Kann ich die Kosten für ein Fahrsicherheitstraining von der Einkommensteuer absetzen?
Ein Fahrsicherheitstraining macht Sie sicherer im Straßenverkehr. Sie lernen dort, wie Sie in brenzligen Situationen richtig reagieren. Das kostet natürlich Geld. Viele Menschen fragen sich daher, ob das Finanzamt diese Kosten übernimmt. Die kurze Antwort lautet: Ja, das ist oft möglich. Es kommt aber sehr genau darauf an, warum Sie das Training machen. In diesem Text erkläre ich Ihnen die Regeln ganz einfach.
Das deutsche Steuerrecht unterscheidet streng zwischen zwei Bereichen. Es gibt die private Lebensführung und den Beruf. Private Ausgaben können Sie meistens nicht von der Steuer absetzen. Berufliche Ausgaben hingegen schon.
Wenn Sie das Training nur für sich privat machen, zahlt das Finanzamt meistens nichts. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie einfach nur ein besserer Autofahrer werden wollen. Wenn das Training aber mit Ihrem Job zu tun hat, sieht die Sache anders aus.
Können Sie die Kosten beruflich begründen? Dann nennt man diese Ausgaben Werbungskosten. Das Wort klingt kompliziert. Es bedeutet aber nur: Geld, das Sie ausgeben, um Ihren Beruf ausüben zu können.
Es gibt drei typische Fälle, in denen Sie Erfolg haben können:
Wenn das Finanzamt das Training akzeptiert, dürfen Sie verschiedene Dinge in die Steuererklärung eintragen. Dazu gehören:
Manchmal ist der Grund für das Training traurig. Vielleicht hatten Sie einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit. Danach fühlen Sie sich am Steuer unsicher. Wenn ein Arzt oder Psychologe Ihnen dann ein Training empfiehlt, ist das absetzbar. Man spricht dann von Krankheitskosten oder außergewöhnlichen Belastungen. Das Finanzamt hilft hier, damit Sie wieder arbeitsfähig werden.
Viele Firmen möchten, dass ihre Mitarbeiter sicher ankommen. Fragen Sie deshalb zuerst Ihren Chef.
Manchmal übernimmt die Firma die Kosten komplett. In diesem Fall haben Sie selbst keine Ausgaben. Sie können dann auch nichts von der Steuer absetzen. Für Sie ist das Training dann aber völlig kostenlos. Das ist oft der beste Weg.
Wussten Sie, dass oft die Berufsgenossenschaft zahlt? Die Berufsgenossenschaft ist die gesetzliche Unfallversicherung für Arbeitnehmer. Sie hat ein großes Interesse daran, dass keine Unfälle passieren. Viele Berufsgenossenschaften geben Gutscheine für solche Trainings aus. Fragen Sie in Ihrer Personalabteilung nach diesen Gutscheinen.
Damit das Finanzamt Ihre Kosten akzeptiert, müssen Sie gut vorbereitet sein.
Werfen Sie keine Zettel weg. Sie brauchen eine ordentliche Rechnung auf Ihren Namen. Auch die Teilnahmebescheinigung ist wichtig. Darauf steht, was Sie genau gelernt haben.
Schreiben Sie dem Finanzamt eine kurze Notiz. Erklären Sie darin, warum das Training für Ihren Job wichtig war. Erwähnen Sie zum Beispiel hohe Kilometerleistungen im Jahr. Oder beschreiben Sie, dass Sie oft bei Dunkelheit fahren müssen. Je besser Sie den beruflichen Nutzen erklären, desto eher bekommen Sie Recht.
Ein Fahrsicherheitstraining ist steuerlich absetzbar, wenn es einen beruflichen Bezug hat. Nutzen Sie das Auto für den Weg zur Arbeit oder für Dienstreisen? Dann stehen die Chancen gut. Sie tragen die Kosten als Werbungskosten in Ihre Steuererklärung ein. Wenn Ihr Chef oder die Berufsgenossenschaft zahlt, sparen Sie am meisten.
Das Finanzamt möchte sehen, dass das Training nicht nur Ihrem Privatvergnügen dient. Ein kurzes Schreiben zur Erklärung hilft dabei sehr. So bekommen Sie einen Teil Ihres Geldes über die Steuererstattung zurück.