Kann ich durch die Stundung des Pflichtteils auch Verzugszinsen vermeiden?
Ja, durch die Stundung des Pflichtteils können Sie die Entstehung von Verzugszinsen vermeiden.
Hier ist der Grund dafür und was stattdessen passiert:
Wichtig: Wenn die gewährte Stundung endet und der Pflichtteil dann immer noch nicht gezahlt wird, tritt die Fälligkeit wieder ein, und der Erbe gerät ab diesem Zeitpunkt wieder in Verzug. Dann fallen die gesetzlichen Verzugszinsen an.
Möchten Sie wissen, unter welchen Voraussetzungen eine Stundung des Pflichtteils beantragt werden kann?