Kann ich die Kosten für einen Erste-Hilfe-Kurs von der Einkommensteuer absetzen?

Januar 11, 2026

Kann ich die Kosten für einen Erste-Hilfe-Kurs von der Einkommensteuer absetzen?

Einleitung: Geld zurück vom Staat für den Erste-Hilfe-Kurs

Ja, das ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Viele Menschen besuchen einen Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein. Andere brauchen ihn für die Arbeit oder ein Ehrenamt. Die Kosten für diesen Kurs können Sie in Ihrer Steuererklärung angeben. Das Finanzamt zieht diesen Betrag dann von Ihrem zu versteuernden Einkommen ab. So zahlen Sie am Ende weniger Steuern. Es kommt jedoch stark darauf an, warum Sie den Kurs gemacht haben.

Es gibt im deutschen Steuerrecht verschiedene Kategorien für Ausgaben. Diese Kategorien entscheiden darüber, wie viel Geld Sie zurückbekommen. Wir schauen uns nun gemeinsam an, welche Regeln für Sie gelten.


Die berufliche Veranlassung: Werbungskosten

Wenn Sie den Kurs für Ihren Beruf brauchen, ist die Sache meist klar. In diesem Fall handelt es sich um Werbungskosten.

Was sind Werbungskosten?

Werbungskosten sind alle Ausgaben, die Sie für Ihren Job tätigen. Das Wort hat nichts mit Reklame zu tun. Es bedeutet, dass Sie Geld ausgeben, um Geld zu verdienen. Ein typisches Beispiel sind Fahrtkosten zur Arbeit oder Fachbücher. Auch ein Erste-Hilfe-Kurs gehört dazu, wenn Ihr Chef ihn verlangt.

Beispiele für berufliche Gründe

Vielleicht arbeiten Sie im Kindergarten. Dort ist Erste Hilfe Pflicht. Oder Sie sind in Ihrer Firma als Ersthelfer benannt worden. In diesen Fällen sind die Kursgebühren beruflich bedingt. Sie können die volle Kursgebühr in der Anlage N Ihrer Steuererklärung eintragen.

Vergessen Sie nicht die Fahrtkosten! Sie können meistens 30 Cent pro Kilometer für den Weg zum Kursort ansetzen. Auch Kosten für Parkplätze oder Schreibmaterial können Sie angeben.


Die erste Ausbildung: Sonderausgaben

Manchmal macht man den Kurs während der ersten Ausbildung. Das ist oft beim Führerschein für junge Leute der Fall. Wenn der Kurs für eine erste Ausbildung nötig ist, sind es Sonderausgaben.

Was sind Sonderausgaben?

Sonderausgaben sind Kosten der privaten Lebensführung. Der Staat erkennt sie trotzdem an, weil sie wichtig sind. Dazu gehören zum Beispiel Kirchensteuer oder Spenden. Auch die erste Berufsausbildung zählt dazu.

Hier gibt es jedoch eine Grenze. Sie können Sonderausgaben nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag absetzen. Aktuell liegt dieser bei 6.000 Euro pro Jahr. Für einen normalen Erste-Hilfe-Kurs reicht dieser Rahmen locker aus.

Kann ich die Kosten für einen Erste-Hilfe-Kurs von der Einkommensteuer absetzen?


Der Führerschein und die Privatnutzung

Viele Menschen machen den Kurs nur für den privaten Autoführerschein. Hier wird es etwas schwieriger. Das Finanzamt sagt oft: Der Führerschein ist Privatsache. Deshalb sind auch die Kosten für den Kurs privat.

Wann ist der Führerschein beruflich?

Es gibt Ausnahmen. Brauchen Sie den Führerschein zwingend für einen Job? Werden Sie LKW-Fahrer oder Kurier? Dann erkennt das Finanzamt die Kosten eher an. Wenn Sie den Führerschein aber nur brauchen, um bequemer zur Arbeit zu kommen, gilt das als privat. In diesem Fall können Sie den Kurs leider nicht absetzen.


Der Kurs für ein Ehrenamt

Engagieren Sie sich in Ihrer Freizeit für andere? Zum Beispiel als Trainer im Sportverein? Oder bei der Freiwilligen Feuerwehr? Auch hier ist Erste Hilfe oft Pflicht.

Wer zahlt die Kosten?

Oft übernimmt der Verein oder die Organisation die Kosten für Sie. In diesem Fall haben Sie keine eigenen Ausgaben. Wo keine Kosten sind, kann man auch nichts absetzen. Wenn Sie den Kurs aber selbst bezahlen müssen, gelten die Regeln für Werbungskosten. Voraussetzung ist, dass das Ehrenamt einen engen Bezug zu Ihrer Tätigkeit hat.


Nachweise und Belege sammeln

Das Finanzamt möchte Beweise sehen. Sie sollten die Teilnahmebescheinigung gut aufbewahren. Auch die Rechnung und der Zahlungsbeleg sind wichtig.

Was muss auf dem Beleg stehen?

Auf der Bescheinigung sollte Ihr Name stehen. Auch das Datum und das Thema des Kurses sind wichtig. Die Kosten müssen klar erkennbar sein. Heute muss man Belege nicht mehr sofort mitschicken. Sie müssen sie aber vorzeigen können, wenn das Finanzamt nachfragt. Das nennt man Belegvorhaltepflicht.


Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

Hier ist eine kleine Übersicht für Sie:

Grund für den KursKategorie in der SteuerWo eintragen?
Für den aktuellen JobWerbungskostenAnlage N
Für die erste AusbildungSonderausgabenAnlage Sonderausgaben
Für den privaten PKW-FührerscheinMeist nicht absetzbar
Für ein EhrenamtWerbungskosten (falls selbst gezahlt)Anlage N

Fachbegriffe einfach erklärt

Hier erkläre ich Ihnen noch einmal kurz die schwierigsten Wörter:

  • Einkommensteuer: Das ist die Steuer, die Sie auf Ihren Lohn oder Gewinn zahlen.
  • Absetzen: Das bedeutet, man zieht Ausgaben vom Einkommen ab. Dadurch sinkt die Steuerlast.
  • Anlage N: Das ist ein Formular für die Steuererklärung. Es ist für Arbeitnehmer gedacht.
  • Steuerpflichtiges Einkommen: Das ist der Rest Ihres Geldes, auf den das Finanzamt wirklich Steuern berechnet. Je niedriger dieser Betrag ist, desto besser für Sie.

Fazit

Ein Erste-Hilfe-Kurs ist eine tolle Sache. Er rettet im Ernstfall Leben. Wenn Sie ihn für Ihren Beruf oder Ihre Ausbildung machen, hilft er Ihnen auch beim Steuern sparen. Prüfen Sie genau, in welche Kategorie Ihr Kurs fällt. Meistens lohnt es sich, die paar Euro in die Steuererklärung einzutragen. Jede kleine Ersparnis summiert sich am Ende des Jahres.

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