnung. Das Finanzamt prüft diese Belege dann genau. Wenn alles stimmt, darfst du die volle Summe abziehen. Das ist aber nur sinnvoll, wenn die Summe wirklich über der Pauschale liegt.
In der Welt der Steuern gibt es viele Fachbegriffe. Hier erklären wir die wichtigsten Wörter für dich:
Der Nachlass ist alles, was der Verstorbene hinterlassen hat. Dazu gehören Geld, Häuser, Autos, aber auch Schulden.
Der Erblasser ist die Person, die verstorben ist und das Vermögen hinterlässt.
Der Erbe ist die Person, die das Vermögen (oder Teile davon) bekommt.
Das ist eine Grenze. Wenn dein Erbe weniger wert ist als dieser Betrag, zahlst du gar keine Steuern. Kinder haben zum Beispiel einen Freibetrag von 400.000 Euro pro Elternteil.
Du musst für die Erbschaftsteuer ein spezielles Formular ausfüllen. Dieses Formular heißt Erbschaftsteuererklärung. Dort gibt es einen Bereich für „Abzugsfähige Kosten“.
Hebe alle Briefe vom Nachlassgericht gut auf. Auch wenn du am Ende die Pauschale nutzt. Sicher ist sicher. Manchmal möchte das Finanzamt später doch noch etwas genau wissen.
Du kannst die Kosten für die Testamentseröffnung definitiv absetzen. In den meisten Fällen nutzt du dafür den Pauschbetrag von 10.300 Euro. Das ist der einfachste Weg. Du sparst Zeit und musst keine Belege sortieren. Nur wenn deine gesamten Kosten rund um das Erbe viel höher sind, lohnt sich die Einzelauflistung.
Denke immer daran: Jeder Euro, den du absetzen kannst, verringert deine Steuerlast. Das ist dein gutes Recht. Die Testamentseröffnung gehört rechtlich zum Erwerb des Erbes dazu. Deshalb erkennt das Finanzamt diese Kosten an.
Prüfe zuerst, wie hoch dein Erbe ist. Liegt es über deinem persönlichen Freibetrag? Wenn ja, dann sammle alle Rechnungen. Addiere die Kosten für die Beerdigung und die Testamentseröffnung. Ist die Summe kleiner als 10.300 Euro? Dann nimm einfach die Pauschale in deiner Steuererklärung.