Kann ich die Kosten des Erbscheins von der Erbschaftsteuer absetzen?

Januar 11, 2026

Kann ich die Kosten des Erbscheins von der Erbschaftsteuer absetzen?

Einleitung: Was passiert nach einem Todesfall?

Wenn ein geliebter Mensch stirbt, ist die Trauer groß. Doch leider warten auch viele bürokratische Aufgaben auf die Erben. Eine dieser Aufgaben ist oft der Antrag auf einen Erbschein. Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis vom Nachlassgericht. Es bescheinigt schwarz auf weiß, wer der rechtmäßige Erbe ist. Ohne dieses Papier kommt man oft nicht an das Bankkonto des Verstorbenen heran. Auch beim Grundbuchamt ist der Erbschein meistens Pflicht.

Allerdings ist dieses Dokument nicht kostenlos. Die Gebühren beim Notar oder beim Gericht können schnell sehr hoch aussteigen. Sie richten sich nach dem Wert des gesamten Erbes. Je mehr man erbt, desto teurer wird der Schein. Viele Menschen fragen sich deshalb zu Recht: Kann ich diese Kosten zumindest von der Steuer absetzen? Die kurze Antwort lautet: Ja, das ist möglich. In den folgenden Abschnitten erkläre ich Ihnen ganz genau, wie das funktioniert.


Die Erbschaftsteuer und der Abzug von Kosten

In Deutschland muss man auf ein Erbe oft Steuern zahlen. Das nennt man die Erbschaftsteuer. Der Staat berechnet diese Steuer aber nicht einfach auf das gesamte Vermögen. Er schaut sich an, was am Ende wirklich bei Ihnen übrig bleibt. Man unterscheidet hier zwischen dem Brutto-Erbe und dem Netto-Erbe.

Das Brutto-Erbe ist alles, was der Verstorbene besessen hat. Das sind zum Beispiel Bargeld, Aktien oder ein Haus. Davon darf man bestimmte Kosten abziehen. Diese Kosten nennt man in der Fachsprache Nachlassverbindlichkeiten. Das Wort klingt kompliziert. Es bedeutet aber nur: Schulden oder Kosten, die direkt mit dem Erbe zu tun haben.

Was sind Nachlassverbindlichkeiten genau?

Es gibt zwei Arten von Kosten, die Sie abziehen können:

  1. Erblasserschulden: Das sind Schulden, die der Verstorbene schon zu Lebzeiten hatte. Vielleicht gab es noch einen Kredit für das Auto. Oder eine offene Rechnung beim Handwerker.
  2. Erbfallkosten: Das sind Kosten, die erst durch den Tod entstehen. Dazu gehören die Kosten für die Beerdigung und das Grabmal. Und genau hier finden wir auch die Kosten für den Erbschein.

Der Erbschein als absetzbare Ausgabe

Die Kosten für den Erbschein gehören rechtlich zu den Erbfallkosten. Das Finanzamt erkennt diese Ausgaben an. Sie mindern den Wert Ihres Erbes. Das ist ein großer Vorteil für Sie. Wenn der Wert des Erbes sinkt, sinkt meistens auch die zu zahlende Steuer.

Stellen Sie sich vor, Sie erben 100.000 Euro. Der Erbschein kostet Sie vielleicht 500 Euro. Wenn Sie diese 500 Euro absetzen, berechnet das Finanzamt die Steuer nur noch auf Basis von 99.500 Euro. Sie sparen also bares Geld.

Welche Kosten gehören noch dazu?

Nicht nur die reine Gebühr für den Erbschein ist absetzbar. Oft entstehen noch weitere Kosten. Sie müssen vielleicht Kopien beglaubigen lassen. Oder Sie benötigen eine Beratung beim Rechtsanwalt. Auch Fahrtkosten zum Nachlassgericht können anfallen. All diese Ausgaben sollten Sie sammeln. Bewahren Sie jede Rechnung und jede Quittung gut auf. Das Finanzamt möchte Belege sehen.

Kann ich die Kosten des Erbscheins von der Erbschaftsteuer absetzen?


Die Pauschale: Der einfache Weg zum Steuersparen

Das deutsche Steuerrecht bietet eine Erleichterung an. Man muss nicht jede einzelne Quittung für die Beerdigung oder den Erbschein einreichen. Es gibt nämlich einen sogenannten Pauschalbetrag.

Dieser Pauschalbetrag beträgt aktuell 10.300 Euro. Das ist eine beachtliche Summe. Das Finanzamt zieht diesen Betrag automatisch von Ihrem Erbe ab. Sie müssen dafür keine Rechnungen vorlegen. In diesen 10.300 Euro sind die Kosten für den Erbschein bereits enthalten. Auch die Kosten für die Trauerfeier und die Grabpflege sind damit abgegolten.

Wann lohnt sich der Einzelnachweis?

Wann sollten Sie trotzdem die Kosten für den Erbschein einzeln auflisten? Das ist nur dann sinnvoll, wenn Ihre gesamten Kosten höher als 10.300 Euro sind. Das passiert oft bei sehr aufwendigen Beerdigungen oder teuren Grabsteinen. Auch wenn es einen langen Streit um das Erbe gab, können die Anwaltskosten sehr hoch sein.

In so einem Fall rechnen Sie alles zusammen:

  • Kosten für das Bestattungsunternehmen.
  • Gebühren für den Erbschein.
  • Kosten für den Notar.
  • Kosten für die Grabpflege (für eine bestimmte Zeit).

Liegt die Summe bei zum Beispiel 12.000 Euro? Dann tragen Sie diesen höheren Wert in die Steuererklärung ein. In diesem Fall müssen Sie aber alle Belege beim Finanzamt einreichen. Liegen Ihre Kosten unter dem Pauschalbetrag? Dann nutzen Sie einfach die Pauschale. Das spart Ihnen viel Arbeit und Zeit.


Wichtige Fachbegriffe einfach erklärt

Damit Sie bei den Formularen den Durchblick behalten, erkläre ich hier kurz die wichtigsten Begriffe:

  • Nachlassgericht: Das ist eine Abteilung beim Amtsgericht. Es ist zuständig für alles, was mit Testamenten und Erbscheinen zu tun hat.
  • Freibetrag: Das ist eine Summe, bis zu der Sie gar keine Steuern zahlen müssen. Kinder haben zum Beispiel einen Freibetrag von 400.000 Euro. Ehepartner sogar 500.000 Euro.
  • Wertermittlung: Das Finanzamt prüft, wie viel das Erbe wert ist. Bei Häusern ist das oft kompliziert. Der Erbschein wird meistens nach diesem Wert berechnet.
  • Absetzbarkeit: Das bedeutet, dass Sie Ausgaben von Ihrem Einkommen oder Erbe abziehen dürfen. Dadurch verringert sich die Steuerlast.

Zusammenfassung und Fazit

Sie können die Kosten für den Erbschein definitiv von der Erbschaftsteuer absetzen. Sie zählen zu den sogenannten Erbfallkosten. In den meisten Fällen ist es am einfachsten, den Pauschalbetrag von 10.300 Euro zu nutzen. Dieser Betrag steht jedem Erben zu, ohne dass er Belege sammeln muss. Nur wenn Ihre Ausgaben für die Beerdigung und den Erbschein diesen hohen Betrag überschreiten, sollten Sie die Kosten einzeln nachweisen.

Vergessen Sie nicht, den Antrag auf Erbschein zeitnah zu stellen. Auch wenn es Geld kostet, ist er oft der Schlüssel zum Erbe. Und dank der steuerlichen Absetzbarkeit holt man sich einen Teil der Kosten indirekt wieder zurück. So bleibt am Ende mehr vom Erbe für Sie übrig.

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