Kann ich die Kosten einer Zahnbehandlung von der Einkommensteuer absetzen?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Sie können die Kosten für den Zahnarzt als sogenannte außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Das Finanzamt hilft Ihnen dabei, wenn die Kosten für Ihre Gesundheit sehr hoch sind. Allerdings müssen Sie einige Regeln beachten. Nicht jeder Euro führt sofort zu einer Steuerersparnis.
Der Staat nutzt diesen Begriff für Ausgaben, die fast jeden Menschen treffen können. Diese Kosten sind zwangsläufig. Das bedeutet, dass Sie sich ihnen nicht entziehen können. Eine Zahnbehandlung ist medizinisch notwendig. Sie dient Ihrer Gesundheit oder lindert Schmerzen. Deshalb gehört sie in diese Kategorie.
Es gibt jedoch eine Hürde. Diese Hürde nennt man zumutbare Belastung. Das Finanzamt sagt: Einen Teil Ihrer Krankheitskosten müssen Sie selbst tragen. Dieser Teil hängt von Ihrem Einkommen ab. Auch Ihr Familienstand spielt eine Rolle. Haben Sie Kinder? Dann ist die Grenze niedriger. Erst wenn Ihre Kosten über dieser Grenze liegen, sinkt Ihre Steuerlast.
Das Finanzamt ist bei der Gesundheit meist recht großzügig. Es werden viele verschiedene Leistungen akzeptiert. Hier sind einige wichtige Beispiele:
Wussten Sie, dass auch die Fahrten zum Arzt Geld wert sind? Sie können für jeden Kilometer eine Pauschale ansetzen. Meistens sind das 30 Cent pro Kilometer. Rechnen Sie Hinweg und Rückweg zusammen. Über das Jahr verteilt kommt hier oft eine beachtliche Summe zusammen. Führen Sie am besten eine Liste mit allen Terminen.
Die zumutbare Belastung ist ein Prozentsatz Ihres Einkommens. Er liegt meist zwischen einem und sieben Prozent. Wenn Sie viel verdienen, müssen Sie mehr selbst zahlen. Wenn Sie wenig verdienen oder viele Kinder haben, ist die Grenze niedrig.
Stellen Sie sich vor, Sie verdienen 30.000 Euro im Jahr. Das Finanzamt legt fest, dass Ihre Grenze bei 1.500 Euro liegt. Nun haben Sie eine teure Behandlung für ein Implantat. Diese kostet 4.000 Euro.
Diese 1.000 Euro mindern direkt Ihr zu versteuerndes Einkommen. Sie müssen also auf 1.000 Euro Ihres Gehalts keine Steuern zahlen. Das Finanzamt erstattet Ihnen dann einen Teil zurück.
Das ist ein sehr wichtiger Punkt. Sie dürfen nur die Kosten angeben, die Sie wirklich selbst getragen haben. Haben Sie eine private Zahnzusatzversicherung? Oder zahlt die gesetzliche Krankenkasse einen Teil dazu? Diese Beträge müssen Sie von der Gesamtrechnung abziehen.
Das Finanzamt möchte wissen, wie hoch Ihr tatsächlicher Eigenanteil war. Wenn Sie die Erstattungen verschweigen, ist das nicht erlaubt. Reichen Sie daher immer die Abrechnungen der Versicherung mit ein. So bleibt alles transparent und ehrlich.
In der Steuerwelt gibt es viele komplizierte Wörter. Hier sind die wichtigsten Erklärungen für Sie:
Sammeln Sie das ganze Jahr über alle Belege. Werfen Sie keine Rechnung vom Zahnarzt weg. Auch Quittungen aus der Apotheke für Schmerzmittel nach der OP sind wichtig. Legen Sie einen Ordner an. Darin sammeln Sie alle Beweise für Ihre Ausgaben.
In Ihrer Steuererklärung gibt es eine spezielle Anlage. Diese heißt Anlage Außergewöhnliche Belastungen. Dort tragen Sie die Summe aller Kosten ein. Sie müssen nicht jede Rechnung einzeln auflisten. Eine Gesamtsumme reicht oft aus. Aber halten Sie die Belege bereit. Das Finanzamt könnte nachfragen und die Beweise sehen wollen.
Manchmal kann man Steuern sparen, indem man Behandlungen plant. Haben Sie mehrere Baustellen an Ihren Zähnen? Versuchen Sie, die teuren Behandlungen in einem Kalenderjahr durchzuführen. Warum ist das klug?
Wenn Sie die Kosten auf zwei Jahre verteilen, müssen Sie zweimal die Grenze der zumutbaren Belastung überschreiten. Wenn Sie alles in einem Jahr bündeln, knacken Sie die Grenze viel leichter. So wird ein größerer Teil Ihrer Kosten vom Finanzamt berücksichtigt. Sprechen Sie darüber gerne mit Ihrem Zahnarzt. Er kann oft einen Behandlungsplan erstellen, der steuerlich günstig ist.
Zahnbehandlungen sind teuer, aber die Steuererklärung lindert den Schmerz im Geldbeutel. Denken Sie an die Grenze der zumutbaren Belastung. Sammeln Sie fleißig alle Belege und Quittungen. Geben Sie auch die Fahrtkosten an. Wenn Sie diese einfachen Schritte befolgen, holen Sie sich ein schönes Stück Geld vom Staat zurück.