Kann ich die Kosten eines notariellen Nachlassverzeichnisses von der Erbschaftsteuer absetzen?

Januar 11, 2026

Kann ich die Kosten eines notariellen Nachlassverzeichnisses von der Erbschaftsteuer absetzen?

Die Grundlagen der Erbschaftsteuer und Nachlasskosten

Wenn ein Mensch stirbt, hinterlässt er oft ein Erbe. Dieses Erbe geht an die Erben über. Das Finanzamt möchte von diesem Erbe einen Teil abhaben. Das nennt man Erbschaftsteuer. Doch Sie müssen nicht auf den gesamten Wert Steuern zahlen. Es gibt bestimmte Abzüge. Diese Abzüge mindern den Wert des Erbes. Ein geringerer Wert bedeutet am Ende weniger Steuern für Sie.

Ein wichtiger Punkt sind dabei die Kosten für die Regelung des Nachlasses. Der Nachlass ist alles, was der Verstorbene besessen hat. Dazu gehören Geld, Häuser oder auch Schulden. Manchmal verlangt ein Pflichtteilsberechtigter ein Verzeichnis über diesen Nachlass. Ein Pflichtteilsberechtigter ist eine Person, die laut Gesetz einen Mindestteil am Erbe bekommt. Das sind oft Kinder oder Ehepartner. Wenn diese Person ein notarielles Verzeichnis fordert, muss ein Notar alles genau auflisten. Dieser Notar möchte für seine Arbeit natürlich bezahlt werden.

Die Antwort auf Ihre Frage: Ja, es ist möglich

Die kurze Antwort auf Ihre Frage lautet: Ja. Sie können die Kosten für ein notarielles Nachlassverzeichnis in der Regel absetzen. Das Gesetz sieht vor, dass Kosten für die Abwicklung des Erbes steuerlich berücksichtigt werden. Man nennt diese Kosten im Fachjargon Nachlassverbindlichkeiten. Das Wort klingt kompliziert. Es bedeutet aber nur, dass diese Schulden oder Kosten direkt mit dem Erbfall zu tun haben. Das Finanzamt zieht diese Kosten vom Brutto-Erbe ab. Das Brutto-Erbe ist der Gesamtwert ohne Abzüge. Übrig bleibt das Netto-Erbe. Nur auf diesen Betrag zahlen Sie Steuern.

Warum das notarielle Verzeichnis absetzbar ist

Das Finanzamt erkennt Kosten an, die der Erbe zur Erlangung des Erbes aufwenden muss. Wenn Sie gesetzlich verpflichtet sind, ein Verzeichnis zu erstellen, sind das notwendige Kosten. Ein Notar ist eine offizielle Amtsperson. Seine Arbeit ist rechtlich bindend. Die Gebühren, die er berechnet, sind fest vorgeschrieben. Da Sie sich diesen Kosten oft nicht entziehen können, mindern sie Ihre finanzielle Bereicherung. Das Steuerrecht sagt hier: Nur das, was wirklich bei Ihnen als Gewinn ankommt, soll besteuert werden.

Welche Kosten genau zählen dazu?

Es geht nicht nur um das Honorar des Notars. Ein Notar berechnet verschiedene Dinge. Dazu gehören die Gebühr für die Erstellung des Dokuments. Auch die Kosten für Fahrten des Notars zum Haus des Verstorbenen zählen dazu. Wenn der Notar Zeugen oder Sachverständige braucht, kosten auch diese Geld. Sachverständige sind Experten, die zum Beispiel den Wert eines Bildes oder eines Hauses schätzen. Alle diese Ausgaben können Sie beim Finanzamt angeben.

Die Pauschale oder die tatsächlichen Kosten

Es gibt beim Finanzamt einen besonderen Betrag. Das ist der sogenannte Erbfallkosten-Pauschbetrag. Dieser Betrag liegt aktuell bei 10.300 Euro. Das bedeutet: Sie können diesen Betrag ohne Nachweise abziehen. Er gilt für Beerdigungskosten, Grabmal und die Regelung des Nachlasses. Wenn Ihre Gesamtkosten unter diesem Betrag liegen, brauchen Sie keine Rechnungen zeigen. Das Finanzamt zieht die 10.300 Euro einfach so ab.

Kann ich die Kosten eines notariellen Nachlassverzeichnisses von der Erbschaftsteuer absetzen?

Wenn aber das notarielle Verzeichnis und die Beerdigung zusammen teurer sind, wird es interessant. Dann sollten Sie alle Rechnungen sammeln. Wenn Sie zum Beispiel 12.000 Euro Gesamtkosten haben, setzen Sie diesen höheren Betrag ab. Das lohnt sich besonders bei großen Erben oder komplizierten Familienverhältnissen. Ein notarielles Verzeichnis kann nämlich sehr teuer sein. Die Kosten richten sich nach dem Wert des gesamten Nachlasses.

Fachbegriffe einfach erklärt

In diesem Bereich gibt es viele schwierige Wörter. Hier sind die wichtigsten Erklärungen für Sie:

  • Erblasser: Das ist die Person, die verstorben ist und etwas hinterlässt.
  • Nachlassverzeichnis: Eine Liste mit allen Besitztümern und Schulden des Verstorbenen.
  • Pflichtteil: Ein gesetzlicher Anspruch auf Geld für nahe Verwandte, die nicht im Testament stehen.
  • Nachlassverbindlichkeiten: Alle Schulden, die durch den Tod entstehen oder schon vorher bestanden.
  • Wertermittlung: Das Schätzen von Preisen für Gegenstände durch Experten.

Wie Sie die Kosten beim Finanzamt angeben

Sie bekommen vom Notar eine Rechnung. Diese Rechnung ist Ihr wichtigster Beleg. Werfen Sie diese Rechnung niemals weg. Wenn Sie Ihre Erbschaftsteuererklärung ausfüllen, gibt es dafür ein eigenes Feld. Dort tragen Sie die Kosten für die Nachlassregelung ein. Legen Sie eine Kopie der Notarrechnung bei. Das Finanzamt prüft dann, ob die Kosten angemessen sind. Da ein Notar nach einer festen Gebührenordnung abrechnet, gibt es hier meistens keine Probleme.

Der Zeitpunkt der Zahlung

Wichtig ist auch, wann Sie die Rechnung bezahlen. Die Kosten müssen im zeitlichen Zusammenhang mit dem Erbfall stehen. In der Regel ist das bei einem Nachlassverzeichnis immer der Fall. Es wird ja erstellt, um das Erbe korrekt aufzuteilen oder Pflichtteile auszuzahlen.

Ein kurzer Überblick über die Vorteile

Hier sehen Sie noch einmal zusammengefasst, warum das Absetzen sinnvoll ist:

  • Steuerersparnis: Ihr zu versteuerndes Erbe wird kleiner.
  • Gerechtigkeit: Sie zahlen nur Steuern auf das Geld, das Sie wirklich behalten dürfen.
  • Klarheit: Durch den Notar sind die Fronten unter den Erben geklärt.

Das Gesetz möchte nicht, dass Sie durch die Kosten der Erbabwicklung übermäßig belastet werden. Deshalb ist der Abzug dieser Notarkosten ein faires Mittel. Denken Sie daran, dass auch Anwaltskosten für die Beratung zum Verzeichnis oft absetzbar sind. Wenn ein Anwalt Sie beim Termin mit dem Notar unterstützt, sind das ebenfalls Kosten der Nachlassregelung.

Zusammenfassung und Rat

Die Kosten für ein notarielles Nachlassverzeichnis sind steuerlich absetzbar. Sie mindern den Wert des Erbes, auf den Sie Steuern zahlen müssen. Das gilt immer dann, wenn Sie die tatsächlichen Kosten nachweisen können und diese über der Pauschale liegen. Sammeln Sie alle Belege sorgfältig. Dokumentieren Sie jeden Euro, den Sie für den Notar oder Gutachter ausgeben. So sparen Sie am Ende bares Geld bei der Erbschaftsteuer. Das Thema Erbrecht und Steuern ist jedoch sehr komplex. Jede Familie und jeder Erbfall ist anders. Es gibt viele Fristen und Regeln, die man beachten muss.

Für eine individuelle Beratung und rechtliche Sicherheit sollten Sie Experten befragen. Bitte nehmen Sie mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau Kontakt auf.

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