Kann ich die Kosten für einen Erste-Hilfe-Kurs von der Einkommensteuer absetzen?
Ja, das ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Viele Menschen besuchen einen Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein. Andere brauchen ihn für die Arbeit oder ein Ehrenamt. Die Kosten für diesen Kurs können Sie in Ihrer Steuererklärung angeben. Das Finanzamt zieht diesen Betrag dann von Ihrem zu versteuernden Einkommen ab. So zahlen Sie am Ende weniger Steuern. Es kommt jedoch stark darauf an, warum Sie den Kurs gemacht haben.
Es gibt im deutschen Steuerrecht verschiedene Kategorien für Ausgaben. Diese Kategorien entscheiden darüber, wie viel Geld Sie zurückbekommen. Wir schauen uns nun gemeinsam an, welche Regeln für Sie gelten.
Wenn Sie den Kurs für Ihren Beruf brauchen, ist die Sache meist klar. In diesem Fall handelt es sich um Werbungskosten.
Werbungskosten sind alle Ausgaben, die Sie für Ihren Job tätigen. Das Wort hat nichts mit Reklame zu tun. Es bedeutet, dass Sie Geld ausgeben, um Geld zu verdienen. Ein typisches Beispiel sind Fahrtkosten zur Arbeit oder Fachbücher. Auch ein Erste-Hilfe-Kurs gehört dazu, wenn Ihr Chef ihn verlangt.
Vielleicht arbeiten Sie im Kindergarten. Dort ist Erste Hilfe Pflicht. Oder Sie sind in Ihrer Firma als Ersthelfer benannt worden. In diesen Fällen sind die Kursgebühren beruflich bedingt. Sie können die volle Kursgebühr in der Anlage N Ihrer Steuererklärung eintragen.
Vergessen Sie nicht die Fahrtkosten! Sie können meistens 30 Cent pro Kilometer für den Weg zum Kursort ansetzen. Auch Kosten für Parkplätze oder Schreibmaterial können Sie angeben.
Manchmal macht man den Kurs während der ersten Ausbildung. Das ist oft beim Führerschein für junge Leute der Fall. Wenn der Kurs für eine erste Ausbildung nötig ist, sind es Sonderausgaben.
Sonderausgaben sind Kosten der privaten Lebensführung. Der Staat erkennt sie trotzdem an, weil sie wichtig sind. Dazu gehören zum Beispiel Kirchensteuer oder Spenden. Auch die erste Berufsausbildung zählt dazu.
Hier gibt es jedoch eine Grenze. Sie können Sonderausgaben nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag absetzen. Aktuell liegt dieser bei 6.000 Euro pro Jahr. Für einen normalen Erste-Hilfe-Kurs reicht dieser Rahmen locker aus.
Viele Menschen machen den Kurs nur für den privaten Autoführerschein. Hier wird es etwas schwieriger. Das Finanzamt sagt oft: Der Führerschein ist Privatsache. Deshalb sind auch die Kosten für den Kurs privat.
Es gibt Ausnahmen. Brauchen Sie den Führerschein zwingend für einen Job? Werden Sie LKW-Fahrer oder Kurier? Dann erkennt das Finanzamt die Kosten eher an. Wenn Sie den Führerschein aber nur brauchen, um bequemer zur Arbeit zu kommen, gilt das als privat. In diesem Fall können Sie den Kurs leider nicht absetzen.
Engagieren Sie sich in Ihrer Freizeit für andere? Zum Beispiel als Trainer im Sportverein? Oder bei der Freiwilligen Feuerwehr? Auch hier ist Erste Hilfe oft Pflicht.
Oft übernimmt der Verein oder die Organisation die Kosten für Sie. In diesem Fall haben Sie keine eigenen Ausgaben. Wo keine Kosten sind, kann man auch nichts absetzen. Wenn Sie den Kurs aber selbst bezahlen müssen, gelten die Regeln für Werbungskosten. Voraussetzung ist, dass das Ehrenamt einen engen Bezug zu Ihrer Tätigkeit hat.
Das Finanzamt möchte Beweise sehen. Sie sollten die Teilnahmebescheinigung gut aufbewahren. Auch die Rechnung und der Zahlungsbeleg sind wichtig.
Auf der Bescheinigung sollte Ihr Name stehen. Auch das Datum und das Thema des Kurses sind wichtig. Die Kosten müssen klar erkennbar sein. Heute muss man Belege nicht mehr sofort mitschicken. Sie müssen sie aber vorzeigen können, wenn das Finanzamt nachfragt. Das nennt man Belegvorhaltepflicht.
Hier ist eine kleine Übersicht für Sie:
| Grund für den Kurs | Kategorie in der Steuer | Wo eintragen? |
| Für den aktuellen Job | Werbungskosten | Anlage N |
| Für die erste Ausbildung | Sonderausgaben | Anlage Sonderausgaben |
| Für den privaten PKW-Führerschein | Meist nicht absetzbar | – |
| Für ein Ehrenamt | Werbungskosten (falls selbst gezahlt) | Anlage N |
Hier erkläre ich Ihnen noch einmal kurz die schwierigsten Wörter:
Ein Erste-Hilfe-Kurs ist eine tolle Sache. Er rettet im Ernstfall Leben. Wenn Sie ihn für Ihren Beruf oder Ihre Ausbildung machen, hilft er Ihnen auch beim Steuern sparen. Prüfen Sie genau, in welche Kategorie Ihr Kurs fällt. Meistens lohnt es sich, die paar Euro in die Steuererklärung einzutragen. Jede kleine Ersparnis summiert sich am Ende des Jahres.