Kann ich durch einen Werkvertrag mit meinen Arbeitnehmern die arbeitsrechtlichen Vorschriften umgehen?
Viele Arbeitgeber fragen sich, ob sie mit einem Werkvertrag die strengen Regeln des Arbeitsrechts umgehen können. Sie möchten vielleicht weniger Pflichten haben oder Kosten sparen. Doch ist das wirklich möglich? In diesem Text erfahren Sie, warum das in der Regel nicht funktioniert und was das Gesetz dazu sagt.
Ein Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber. Sie arbeiten für ihn und müssen seine Anweisungen befolgen. Sie sind also persönlich abhängig. Das heißt: Ihr Chef bestimmt, was, wie, wann und wo Sie arbeiten. Sie bekommen dafür regelmäßig Lohn. Das steht so in § 611a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)
Ein Werkvertrag ist etwas anderes. Hier verspricht eine Person, ein bestimmtes Ergebnis zu liefern. Zum Beispiel: Ein Handwerker soll eine Küche einbauen. Der Handwerker bekommt Geld, wenn die Küche fertig ist. Er entscheidet selbst, wie er arbeitet. Der Auftraggeber interessiert sich nur für das Ergebnis, nicht für den Weg dorthin
Das Arbeitsrecht schützt Arbeitnehmer besonders stark. Es gibt Kündigungsschutz, Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und vieles mehr. Diese Rechte gelten aber nur, wenn wirklich ein Arbeitsvertrag vorliegt. Bei einem echten Werkvertrag gelten diese Schutzrechte nicht
### Die Bezeichnung ist nicht entscheidend
Manche Arbeitgeber versuchen, einen Werkvertrag zu schließen, obwohl die Arbeit eigentlich wie ein Arbeitsverhältnis aussieht. Sie hoffen, so das Arbeitsrecht zu umgehen. Doch das Gesetz sagt: Es kommt nicht darauf an, wie der Vertrag heißt. Entscheidend ist, wie die Arbeit tatsächlich abläuft. Wenn Sie wie ein Arbeitnehmer arbeiten, gelten auch die Regeln für Arbeitnehmer
Gerichte schauen sich immer an, wie die Arbeit in Wirklichkeit gemacht wird. Werden Sie in den Betrieb eingegliedert? Müssen Sie Weisungen befolgen? Arbeiten Sie regelmäßig an einem festen Ort und zu festen Zeiten? Dann sind Sie wahrscheinlich Arbeitnehmer – auch wenn im Vertrag „Werkvertrag“ steht
Wenn ein Werkvertrag nur auf dem Papier steht, aber in Wirklichkeit ein Arbeitsverhältnis vorliegt, spricht man von einem Scheinwerkvertrag. Das ist nicht erlaubt. Das Gesetz und die Gerichte erkennen solche Tricks nicht an. Die Schutzvorschriften des Arbeitsrechts gelten trotzdem
### Folgen für den Arbeitgeber
Wenn ein Arbeitgeber versucht, das Arbeitsrecht zu umgehen, kann das ernste Folgen haben. Das Arbeitsverhältnis gilt dann als Arbeitsvertrag. Der Arbeitgeber muss alle Pflichten erfüllen, die für Arbeitnehmer gelten. Dazu gehören Lohnfortzahlung, Urlaub, Sozialversicherung und Kündigungsschutz. Es können auch Bußgelder oder Nachzahlungen drohen
Für Sie als Arbeitnehmer ist das meist gut. Sie bekommen die Rechte, die Ihnen zustehen. Sie können sich auf das Arbeitsrecht berufen, auch wenn im Vertrag etwas anderes steht
– Sie sind in den Betrieb eingegliedert.
– Sie müssen Weisungen befolgen (zum Beispiel zu Arbeitszeit, Arbeitsort, Arbeitsinhalt).
– Sie bekommen regelmäßig Lohn, nicht nur für ein bestimmtes Ergebnis.
– Sie arbeiten persönlich, nicht durch andere Personen
– Sie schulden ein bestimmtes Ergebnis (zum Beispiel ein fertiges Werk).
– Sie entscheiden selbst, wie Sie arbeiten.
– Sie tragen das Risiko, ob das Werk gelingt.
– Sie sind nicht in den Betrieb des Auftraggebers eingegliedert
Beispiel 1:
Ein Maler streicht ein Haus. Er bringt eigenes Werkzeug mit, entscheidet selbst, wann er arbeitet, und bekommt Geld, wenn das Haus fertig ist. Das ist ein Werkvertrag.
Beispiel 2:
Ein Mitarbeiter arbeitet jeden Tag von 8 bis 16 Uhr im Büro, bekommt monatlich Lohn und muss tun, was der Chef sagt. Das ist ein Arbeitsvertrag, auch wenn im Vertrag „Werkvertrag“ steht.
Die Gerichte haben oft entschieden: Es kommt auf die tatsächlichen Verhältnisse an, nicht auf die Überschrift des Vertrags. Wenn die Arbeit wie bei einem Arbeitnehmer abläuft, gelten die Regeln des Arbeitsrechts. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) betont: Die Eingliederung in den Betrieb und die Weisungsgebundenheit sind die wichtigsten Merkmale für ein Arbeitsverhältnis
Manchmal werden Arbeitnehmer an andere Firmen „verliehen“. Auch hier versuchen manche, das mit Werkverträgen zu verschleiern. Doch auch hier gilt: Entscheidend ist, wie die Arbeit tatsächlich gemacht wird. Wird der Arbeitnehmer wie ein eigener Mitarbeiter eingesetzt, liegt meist eine Arbeitnehmerüberlassung oder sogar ein Arbeitsverhältnis zum Einsatzbetrieb vor. Auch hier greifen die Schutzvorschriften
Sie können arbeitsrechtliche Vorschriften nicht einfach durch einen Werkvertrag umgehen. Entscheidend ist immer, wie die Arbeit tatsächlich gemacht wird. Die Gerichte prüfen genau, ob ein echtes Arbeitsverhältnis vorliegt. Scheinwerkverträge sind unwirksam. Die Schutzrechte für Arbeitnehmer gelten trotzdem. Arbeitgeber, die das Arbeitsrecht umgehen wollen, riskieren hohe Strafen und müssen mit Nachzahlungen rechnen.
– Ein Werkvertrag kann das Arbeitsrecht nicht aushebeln.
– Die tatsächliche Arbeit zählt, nicht die Überschrift im Vertrag.
– Scheinwerkverträge sind unwirksam.
– Arbeitnehmer behalten ihre Rechte, auch wenn im Vertrag etwas anderes steht.
– Arbeitgeber riskieren Strafen, wenn sie das Arbeitsrecht umgehen wollen.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie Arbeitnehmer oder Werkunternehmer sind, schauen Sie auf die tatsächlichen Arbeitsbedingungen. Werden Sie wie ein Arbeitnehmer behandelt, gelten auch die Regeln des Arbeitsrechts. Das schützt Sie und sorgt für faire Arbeitsbedingungen.