Kann ich die Kosten der Trauerkleidung von der Erbschaftsteuer absetzen?
Die kurze Antwort lautet: Nein, in der Regel ist das leider nicht möglich. Die Kosten für Ihre Trauerkleidung können Sie normalerweise nicht von der Erbschaftsteuer absetzen. Das Finanzamt sieht diese Kosten als Teil Ihrer privaten Lebensführung an.
In diesem Artikel erkläre ich Ihnen die Details. Wir schauen uns an, warum das so ist. Ich erkläre Ihnen auch, welche anderen Kosten Sie stattdessen abziehen können. Mein Ziel ist es, Ihnen dieses schwierige Thema in einfachen Worten näherzubringen.
Wenn Sie etwas erben, möchte der Staat oft einen Teil davon haben. Das ist die Erbschaftsteuer. Sie müssen aber nicht auf den gesamten Wert Steuern zahlen. Es gibt verschiedene Abzüge. Diese Abzüge senken die Steuerlast.
Das Gesetz unterscheidet hier sehr genau. Es gibt Kosten, die direkt mit dem Tod zu tun haben. Und es gibt Kosten, die nur Ihre persönliche Entscheidung betreffen. Die Trauerkleidung gehört laut Gesetzgeber zur zweiten Gruppe.
Wenn wir vom Absetzen sprechen, meinen wir die Nachlassverbindlichkeiten. Das ist ein langes Wort für Schulden und Kosten, die durch das Erbe entstehen. Sie ziehen diese Kosten vom Wert des Erbes ab. Dadurch bleibt ein kleinerer Betrag übrig. Nur auf diesen kleineren Betrag zahlen Sie am Ende Steuern.
Das Finanzamt hat eine feste Meinung zur Trauerkleidung. Man geht davon aus, dass Sie die Kleidung auch später noch tragen können. Ein schwarzer Anzug oder ein schwarzes Kleid sind zeitlos. Sie können diese Sachen auch bei anderen Anlässen nutzen.
Die Kosten für die Kleidung zählen daher zu den Kosten der Lebensführung. Das sind Ausgaben, die jeder Mensch für seinen Alltag hat. Solche Kosten darf man fast nie von der Steuer abziehen. Das gilt auch dann, wenn Sie sich die Kleidung extra für die Beerdigung gekauft haben.
Es gibt eine ganz kleine Ausnahme. Diese betrifft aber fast niemanden im privaten Bereich. Wenn jemand beruflich Trauerkleidung tragen muss, sieht die Sache anders aus. Das gilt zum Beispiel für Bestatter oder Geistliche. Für Sie als Erbe spielt das aber keine Rolle. Sie handeln als Privatperson.
Auch wenn die Kleidung nicht zählt, gibt es viele andere Dinge. Diese können Sie beim Finanzamt angeben. Man nennt diese Kosten Erbfallkosten. Hier ist die Liste der Dinge, die das Finanzamt meistens akzeptiert:
Das Finanzamt macht es Ihnen hier oft einfach. Sie müssen nicht jeden Beleg einzeln einreichen. Es gibt einen sogenannten Pauschbetrag. Dieser liegt aktuell bei 10.300 Euro.
Diesen Betrag können Sie einfach so abziehen. Sie müssen dafür keine Rechnungen vorzeigen. Wenn Ihre Kosten für die Beerdigung höher waren, lohnt sich das Sammeln von Belegen. Wenn die Kosten niedriger waren, nehmen Sie einfach den Pauschbetrag. Die Kosten für die Trauerkleidung sind in diesem Pauschbetrag theoretisch enthalten. Aber Sie können den Betrag nicht erhöhen, nur weil Sie teure Kleidung gekauft haben.
In der Steuerwelt gibt es viele schwere Wörter. Hier erkläre ich Ihnen die wichtigsten Begriffe aus diesem Text:
Bewahren Sie trotzdem alle Rechnungen auf. Das gilt für die Beerdigung und den Grabstein. Auch die Rechnung für den Blumenschmuck ist wichtig. Wenn Sie über die Grenze von 10.300 Euro kommen, zählt jeder Euro.
Schreiben Sie eine Liste mit allen Ausgaben. Sortieren Sie die Rechnungen nach dem Datum. Das hilft Ihrem Steuerberater oder dem Finanzamt. Die Trauerkleidung lassen Sie auf dieser Liste einfach weg. Das spart Ihnen unnötige Rückfragen vom Amt.
Manchmal fragen Menschen, ob sie die Kleidung bei der normalen Einkommensteuer absetzen können. Auch hier ist die Antwort leider: Nein. Es bleibt eine private Ausgabe. Das Finanzamt ist hier sehr streng. Es gibt keine Regelung für „außergewöhnliche Belastungen“ bei Kleidung für eine Trauerfeier.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Trauerkleidung ist Ihr privates Eigentum. Sie nutzen sie über den Tag der Beerdigung hinaus. Deshalb erkennt das Finanzamt diese Kosten nicht als Minderung des Erbes an. Konzentrieren Sie sich lieber auf die echten Beerdigungskosten. Diese mindern Ihre Steuerlast deutlich stärker. Der Pauschbetrag von 10.300 Euro ist Ihr bester Freund. Er deckt viele kleine Kosten ab, ohne dass Sie Papierkram haben.
Haben Sie Mut bei der Steuererklärung. Viele Kosten rund um den Todesfall sind absetzbar. Nur eben die Kleidung nicht. Das ist zwar ärgerlich, aber die rechtliche Lage ist hier eindeutig.