Kann ich die Kosten für Medikamente von der Einkommensteuer absetzen?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Sie können Ausgaben für Ihre Gesundheit in der Steuererklärung angeben. Diese Kosten heißen im Fachjargon außergewöhnliche Belastungen. In diesem Text erkläre ich Ihnen genau, wie das funktioniert. Ich nutze dabei einfache Sätze, damit alles leicht verständlich bleibt.
Das deutsche Steuerrecht kennt den Begriff der außergewöhnlichen Belastungen. Das sind Kosten, die nicht jedem Menschen entstehen. Sie sind eine besondere Last für Ihren Geldbeutel. Der Staat möchte Sie in diesem Fall unterstützen. Er senkt Ihre Steuerlast, damit Ihnen mehr Geld zum Leben bleibt.
Zu diesen Belastungen gehören eben auch Ausgaben für Medikamente. Aber Vorsicht: Nicht jeder Cent wird sofort vom Finanzamt erstattet. Es gibt Regeln und Grenzen.
Sie können nicht einfach wahllos Vitamine oder Wellness-Produkte kaufen und diese absetzen. Das Finanzamt stellt eine klare Bedingung: Die Medikamente müssen medizinisch notwendig sein.
Ein klarer Beweis für die Notwendigkeit ist ein Rezept vom Arzt. Dabei ist es egal, ob es ein rotes Rezept (für Kassenpatienten) oder ein blaues/privates Rezept ist. Auch das grüne Rezept zählt dazu. Auf dem grünen Rezept empfiehlt der Arzt ein Medikament, das Sie selbst bezahlen müssen. Da der Arzt es aber schriftlich verordnet hat, erkennt das Finanzamt die medizinische Notwendigkeit an.
Kaufen Sie Medikamente ohne Rezept direkt in der Apotheke? Solche Mittel nennt man „freiverkäuflich“. Hier ist das Finanzamt strenger. Sie brauchen meistens trotzdem eine ärztliche Bestätigung. Ein einfacher Kassenbon aus der Apotheke reicht oft nicht aus. Fragen Sie Ihren Arzt am besten vorher nach einem Attest oder einer Verordnung.
Dies ist der schwierigste Teil beim Thema Steuern und Gesundheit. Es gibt eine Grenze, die man zumutbare Belastung nennt. Das ist ein bestimmter Betrag, den Sie laut Gesetz selbst tragen können.
Das Finanzamt berechnet diese Grenze individuell für Sie. Dabei spielen drei Faktoren eine Rolle:
Wenn Sie viel verdienen und keine Kinder haben, ist Ihre zumutbare Belastung hoch. Wenn Sie wenig verdienen und viele Kinder haben, ist sie sehr niedrig.
Sie können Ihre Medikamente erst dann von der Steuer abziehen, wenn Ihre Kosten über dieser Grenze liegen. Ein Beispiel: Ihre persönliche Grenze liegt bei 500 Euro im Jahr. Sie haben aber 600 Euro für Medikamente ausgegeben. Dann können Sie 100 Euro als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung eintragen. Nur der Teil, der über der Grenze liegt, mindert Ihre Steuer.
Nicht nur Tabletten oder Säfte lassen sich absetzen. Der Begriff „Kosten für Medikamente“ wird oft weiter gefasst. Auch andere gesundheitliche Ausgaben zählen in denselben „Topf“ der außergewöhnlichen Belastungen:
Das Finanzamt möchte Beweise sehen. Ohne Belege gibt es kein Geld zurück. Deshalb sollten Sie eine gute Ordnung halten.
Werfen Sie keinen Kassenbon aus der Apotheke weg. Heften Sie alle Rezepte und Quittungen sofort ab. Am besten nutzen Sie dafür einen festen Ordner. Sortieren Sie die Belege nach dem Datum. So verlieren Sie am Jahresende nicht den Überblick.
Viele Stammapotheken bieten einen besonderen Service an. Wenn Sie dort eine Kundenkarte haben, speichert die Apotheke alle Ihre Einkäufe. Am Anfang des neuen Jahres können Sie dort nach einer Jahresquittung fragen. Das ist ein langes Dokument, auf dem alle Ihre Medikamente und Kosten aufgelistet sind. Das Finanzamt akzeptiert diese Zusammenfassungen meistens sehr gerne. Das erspart Ihnen das Sammeln vieler kleiner Zettel.
Viele Menschen denken, dass sie nur verschreibungspflichtige Medikamente absetzen können. Das stimmt nicht. Auch Schmerzmittel gegen Kopfschmerzen oder Hustensaft können zählen. Wichtig bleibt nur: Der Arzt muss bestätigen, dass Sie diese Mittel für Ihre Heilung brauchen.
Ein weiterer Fehler ist das Vergessen der Fahrtkosten. Wer chronisch krank ist, fährt oft zum Arzt. Über das Jahr gesehen kommen da viele Kilometer zusammen. Diese Kosten summieren sich und helfen Ihnen, die Grenze der zumutbaren Belastung schneller zu überschreiten.
Um Medikamente erfolgreich abzusetzen, gehen Sie so vor:
Auch wenn Sie glauben, dass Sie die Grenze nicht erreichen: Sammeln Sie trotzdem! Manchmal kommen im Laufe eines Jahres unerwartete Kosten hinzu. Vielleicht brauchen Sie plötzlich eine teure neue Brille oder Zahnersatz. Dann zählen die kleinen Beträge für Medikamente plötzlich doch mit. Gemeinsam mit der Brille überschreiten Sie dann die Grenze und sparen bares Geld.