Kann ich die Kosten einer Nachtragsliquidation wegen der Löschung einer Grundschuld von der Einkommensteuer absetzen?
Stellen Sie sich vor, eine GmbH wurde bereits aus dem Handelsregister gelöscht. Man denkt, alles sei erledigt. Doch plötzlich taucht ein Problem auf. Ein Grundstück der ehemaligen Firma ist noch mit einer Grundschuld belastet. Diese Grundschuld soll nun gelöscht werden. Dafür braucht man eine Unterschrift von der Firma. Da die Firma aber rechtlich nicht mehr existiert, gibt es niemanden, der unterschreiben darf.
Hier kommt die Nachtragsliquidation ins Spiel. Das Gericht setzt eine Person ein, die diese letzte Aufgabe erledigt. Das kostet natürlich Geld. In diesem Text erfahren Sie, ob Sie diese Kosten bei der Steuer absetzen können. Wir schauen uns an, unter welchen Bedingungen das Finanzamt die Kosten anerkennt.
Zuerst klären wir die Fachbegriffe. Eine Liquidation bedeutet, dass eine Firma aufgelöst wird. Alles wird verkauft und zu Geld gemacht. Am Ende wird die Firma gelöscht. Eine Nachtragsliquidation passiert erst nach dieser Löschung. Man merkt nachträglich, dass noch Vermögen da ist. Oder es muss noch eine rechtliche Handlung erfolgen.
Im Fall einer Grundschuld geht es oft um die Löschungsbewilligung. Das ist ein Dokument der Bank. Darin steht, dass die Grundschuld gelöscht werden darf. Um das Grundbuch sauber zu bekommen, muss ein Vertreter der gelöschten Firma zustimmen. Das Gericht bestellt dafür einen Nachtragsliquidator. Dieser übernimmt die Aufgabe für die alte Firma.
Ob Sie die Kosten absetzen können, hängt vom Zweck des Grundstücks ab. Das Finanzamt fragt immer: Warum entstehen diese Kosten? Es gibt zwei Hauptwege, wie man Ausgaben bei der Steuer angibt.
Gehört das Grundstück zu Ihrem Privatvermögen und Sie vermieten es? Dann können Kosten oft als Werbungskosten gelten. Werbungskosten sind Ausgaben, die Sie tätigen, um Einnahmen zu erzielen. Wenn die Löschung der Grundschuld nötig ist, um das Objekt besser zu bewirtschaften, besteht ein Zusammenhang.
Wurde das Grundstück früher betrieblich genutzt? Dann könnten die Kosten Betriebsausgaben sein. Betriebsausgaben mindern den Gewinn einer Firma oder eines Gewerbes. Da die Firma aber bereits gelöscht ist, handelt es sich oft um nachträgliche Betriebsausgaben.
Das Finanzamt ist sehr streng. Sie können Kosten nur absetzen, wenn ein wirtschaftlicher Zusammenhang besteht. Das bedeutet: Die Kosten müssen durch die Erzielung von Einkommen verursacht worden sein.
Bei einer Grundschuld ist das kompliziert. Eine Grundschuld dient meistens zur Absicherung eines Kredits. War dieser Kredit für den Kauf des Mietshauses? Dann hängen die Zinsen mit den Mieteinnahmen zusammen. Die Löschung der Grundschuld selbst ist jedoch oft ein privater Vorgang. Das Finanzamt sagt häufig: Die Löschung dient nur dazu, das Grundbuch für einen späteren Verkauf sauber zu machen.
Möchten Sie das Grundstück verkaufen? Kosten, die direkt mit dem Verkauf zu tun haben, heißen Veräußerungskosten. Wenn Sie das Grundstück innerhalb der Spekulationsfrist von zehn Jahren verkaufen, erzielen Sie einen steuerpflichtigen Gewinn. In diesem Fall können Sie die Kosten der Nachtragsliquidation vom Verkaufspreis abziehen. Das senkt Ihren zu versteuernden Gewinn. Verkaufen Sie erst nach zehn Jahren, ist der Gewinn meist steuerfrei. Dann können Sie aber leider auch keine Kosten mehr absetzen.
Ein wichtiger Punkt ist der Grund für die Grundschuld. Wurde mit dem Kredit ein privates Auto gekauft? Dann haben die Kosten absolut nichts in der Steuererklärung zu suchen. Wurde mit dem Kredit aber das Dach des Mietshauses saniert? Dann sieht die Sache besser aus.
Dennoch gilt für die Löschung einer Grundschuld meistens: Es ist eine Änderung am Eigentum selbst. Das Finanzamt wertet das oft als private Lebensführung. Kosten der privaten Lebensführung darf man nicht absetzen.
Hier ist eine Übersicht, wann ein Abzug möglich sein könnte:
Damit Sie beim Steuerberater glänzen, hier noch einmal die wichtigsten Begriffe:
Es ist leider nicht einfach, die Kosten einer Nachtragsliquidation wegen einer Grundschuld abzusetzen. In den meisten Fällen betrachtet das Finanzamt die Löschung einer Grundschuld als privaten Vorgang. Es verbessert lediglich die Rechtsstellung des Eigentümers. Es dient nicht direkt dazu, jeden Monat Miete zu kassieren.
Es gibt jedoch Ausnahmen. Wenn Sie nachweisen können, dass die Löschung zwingend für die weitere Vermietung notwendig war, haben Sie eine Chance. Auch bei einem steuerpflichtigen Verkauf innerhalb der Zehn-Jahres-Frist ist ein Abzug als Veräußerungskosten möglich.
Sammeln Sie auf jeden Fall alle Belege. Dazu gehören die Rechnung des Nachtragsliquidators und die Gebühren des Gerichts. Sprechen Sie mit einem Experten über Ihren speziellen Fall. Oft kommt es auf die genaue Begründung in der Steuererklärung an. Ein guter Steuerberater kann helfen, den beruflichen oder betrieblichen Bezug zum Grundstück zu untermauern.
RA Krau ist ständig bundesweit als Nachtragsliquidator tätig. Bei Interesse sprechen Sie uns bitte an!