Kann ich die Kosten einer Vorsorgevollmacht von der Einkommensteuer absetzen?
Eine Vorsorgevollmacht ist ein sehr wichtiges Dokument. Sie bestimmen damit eine Person Ihres Vertrauens. Diese Person darf für Sie entscheiden, wenn Sie es selbst nicht mehr können. Das kann zum Beispiel nach einem schweren Unfall oder bei einer schweren Krankheit passieren.
Viele Menschen gehen für die Erstellung zu einem Notar oder zu einem Anwalt. Das ist sinnvoll, denn dort erhalten Sie eine rechtssichere Beratung. Allerdings entstehen durch diese Fachleute Kosten. Diese Kosten können je nach Vermögen mehrere hundert Euro betragen. Da stellt sich schnell die Frage, ob man sich einen Teil dieses Geldes über die Steuererklärung zurückholen kann.
Die kurze Antwort lautet leider: In den meisten Fällen können Sie die Kosten für eine Vorsorgevollmacht nicht von der Steuer absetzen. Das Finanzamt sieht diese Ausgaben als private Lebensführung an. Dennoch gibt es ein paar Ausnahmen und Details, die Sie kennen sollten.
Das deutsche Steuerrecht unterscheidet streng zwischen privaten Ausgaben und beruflichen Ausgaben. Kosten für die private Vorsorge gehören zum persönlichen Bereich. Das Finanzamt argumentiert hier einfach. Eine Vorsorgevollmacht dient dazu, Ihre privaten Angelegenheiten zu regeln. Das betrifft Ihre Gesundheit, Ihren Wohnort oder Ihre privaten Bankkonten.
Diese Themen haben keinen direkten Bezug zu Ihrer Arbeit. Sie dienen auch nicht dazu, Ihr Einkommen zu sichern. Deshalb zählen diese Gebühren nicht zu den Werbungskosten. Werbungskosten sind alle Ausgaben, die man hat, um Geld zu verdienen. Da die Vollmacht Ihnen kein Geld einbringt, ist sie steuerlich meist unbeachtlich.
Es gibt im Steuerrecht den Begriff der außergewöhnlichen Belastungen. Das sind Ausgaben, die zwangsläufig anfallen. Das bedeutet, man kann sich diesen Kosten nicht entziehen. Zudem müssen diese Kosten viel höher sein als bei anderen Menschen mit ähnlichem Einkommen.
Leider erkennt das Finanzamt eine Vorsorgevollmacht fast nie als außergewöhnliche Belastung an. Der Grund ist simpel: Der Abschluss einer Vollmacht ist freiwillig. Niemand zwingt Sie gesetzlich dazu, zum Notar zu gehen. Da die Freiwilligkeit vorliegt, fehlt die „Zwangsläufigkeit“.
In ganz seltenen Fällen gibt es eine winzige Lücke. Das gilt zum Beispiel für Selbstständige oder Unternehmer. Wenn die Vollmacht ausdrücklich und ausschließlich dazu dient, den Betrieb im Notfall weiterzuführen, könnte man einen Teil der Kosten als Betriebsausgabe prüfen. Das ist aber kompliziert. Für Angestellte, Rentner oder Privatpersonen bleibt die Tür hier leider verschlossen.
Damit Sie den Hintergrund besser verstehen, erkläre ich hier die wichtigsten Begriffe aus der Welt der Steuern und der Vorsorge:
Ein guter Tipp ist die örtliche Betreuungsbehörde. Dort können Sie Ihre Unterschrift unter der Vollmacht beglaubigen lassen. Das kostet meistens nur eine kleine Gebühr von etwa 10 Euro. Eine solche Beglaubigung reicht für viele Banken und Behörden aus. Aber Achtung: Eine Beratung findet dort meistens nicht statt. Sie müssen das Dokument also schon fertig mitbringen.
Ein Notar bietet Ihnen mehr Sicherheit. Er prüft, ob Sie im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte sind. Er berät Sie auch zu den rechtlichen Folgen. Wenn Sie Immobilien besitzen, ist der Weg zum Notar oft sogar Pflicht. Ohne eine notarielle Vollmacht kann die bevollmächtigte Person später ein Haus oder eine Wohnung meistens nicht verkaufen. Auch wenn Sie diese Kosten nicht von der Steuer absetzen können, ist das Geld oft gut investiert. Es erspart den Angehörigen später viel Ärger und teure Gerichtsverfahren.
Manche Steuerzahler versuchen es trotzdem. Sie tragen die Kosten unter den außergewöhnlichen Belastungen ein. Wenn das Finanzamt nicht genau hinschaut, wird es manchmal akzeptiert. Aber verlassen Sie sich nicht darauf. In der Regel wird der Sachbearbeiter diese Position streichen.
Ein anderer Punkt sind die haushaltsnahen Dienstleistungen. Das sind Arbeiten, die in Ihrer Wohnung erledigt werden. Dazu gehören zum Beispiel Putzhilfen oder Handwerker. Die Beratung durch einen Anwalt oder Notar gehört leider nicht dazu. Sie findet meistens im Büro des Experten statt und ist eine geistige Dienstleistung, keine handwerkliche Arbeit.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Kosten für eine Vorsorgevollmacht sind Ihr Privatvergnügen. Zumindest sieht das Finanzamt das so. Sie können die Gebühren für den Notar nicht in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
Lassen Sie sich davon aber nicht abschrecken. Eine Vorsorgevollmacht ist eines der wichtigsten Dokumente für Ihr Leben. Sie verhindert, dass ein fremdes Gericht einen gesetzlichen Betreuer für Sie aussuchen muss. Die einmaligen Kosten schützen Sie vor großen Problemen in der Zukunft. Auch ohne Steuerbonus ist diese Investition in Ihre Selbstbestimmung sehr wertvoll. Der sicherste Weg ist der Gang zum Notar
Denken Sie daran: Vorsorge ist besser als Nachsorge. Vereinbaren Sie mit unserem Büro einen Termin. Es besteht außerdem die Möglichkeit, die Rechtschutzversicherung an den Kosten zu beteiligen,