Kann ich einen Ehevertrag auch nachträglich nach Eheschließung abschließen?
Ja, das ist absolut möglich. Sie können einen Ehevertrag jederzeit schließen. Es spielt keine Rolle, ob Sie erst seit einem Tag verheiratet sind. Es ist auch egal, ob Sie schon seit zwanzig Jahren verheiratet sind. Viele Paare denken, man muss das vor der Hochzeit machen. Das ist ein Irrtum. Ein Vertrag nach der Hochzeit ist völlig legal. Er ist sogar sehr üblich. Juristen nennen das oft eine „Ehefolgenvereinbarung“. Das Wort klingt kompliziert. Es bedeutet aber das Gleiche wie ein normaler Ehevertrag. Sie regeln darin Ihre Zukunft. Sie bestimmen Regeln für Ihre Ehe. Und Sie bestimmen Regeln für eine mögliche Trennung.
Es gibt viele Gründe für einen späten Vertrag. Oft ändert sich das Leben. Vielleicht waren Sie bei der Hochzeit beide Angestellte. Sie hatten beide kein großes Vermögen. Alles war einfach. Aber jetzt hat sich die Lage geändert. Vielleicht hat ein Partner eine Firma gegründet. Diese Firma ist nun viel wert. Oder ein Partner hat viel Geld geerbt. Vielleicht haben Sie auch Schulden gemacht. Oder ein Partner bleibt nun zu Hause bei den Kindern. Die alten Regeln passen nicht mehr. Das Gesetz passt nicht mehr zu Ihrem Leben. Dann ist ein nachträglicher Vertrag sinnvoll. Er schafft Klarheit. Er schafft Sicherheit für beide Seiten.
Um den Vertrag zu verstehen, müssen wir das Gesetz verstehen. Was passiert, wenn Sie keinen Vertrag haben? Dann leben Sie im gesetzlichen Güterstand. Dieser heißt Zugewinngemeinschaft.
Das ist ein langes Wort. Ich erkläre es ganz einfach. Es bedeutet: Jedem gehört das, was er selbst kauft. Aber am Ende wird geteilt. Das passiert bei einer Scheidung. Oder wenn ein Partner stirbt. Man schaut dann: Wer hat in der Ehe mehr Geld verdient? Wer hat mehr Vermögen aufgebaut? Das nennt man den „Zugewinn“.
Ein Beispiel: Der Mann hat in der Ehe 100.000 Euro gespart. Die Frau hat in der Ehe 0 Euro gespart. Der Mann hat also mehr „Zugewinn“. Er muss der Frau die Hälfte abgeben. Er muss ihr 50.000 Euro zahlen. Das ist der Zugewinnausgleich.
Für viele Paare ist das fair. Aber nicht für alle. Wenn einer eine Firma hat, ist das gefährlich. Er müsste vielleicht die Firma verkaufen, um den Partner auszuzahlen. Das will niemand. Deshalb ändern Paare diese Regel oft nachträglich.
Sie können im Vertrag fast alles ändern. Sie haben drei große Optionen.
1. Die Gütertrennung Das ist das Gegenteil vom Gesetz. Hier wird nichts geteilt. Jeder behält sein Geld. Jeder behält seine Schulden. Wenn Sie sich scheiden lassen, zahlt keiner dem anderen etwas für das Vermögen. Das ist eine sehr klare Trennung. Viele finden das aber unromantisch. Es kann auch ungerecht sein. Zum Beispiel, wenn einer wegen der Kinder nicht arbeitet.
2. Die modifizierte Zugewinngemeinschaft Das ist ein Mittelweg. Das Wort „modifiziert“ heißt „angepasst“. Sie behalten die normale Regel aus dem Gesetz. Aber Sie ändern Details. Ein Beispiel: Sie schließen eine Firma aus. Alles Geld aus der Firma wird nicht geteilt. Aber das Geld auf dem Sparbuch wird geteilt. Oder Sie sagen: Wir teilen den Gewinn nur, wenn einer stirbt. Aber wir teilen nichts, wenn wir uns scheiden lassen. Das ist oft die beste Lösung. Sie ist fair und flexibel.
3. Der Unterhalt Sie können auch Regeln für den Unterhalt machen. Unterhalt ist Geld, das man nach der Trennung zahlt. Sie können sagen: Wir wollen keinen Unterhalt zahlen. Oder Sie legen eine feste Summe fest. Aber Vorsicht: Man darf den Unterhalt nicht ganz streichen, wenn Kinder da sind. Der Staat schützt die Schwächeren. Man darf niemanden in die Armut schicken.
Es gibt noch einen wichtigen Punkt. Das ist die Rente. Man nennt das Versorgungsausgleich. Wenn man verheiratet ist, sammelt man Rentenpunkte. Man bekommt Punkte für Arbeit. Man bekommt Punkte für Kindererziehung. Bei einer Scheidung wirft man alle Punkte in einen Topf. Dann wird durch zwei geteilt. Jeder bekommt gleich viel. Das können Sie im Vertrag ändern. Sie können sagen: Jeder behält seine eigene Rente. Das ist oft sinnvoll, wenn beide gut verdienen. Oder wenn beide privat vorgesorgt haben. Auch das können Sie nachträglich regeln.
Sie können diesen Vertrag nicht am Küchentisch machen. Ein handgeschriebener Zettel reicht nicht. Er ist ungültig. Sie brauchen zwingend einen Experten. Dieser Experte ist ein Notar.
Der Notar ist eine Amtsperson. Er ist neutral. Er ist nicht der Anwalt vom Mann. Er ist nicht der Anwalt von der Frau. Er hilft beiden. Der Weg läuft so ab:
Erst dann ist der Vertrag gültig. Das kostet natürlich Geld. Die Kosten richten sich nach Ihrem Vermögen. Je mehr Geld Sie haben, desto teurer ist der Notar. Aber eine Scheidung ohne Vertrag ist meistens noch viel teurer.
Ja, es gibt Grenzen. Sie können nicht alles schreiben, was Sie wollen. Der Vertrag muss fair bleiben. Ein Vertrag darf nicht „sittenwidrig“ sein. Das ist ein wichtiges Wort: Sittenwidrigkeit. Das bedeutet: Der Vertrag darf nicht extrem ungerecht sein. Ein Partner darf nicht total benachteiligt werden. Stellen Sie sich vor: Die Frau betreut drei kleine Kinder. Sie kann nicht arbeiten. Der Mann verdient Millionen. Im Vertrag steht: Die Frau bekommt bei Scheidung gar nichts. Kein Vermögen. Keinen Unterhalt. Keine Rente. Das würde ein Richter später verbieten. Der Vertrag wäre dann wertlos. Der Notar passt auf, dass so etwas nicht passiert. Er darf solche Verträge eigentlich nicht beurkunden. Der Schutz des schwächeren Partners ist sehr wichtig.
Warum sollten Sie das also tun?
Sie können den Vertrag nur gemeinsam machen. Beide müssen zustimmen. Beide müssen unterschreiben. Wenn Ihr Partner keinen Vertrag will, können Sie ihn nicht zwingen. Sie können nicht alleine zum Notar gehen. Sie müssen sich einigen. Reden Sie offen miteinander. Erklären Sie, warum Sie den Vertrag wollen. Sagen Sie, dass es um Sicherheit geht. Nicht um Misstrauen. Ein guter Vertrag schützt die Liebe. Er nimmt die Angst vor der Zukunft.
Wenn Sie sich einig sind, steht dem Vertrag nichts im Wege. Es ist nie zu spät dafür. Sie können das auch noch kurz vor einer Trennung machen. Das nennt man dann „Scheidungsfolgenvereinbarung“. Das ist im Prinzip das Gleiche. Es spart viel Geld und Nerven vor Gericht.
Ein nachträglicher Ehevertrag ist also ein sehr gutes Werkzeug. Er ist modern. Er ist klug. Er hilft Ihnen, Ihr Leben selbst zu gestalten. Warten Sie nicht, bis es Probleme gibt. Regeln Sie die Dinge, wenn Sie sich gut verstehen. Dann finden Sie die besten Lösungen für beide.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.