Kann ich durch Testament erben trotz Pflichtteilsverzicht?

November 13, 2025

Kann ich durch Testament erben trotz Pflichtteilsverzicht?

Ja, das ist möglich. Ein Pflichtteilsverzicht bedeutet nicht automatisch, dass Sie nichts erben. Er betrifft nur Ihr Recht auf den Mindestanteil am Erbe.


📝 Was ist ein Testament?

Ein Testament ist ein Dokument. Darin legt eine Person fest, wer ihr Vermögen (Geld, Haus, Besitz) nach ihrem Tod bekommen soll. Man nennt dies auch Verfügung von Todes wegen. Der Erblasser ist die Person, die das Testament schreibt und stirbt.

💰 Was ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanspruch am Erbe. Er steht nahen Angehörigen zu. Das sind in der Regel die Kinder, der Ehepartner oder der eingetragene Lebenspartner. Wenn der Erblasser diese Personen im Testament enterbt (also nicht als Erben einsetzt), bekommen sie trotzdem den Pflichtteil. Der Pflichtteil ist immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Er ist ein Geldanspruch, kein Anspruch auf bestimmte Gegenstände.


Kann ich durch Testament erben trotz Pflichtteilsverzicht?

🤝 Was ist ein Pflichtteilsverzicht?

Ein Pflichtteilsverzicht ist eine Vereinbarung. Sie wird zu Lebzeiten des Erblassers geschlossen. Sie muss notariell beurkundet werden. Das heißt, ein Notar (ein Jurist, der Rechtsgeschäfte offiziell macht) muss dabei sein. Durch den Verzicht erklärt die verzichtende Person, dass sie keinen Pflichtteil geltend machen wird. Der Verzicht kann gegen eine Abfindung (eine einmalige Geldzahlung) erfolgen.

Wichtig: Der Verzicht betrifft nur den Pflichtteil. Er hat keine Auswirkung darauf, ob Sie als Erbe im Testament eingesetzt werden können.


📜 Erben trotz Verzicht

Der Erblasser kann Sie trotz des Verzichts im Testament bedenken. Er kann Sie als vollen Erben einsetzen. Oder er kann Ihnen ein Vermächtnis zuwenden. Ein Vermächtnis ist, wenn Sie einen bestimmten Gegenstand oder Geldbetrag erhalten. Sie werden dann aber nicht der volle Erbe.

Wenn Sie auf den Pflichtteil verzichtet haben und trotzdem als Erbe im Testament stehen:

  • Sie erben das, was im Testament steht.
  • Sie haben aber keinen zusätzlichen Anspruch auf den Pflichtteil, wenn der Erbteil kleiner als der Pflichtteil wäre. Denn Sie haben ja darauf verzichtet.
  • Der Verzicht bedeutet nur, dass Sie keine Mindestgarantie mehr haben.

Beispiel: Ein Vater hat zwei Kinder. Eines verzichtet auf den Pflichtteil gegen eine Abfindung. Er setzt dieses Kind im Testament als Erben eines bestimmten Geldbetrags ein. Das Kind erbt diesen Betrag. Hätte der Vater es komplett enterbt, würde das Kind nichts bekommen. Denn es hat auf den Pflichtteil verzichtet. Das andere Kind, das nicht verzichtet hat, könnte in diesem Fall den Pflichtteil fordern.


💡 Fazit

Der Pflichtteilsverzicht nimmt Ihnen nicht die Möglichkeit zu erben. Er nimmt Ihnen nur den Mindestanspruch gegen den Willen des Erblassers. Der Erblasser kann Ihnen durch ein Testament weiterhin alles oder einen Teil seines Vermögens zukommen lassen.

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