Kann ich durch die Stundung des Pflichtteils auch Verzugszinsen vermeiden?

November 1, 2025

Kann ich durch die Stundung des Pflichtteils auch Verzugszinsen vermeiden?

Ja, durch die Stundung des Pflichtteils können Sie die Entstehung von Verzugszinsen vermeiden.

Hier ist der Grund dafür und was stattdessen passiert:

  • Keine Verzugszinsen während der Stundung: Der Pflichtteilsanspruch wird mit dem Erbfall sofort fällig (§ 2317 Abs. 1 BGB). Verzugszinsen entstehen aber erst, wenn der Erbe nach Fälligkeit in Verzug gerät (§§ 286, 288 BGB), typischerweise durch eine Mahnung oder nach Ablauf einer gesetzten Zahlungsfrist. Wenn der Pflichtteil gestundet wird (§ 2331a BGB, gerichtlich oder durch Vereinbarung), wird die Fälligkeit des Anspruchs auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Da die Schuld während der Stundung noch nicht fällig ist, kann der Erbe nicht in Verzug geraten.

Kann ich durch die Stundung des Pflichtteils auch Verzugszinsen vermeiden?

  • Stattdessen: Stundungszinsen: Obwohl keine Verzugszinsen anfallen, wird der gestundete Betrag in der Regel trotzdem verzinst. Dies sind die sogenannten Stundungszinsen oder Ausgleichszinsen.
    • Zweck: Diese Zinsen dienen dem angemessenen Ausgleich der Interessen des Pflichtteilsberechtigten, da ihm die Zahlung erst später zufließt. Sie sollen den Zins- und Liquiditätsverlust kompensieren.
    • Höhe: Das Gericht (bei gerichtlicher Stundung) entscheidet über die Höhe nach billigem Ermessen. Es ist nicht an den gesetzlichen Verzugszinssatz (5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) gebunden, orientiert sich aber oft an angemessenen Zinssätzen (z. B. der gesetzliche Zinssatz nach § 246 BGB von 4 % oder marktübliche Zinssätze).

Wichtig: Wenn die gewährte Stundung endet und der Pflichtteil dann immer noch nicht gezahlt wird, tritt die Fälligkeit wieder ein, und der Erbe gerät ab diesem Zeitpunkt wieder in Verzug. Dann fallen die gesetzlichen Verzugszinsen an.

Möchten Sie wissen, unter welchen Voraussetzungen eine Stundung des Pflichtteils beantragt werden kann?

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