
Kann ich eine Genossenschaft gründen mit dem Zweck der Finanzierung meines Lebensunterhaltes?
Eine Genossenschaft ist eine besondere Form eines Unternehmens. Sie besteht aus mehreren Personen, die gemeinsam ein Ziel verfolgen. Das Ziel ist, die wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Interessen der Mitglieder zu fördern. Das steht in § 1 des Genossenschaftsgesetzes (GenG). Die Mitglieder arbeiten zusammen und helfen sich gegenseitig. Das nennt man „gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb“. Die Genossenschaft gehört den Mitgliedern gemeinsam. Jeder hat in der Regel eine Stimme, egal wie viel Geld er eingebracht hat.
Die Genossenschaft wird von den Mitgliedern gemeinsam geführt. Sie entscheiden zusammen über wichtige Fragen. Gewinne, die die Genossenschaft erwirtschaftet, werden meist nicht an einzelne Mitglieder ausgeschüttet. Stattdessen werden sie genutzt, um das gemeinsame Ziel zu erreichen. Die Mitglieder profitieren davon, dass sie gemeinsam günstiger einkaufen, verkaufen oder Dienstleistungen nutzen können.
Das Ziel einer Genossenschaft ist es, die Mitglieder zu fördern. Das bedeutet: Die Genossenschaft soll den Mitgliedern helfen, wirtschaftlich besser dazustehen. Sie darf aber nicht nur dazu dienen, Gewinne zu machen und diese an die Mitglieder auszuzahlen. Es reicht nicht, dass die Mitglieder einfach Geld aus der Genossenschaft bekommen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Die Förderung muss durch eine gemeinsame Tätigkeit erfolgen. Das kann zum Beispiel sein: Gemeinsam einkaufen, gemeinsam produzieren, gemeinsam Dienstleistungen anbieten.
Förderung heißt: Die Mitglieder bekommen durch die Genossenschaft Vorteile. Zum Beispiel können sie günstiger einkaufen oder gemeinsam etwas herstellen, was sie alleine nicht könnten. Die Genossenschaft darf nicht nur dazu da sein, Geld an die Mitglieder auszuzahlen. Das wäre wie ein Verein, der nur dazu dient, seinen Mitgliedern Geld zu geben. Das ist nicht erlaubt.
Nicht erlaubt ist es, eine Genossenschaft nur zu gründen, damit die Mitglieder Geld bekommen, ohne dass sie gemeinsam etwas tun. Die Genossenschaft darf nicht einfach eine „Geldsammelstelle“ sein, aus der sich die Mitglieder bedienen. Das wäre ein Verstoß gegen das Genossenschaftsgesetz. Die Förderung muss durch eine echte gemeinsame Tätigkeit entstehen.
In all diesen Fällen profitieren die Mitglieder durch die gemeinsame Tätigkeit. Sie bekommen nicht einfach nur Geld ausgezahlt.
Wenn die Genossenschaft nur gegründet wird, damit die Mitglieder Geld bekommen, ist das nicht erlaubt. Das wäre keine echte Genossenschaft im Sinne des Gesetzes. Die Behörden könnten die Eintragung der Genossenschaft ablehnen. Auch ein Gericht könnte später feststellen, dass die Genossenschaft nicht rechtmäßig ist.
Wenn die Mitglieder gemeinsam arbeiten, zum Beispiel in einer Arbeitsgenossenschaft, ist das erlaubt. Die Genossenschaft kann dann die Einnahmen aus der gemeinsamen Arbeit an die Mitglieder verteilen. Das ist eine echte Förderung durch gemeinsames Handeln. Die Mitglieder müssen aber wirklich zusammenarbeiten und dürfen nicht nur Geld bekommen, ohne etwas zu tun.
Eine Genossenschaft ist keine Möglichkeit, allein den eigenen Lebensunterhalt zu sichern. Sie ist auf die Förderung mehrerer Mitglieder ausgerichtet. Wer nur für sich selbst Geld bekommen will, kann keine Genossenschaft gründen. Die Genossenschaft ist für gemeinsames Handeln gedacht, nicht für Einzelinteressen
Sie können eine Genossenschaft nur gründen, wenn Sie gemeinsam mit anderen ein Ziel verfolgen und sich gegenseitig fördern wollen. Die Genossenschaft darf nicht nur dazu dienen, dass Sie oder andere Mitglieder Geld bekommen, um den Lebensunterhalt zu sichern. Es muss eine echte gemeinsame Tätigkeit geben, von der alle Mitglieder profitieren. Die Förderung muss im Mittelpunkt stehen, nicht die reine Auszahlung von Geld
Wichtiger Hinweis:
Bitte nehmen Sie Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau auf, um Ihre Pläne im Detail prüfen zu lassen.
GenG § 1
§ 1 GenG definiert das Wesen und den zulässigen Zweck einer Genossenschaft und ist daher unmittelbar relevant für die Frage, ob eine Genossenschaft zur Finanzierung des eigenen Lebensunterhalts gegründet werden kann und welche rechtlichen Voraussetzungen dabei gelten.
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