Kann ich die Kosten für eine Steuersoftware von der Einkommensteuer absetzen?
Ja, das ist möglich. Sie können die Kosten für eine Steuersoftware in Ihrer Steuererklärung angeben. Das Finanzamt erkennt diese Ausgaben oft an. Dadurch sinkt Ihr zu versteuerndes Einkommen. Am Ende zahlen Sie also weniger Steuern. Das Programm hilft Ihnen beim Sparen. Es kostet Sie nach der Steuererstattung effektiv weniger Geld.
Viele Menschen nutzen diesen Satz. Aber was passiert dabei genau? Wenn Sie etwas absetzen, verringert das Ihre Bemessungsgrundlage. Das ist der Betrag, auf den das Finanzamt die Steuer berechnet.
Stellen Sie sich vor, Sie verdienen 30.000 Euro im Jahr. Sie kaufen eine Software für 30 Euro. Wenn Sie diese absetzen, rechnet das Finanzamt so: 30.000 Euro minus 30 Euro. Sie müssen dann nur noch Steuern für 29.970 Euro bezahlen. Sie bekommen also einen Teil des Kaufpreises indirekt zurück. Das geschieht über die Einkommensteuererklärung.
In der Steuererklärung gibt es verschiedene Bereiche. Diese Bereiche heißen Anlagen. Die Kosten für eine Steuersoftware gehören zu den Werbungskosten.
Werbungskosten haben nichts mit Reklame zu tun. Das Wort ist ein Fachbegriff aus dem Steuerrecht. Es meint alle Ausgaben, die Sie für Ihren Beruf haben. Sie geben Geld aus, um Geld zu verdienen. Ein Beispiel sind Fahrtkosten zur Arbeit. Auch Arbeitsmittel gehören dazu. Eine Steuersoftware ist ein solches Arbeitsmittel. Sie hilft Ihnen dabei, Ihre Einkünfte dem Finanzamt korrekt zu melden.
Arbeitnehmer nutzen meist die Anlage N. Dort tragen Sie Ihre Werbungskosten ein. Es gibt dort ein Feld für „weitere Werbungskosten“. Dort schreiben Sie den Namen der Software und den Preis hinein. Nutzen Sie die Software privat und beruflich? Dann müssen Sie die Kosten eventuell aufteilen. Das Finanzamt schaut hier genau hin.
Das Steuerrecht unterscheidet zwischen privatem Vergnügen und beruflicher Notwendigkeit. Eine Steuersoftware macht beides. Sie hilft bei der Anlage N (Beruf). Sie hilft aber auch bei der Anlage Kind oder der Anlage Vorsorgeaufwand (Privat).
Es gibt eine einfache Regelung für die Praxis. Liegen die Kosten für die Software unter 100 Euro? Dann dürfen Sie den gesamten Betrag meist als Werbungskosten absetzen. Das Finanzamt macht hier oft keine Probleme. Es wird auf eine genaue Aufteilung verzichtet. Das spart Ihnen und dem Beamten viel Zeit.
Kostet die Software mehr als 100 Euro? Dann müssen Sie die Kosten oft teilen. Meistens wird die Hälfte (50 Prozent) als Werbungskosten anerkannt. Die andere Hälfte gilt als Privatvergnügen. Diese private Hälfte gehört zu den Sonderausgaben.
Sonderausgaben sind Kosten der privaten Lebensführung. Der Staat erlaubt den Abzug, um Bürger zu entlasten. Beispiele sind Kirchensteuer oder Spenden. Früher konnte man Steuerberatungskosten unbegrenzt als Sonderausgaben absetzen. Das hat sich im Jahr 2006 geändert. Heute geht das nur noch eingeschränkt. Deshalb ist der Weg über die Werbungskosten für Sie viel besser.
Das Finanzamt möchte Beweise sehen. Sie müssen den Kauf der Software nachweisen können. Früher musste man alle Quittungen mitschicken. Das ist heute anders. Man nennt das Belegvorhaltepflicht.
Das bedeutet: Sie behalten die Rechnung zu Hause. Sie schicken sie nicht sofort mit der Post zum Finanzamt. Aber Sie müssen die Rechnung zeigen, wenn das Finanzamt danach fragt. Bewahren Sie den Kassenzettel oder die Rechnung per E-Mail gut auf. Ein digitaler Beleg als PDF reicht völlig aus.
Früher kaufte man eine CD-ROM im Laden. Heute nutzen viele Menschen Apps auf dem Smartphone. Oder sie nutzen Webseiten im Internet-Browser. Die Regel bleibt die gleiche. Es ist egal, ob es ein Programm auf einer CD ist. Es ist egal, ob es ein Abo im Internet ist. Auch eine Gebühr für eine Steuer-App ist absetzbar. Wichtig ist nur der Zweck. Das Programm muss dazu dienen, Ihre Steuererklärung zu erstellen.
Viele Menschen haben Angst vor der Steuererklärung. Die Formulare sind oft kompliziert. Fachbegriffe schrecken viele Laien ab. Eine gute Software führt Sie wie ein roter Faden durch die Fragen.
Die Kosten für die Software holen Sie oft mehrfach wieder rein. Durch die Tipps der Software bekommen Sie meist eine höhere Erstattung. Und diese Kosten setzen Sie im nächsten Jahr einfach wieder ab. So entsteht ein kleiner Kreislauf zu Ihrem Vorteil.
Hier sind die wichtigsten Punkte noch einmal ganz kurz:
Diese Informationen gelten für Menschen mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Das sind klassische Angestellte. Sind Sie selbstständig oder ein Gewerbetreibender? Dann sind diese Kosten für Sie Betriebsausgaben. Das Prinzip ist ähnlich. Sie mindern Ihren Gewinn. Auch dann zahlen Sie weniger Steuern. Das Finanzamt unterscheidet hier nur den Namen des Topfes, aus dem das Geld genommen wird.
Das Ausfüllen der Steuererklärung wird so jedes Jahr ein Stück einfacher. Nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen das Gesetz bietet. Wer seine Kosten kennt, verschenkt kein Geld an den Staat. Eine Steuersoftware ist eine Investition, die sich fast immer auszahlt.