Kann ich einen Anspruch auf Teilzeitarbeit gerichtlich durchsetzen?
RA und Notar Krau
Ein Anspruch auf Teilzeitarbeit kann unter bestimmten Voraussetzungen gerichtlich durchgesetzt werden.
Nach § 8 Absatz 5 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz – TzBfG) verringert sich die Arbeitszeit in dem vom Arbeitnehmer gewünschten Umfang,
wenn der Arbeitgeber den Wunsch des Arbeitnehmers auf Teilzeitarbeit nicht frist- und formgerecht ablehnt und der Arbeitnehmer seinen Wunsch form- und fristgerecht geltend gemacht hat
Lehnt der Arbeitgeber den Teilzeitwunsch ab, muss der Arbeitnehmer gerichtlich auf Zustimmung zur begehrten Teilzeit klagen
Der Anspruch auf Teilzeit ist im Wege der Leistungsklage zu verfolgen, da er auf Abgabe einer Willenserklärung des Arbeitgebers gerichtet ist
Die Zustimmung des Arbeitgebers wird durch ein rechtskräftiges Urteil ersetzt
Eine vorläufige Regelung kann der Arbeitnehmer allenfalls im Wege einer einstweiligen Verfügung durchsetzen
Ein Teilzeitanspruch nach § 8 TzBfG kann auch im Rahmen einstweiligen Rechtschutzes vorläufig durchgesetzt werden
Das Teilzeit– und Befristungsgesetz (TzBfG) ist ein deutsches Gesetz, das am 1. Januar 2001 in Kraft trat.
Es regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Bezug auf Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge.
Ziele des TzBfG:
Wichtige Regelungen des TzBfG:
Teilzeitarbeit:
Befristete Arbeitsverträge:
Weitere Regelungen:
Änderungen durch das Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts:
Im Jahr 2019 wurde das TzBfG durch das Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts geändert.
Die wichtigsten Neuerungen sind:
Fazit:
Das TzBfG ist ein wichtiges Gesetz im deutschen Arbeitsrecht, das die Rechte von Teilzeitbeschäftigten und befristet Beschäftigten stärkt.
Es trägt dazu bei, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und die Flexibilität des Arbeitsmarktes zu erhöhen.