Kann ich die Kosten einer Adoption von der Einkommensteuer absetzen?
Die Antwort auf diese Frage ist leider nicht ganz einfach. Es gibt kein Gesetz, das alle Kosten einer Adoption direkt steuerlich absetzbar macht. Dennoch gibt es unter bestimmten Bedingungen Möglichkeiten, einen Teil der Ausgaben geltend zu machen. In diesem Text erkläre ich Ihnen genau, worauf Sie achten müssen. Wir schauen uns die rechtliche Lage, die Begriffe und die Voraussetzungen im Detail an.
In Deutschland gibt es das Einkommensteuergesetz. Dieses Gesetz regelt, welche privaten Ausgaben die Steuer mindern dürfen. Grundsätzlich unterscheidet das Finanzamt zwischen verschiedenen Arten von Kosten.
Zuerst gibt es die Werbungskosten. Das sind Kosten, die man für den Beruf hat. Eine Adoption hat nichts mit dem Beruf zu tun. Deshalb fallen diese Kosten hier weg. Dann gibt es die Sonderausgaben. Das sind private Kosten, die der Staat fördern möchte. Ein Beispiel ist die Kirchensteuer. Adoptionen stehen jedoch nicht in der Liste für Sonderausgaben.
Zuletzt gibt es die außergewöhnlichen Belastungen. Das ist der wichtigste Begriff für Sie. Eine Belastung ist außergewöhnlich, wenn sie zwangsläufig entsteht. Das bedeutet, man kann sich der Ausgabe aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen. Zudem müssen die Kosten viel höher sein als bei anderen Menschen mit ähnlichem Einkommen.
Die Gerichte haben hierzu eine strenge Meinung. Eine Adoption gilt meistens als eine private Entscheidung. Man entscheidet sich freiwillig für ein Kind. Deshalb sagt das Finanzamt: Die Kosten sind nicht zwangsläufig. Wer sich freiwillig für ein Kind entscheidet, muss die Kosten selbst tragen. Das ist ähnlich wie bei Paaren, die eigene Kinder bekommen. Auch sie können die Kosten für die Erstausstattung oder den Kinderwagen nicht von der Steuer absetzen.
Es gibt jedoch Fälle, in denen die Kosten als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden. Das ist meistens dann der Fall, wenn die Adoption einen medizinischen oder rechtlichen Hintergrund hat, dem man sich nicht entziehen kann.
Früher haben manche Eltern versucht, die Kosten über den Weg der künstlichen Befruchtung abzusetzen. Wenn ein Paar unfruchtbar ist, gilt das als Krankheit. Kosten für eine Heilbehandlung sind absetzbar. Aber Achtung: Eine Adoption ist keine Heilung von Unfruchtbarkeit. Sie ist eine rechtliche Maßnahme. Daher erkennen Finanzämter Adoptionskosten fast nie als Krankheitskosten an.
Manchmal leben Kinder bereits in der Familie. Wenn zum Beispiel ein Partner das leibliche Kind des anderen Partners adoptiert, ist das eine Stiefkindadoption. Auch hier sind die Gebühren für Notar oder Gericht meistens reine Privatsache. Es gibt jedoch seltene Fälle, in denen ein Vormundschaftsgericht eine Adoption dringend empfiehlt, um das Wohl des Kindes zu sichern. Wenn eine rechtliche Pflicht besteht, steigen die Chancen bei der Steuererklärung.
Damit Sie verstehen, worüber wir sprechen, listen wir die typischen Kosten auf. Eine Adoption ist ein langer Prozess. Dabei entstehen viele verschiedene Gebühren.
Alle diese Punkte zusammen können mehrere tausend Euro kosten. Bei einer Auslandsadoption können es sogar über 20.000 Euro sein. Trotz dieser hohen Summen bleibt das Finanzamt meist hart.
Damit Sie bei der Steuererklärung mitreden können, erkläre ich Ihnen hier die wichtigsten Begriffe:
Auch wenn die Chancen gering sind, sollten Sie es versuchen. Reichen Sie die Kosten in Ihrer Steuererklärung ein. Tragen Sie die Summen im Bereich „Außergewöhnliche Belastungen“ ein.
Schreiben Sie einen kurzen Brief an das Finanzamt. Erklären Sie darin, warum die Adoption für Sie notwendig war. Gab es besondere Umstände? War es eine Adoption innerhalb der Familie zur Sicherung des Kindeswohls? Wenn das Finanzamt die Kosten ablehnt, erhalten Sie einen Steuerbescheid.
Gegen diesen Bescheid können Sie Einspruch einlegen. Das kostet erst einmal nichts. Manchmal ändern sich Gesetze oder es gibt neue Urteile von hohen Gerichten. Wenn Sie Glück haben, wird Ihr Fall „ruhend gestellt“. Das bedeutet, man wartet ab, bis ein oberstes Gericht ein ähnliches Urteil fällt.
Sobald die Adoption abgeschlossen ist, ändert sich Ihre steuerliche Lage massiv. Ab diesem Moment wird das Kind rechtlich wie Ihr eigenes behandelt. Das bedeutet für Sie:
Diese Vorteile gelten jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Adoption. Die Kosten für den Weg dorthin sind damit leider nicht abgedeckt. Der Staat sieht das Kindergeld als ausreichende Unterstützung für Familien an.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Kosten für eine Adoption sind im Regelfall nicht von der Steuer absetzbar. Das Gesetz sieht Kinder als Teil der privaten Lebensführung an. Nur in ganz extremen Ausnahmefällen erkennt das Finanzamt die Kosten als außergewöhnliche Belastung an. Das passiert fast nur, wenn eine rechtliche Zwangslage vorliegt. Dennoch sollten Sie alle Belege sammeln. Die rechtliche Lage kann sich jederzeit ändern. Mit einer guten Begründung und etwas Ausdauer haben Sie zumindest eine kleine Chance auf eine Steuererstattung.