Kann ich die Kosten einer Patientenverfügung von der Einkommensteuer absetzen?
Um es kurz zu machen: In den meisten Fällen können Sie die Kosten für eine Patientenverfügung nicht von der Steuer absetzen. Das Finanzamt sieht diese Ausgaben als private Lebensführung an. Es gibt jedoch kleine Ausnahmen und besondere Umstände, die wir uns nun gemeinsam ansehen.
Bevor wir über das Geld sprechen, klären wir den Begriff. Eine Patientenverfügung ist ein wichtiges Dokument für die Zukunft. Darin schreiben Sie auf, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen. Das ist besonders wichtig, wenn Sie selbst nicht mehr sprechen können. Zum Beispiel nach einem schweren Unfall oder bei einer schweren Krankheit.
Sie entscheiden darin über lebensverlängernde Maßnahmen. Sie legen fest, ob Sie künstlich ernährt werden wollen. Das Dokument gibt Ihren Ärzten und Ihrer Familie eine klare Orientierung. Es schützt Ihren persönlichen Willen.
Sie können eine Patientenverfügung theoretisch selbst auf ein Blatt Papier schreiben. Das kostet gar nichts. Viele Menschen möchten aber sichergehen, dass alles rechtlich korrekt ist. Deshalb suchen sie Hilfe bei Profis.
Hier entstehen oft Kosten für:
Das deutsche Steuerrecht ist streng. Es unterscheidet zwischen privaten Kosten und beruflichen Kosten. Die Erstellung einer Patientenverfügung gehört in den privaten Bereich. Das Gesetz nennt das Kosten der privaten Lebensführung.
Das Finanzamt argumentiert so: Jeder Mensch muss selbst entscheiden, wie er für sein Alter oder für Krankheiten vorsorgt. Diese Vorsorge dient Ihrem persönlichen Schutz und Ihrem Seelenfrieden. Sie hat nichts mit Ihrer Arbeit zu tun. Deshalb darf man diese Kosten normalerweise nicht von der Steuer abziehen.
Vielleicht haben Sie schon einmal von außergewöhnlichen Belastungen gehört. Das ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Er bedeutet, dass jemand sehr hohe Kosten hat, die andere Menschen in der gleichen Lage nicht haben. Ein Beispiel sind hohe Krankheitskosten oder Kosten für ein Pflegeheim.
Man könnte meinen, eine Patientenverfügung gehört auch dazu. Doch leider sieht das Finanzamt das anders. Da jeder Mensch eine solche Verfügung erstellen kann, ist die Belastung nicht „außergewöhnlich“. Es ist eine freiwillige Entscheidung.
Obwohl die Antwort meistens „Nein“ lautet, gibt es ein paar Hintertüren. Diese hängen stark von Ihrer persönlichen Situation ab.
Manchmal ist eine Patientenverfügung medizinisch notwendig. Das ist selten, kann aber vorkommen. Wenn ein Arzt Ihnen schriftlich bestätigt, dass die Beratung für die Verfügung wegen einer spezifischen Krankheit nötig war, haben Sie eine kleine Chance.
In diesem Fall könnten die Kosten als Krankheitskosten gelten. Aber Vorsicht: Es gibt bei den außergewöhnlichen Belastungen eine zumutbare Belastungsgrenze. Das ist ein bestimmter Betrag, den Sie immer selbst zahlen müssen. Erst wenn Ihre gesamten Krankheitskosten in einem Jahr über dieser Grenze liegen, sparen Sie wirklich Steuern.
Manche modernen Firmen bieten ihren Mitarbeitern Hilfe bei der Vorsorge an. Wenn Ihr Arbeitgeber die Beratung bezahlt, ist das für Sie erst einmal gut. Aber das Finanzamt könnte dies als geldwerten Vorteil sehen. Das bedeutet, Sie müssten den Wert der Beratung wie Gehalt versteuern. Fragen Sie in diesem speziellen Fall am besten in Ihrer Personalabteilung nach.
Damit Sie beim Lesen von Steuerformularen nicht den Faden verlieren, erkläre ich Ihnen hier die schwierigsten Wörter:
Auch wenn Sie die Kosten nicht von der Steuer absetzen können, ist das Dokument sehr wertvoll. Betrachten Sie die Gebühren für den Notar oder Anwalt als eine Art Versicherung.
Ohne eine Patientenverfügung muss im Ernstfall oft ein Gericht entscheiden. Das Gericht setzt dann einen Betreuer ein. Das kann lange dauern und führt oft zu Streit in der Familie. Eine gute Vorsorge spart Ihren Angehörigen viel Stress und Sorgen. Dieser ideelle Wert ist viel höher als die kleine Steuerersparnis, die Sie vielleicht bekommen hätten.
Wenn Sie gerade Ihre Steuererklärung machen, beachten Sie diese Punkte:
Das Finanzamt wird die Kosten wahrscheinlich streichen. Aber Probieren geht über Studieren. Manchmal gibt es kulante Sachbearbeiter. Rechnen Sie aber fest damit, dass die Kosten Ihr Privatvergnügen bleiben.
In jedem Fall ist der Weg zum Notar immer besser. Sicherheit geht hier vor Ersparnis. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit meinem Büro. Es besteht außerdem die Möglichkeit, Ihre Rechtschutzversicherung an den Kosten zu beteiligen