Kann ich die Vergütung von Mehrarbeit unbeschränkt im Arbeitsvertrag ausschließen?
Sie fragen, ob Sie im Arbeitsvertrag festlegen können, dass für Mehrarbeit keine Vergütung gezahlt wird. Das ist eine wichtige Frage für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Im Folgenden erkläre ich Ihnen die rechtlichen Regeln dazu in einfacher Sprache.
Mehrarbeit bedeutet, dass Sie mehr arbeiten, als im Gesetz als normale Arbeitszeit vorgesehen ist. Das Gesetz sagt: Normal sind acht Stunden pro Tag an sechs Tagen in der Woche. Alles, was darüber hinausgeht, ist Mehrarbeit. Überstunden sind Arbeitsstunden, die über die im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen. Oft werden die Begriffe im Alltag gleich benutzt, aber rechtlich gibt es Unterschiede. Für Teilzeitkräfte ist Mehrarbeit jede Stunde über die vereinbarte Zeit bis zur Vollzeit. Überstunden sind dann die Stunden, die über die normale Vollzeit hinausgehen
Das Gesetz (§ 612 Absatz 1 BGB) sagt: Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt eine Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn die Arbeit nur gegen Bezahlung zu erwarten ist. Das heißt: Wer mehr arbeitet, kann grundsätzlich erwarten, dafür auch Geld zu bekommen, es sei denn, der Vertrag sagt etwas anderes
Im Arbeitsvertrag kann geregelt werden, ob und wie Mehrarbeit bezahlt wird. Es ist möglich, die Vergütung für Mehrarbeit auszuschließen oder durch das normale Gehalt abzugelten. Das nennt man Pauschalabgeltung. Aber: Es gibt dabei wichtige Grenzen und Regeln, die Sie beachten müssen
Sie können die Vergütung von Mehrarbeit nicht unbegrenzt ausschließen. Der Ausschluss ist nur dann wirksam, wenn die Regelung im Vertrag klar und verständlich ist. Der Arbeitnehmer muss beim Abschluss des Vertrags wissen, was auf ihn zukommt. Es muss genau im Vertrag stehen, wie viele Überstunden oder wie viel Mehrarbeit mit dem Gehalt abgegolten sind. Eine Klausel wie „Alle Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“ ist nicht klar genug und deshalb unwirksam
Außerdem darf die Regelung nicht dazu führen, dass der Arbeitnehmer unendlich viele Überstunden leisten muss, ohne dafür bezahlt zu werden. Das wäre unfair und verstößt gegen das Gesetz. Das Gesetz schützt Arbeitnehmer vor unangemessenen Benachteiligungen in sogenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (das sind vorformulierte Vertragsklauseln, wie sie oft in Arbeitsverträgen stehen)
Das Transparenzgebot bedeutet: Der Vertrag muss so klar sein, dass der Arbeitnehmer versteht, wie viele Überstunden er maximal leisten muss, ohne extra bezahlt zu werden. Eine wirksame Klausel könnte zum Beispiel lauten: „Mit dem Gehalt sind bis zu 10 Überstunden pro Monat abgegolten.“ Dann weiß der Arbeitnehmer, was ihn erwartet. Fehlt eine solche Begrenzung, ist die Klausel meist unwirksam
Auch wenn Sie im Vertrag regeln, dass Überstunden nicht bezahlt werden, dürfen Sie die gesetzliche Höchstarbeitszeit nicht überschreiten. Das Arbeitszeitgesetz erlaubt im Durchschnitt höchstens 48 Stunden pro Woche. Mehr ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. Klauseln, die mehr verlangen, sind unwirksam
Wenn der Arbeitnehmer so viele Überstunden leisten muss, dass die Bezahlung im Vergleich zur Arbeit extrem niedrig ist, kann der Vertrag sogar sittenwidrig sein. Das bedeutet, der Vertrag ist dann insgesamt oder teilweise unwirksam. Der Arbeitnehmer hätte dann Anspruch auf eine angemessene Bezahlung
Ist die Klausel im Vertrag unwirksam, gilt wieder das Gesetz (§ 612 BGB). Dann kann der Arbeitnehmer für die geleistete Mehrarbeit eine Vergütung verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem normalen Stundenlohn
– Literatur: Die meisten Fachleute sagen, dass ein vollständiger Ausschluss der Vergütung für Mehrarbeit nur dann wirksam ist, wenn die Klausel klar, verständlich und begrenzt ist. Es muss eine Höchstzahl genannt werden
– Rechtsprechung: Die Gerichte verlangen, dass der Vertrag klar ist. Unklare oder unbegrenzte Ausschlüsse sind unwirksam. Die Gerichte prüfen auch, ob die Klausel überraschend oder unangemessen ist. Ist das der Fall, gilt wieder das Gesetz und der Arbeitnehmer bekommt Geld für die Mehrarbeit
Sie können die Vergütung von Mehrarbeit im Arbeitsvertrag nicht unbegrenzt ausschließen. Ein Ausschluss ist nur wirksam, wenn die Klausel klar, verständlich und begrenzt ist. Der Arbeitnehmer muss wissen, wie viele Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind. Unklare oder unbegrenzte Ausschlüsse sind unwirksam. Dann gilt das Gesetz und der Arbeitnehmer kann für die Mehrarbeit eine Vergütung verlangen
Tipp: Formulieren Sie Arbeitsverträge immer so, dass der Arbeitnehmer versteht, was von ihm verlangt wird. Geben Sie eine klare Grenze für die mit dem Gehalt abgegoltenen Überstunden an. Beachten Sie immer die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten.