
Kann ich einen Verein gründen mit dem Zweck der Finanzierung meines Lebensunterhaltes?
Ein Verein ist eine Gruppe von Menschen, die gemeinsam ein Ziel verfolgen. Dieses Ziel nennt man Vereinszweck. Der Verein bekommt eine eigene rechtliche Stellung. Das bedeutet: Der Verein kann Verträge abschließen, Geld besitzen und vor Gericht klagen oder verklagt werden. Ein Verein entsteht, wenn er in das Vereinsregister eingetragen wird. Das macht das Amtsgericht. Es gibt zwei Arten von Vereinen: den nichtwirtschaftlichen Verein und den wirtschaftlichen Verein.
Der Vereinszweck ist das Ziel, das der Verein erreichen will. Die Mitglieder legen den Zweck in der Satzung fest. Die Satzung ist eine Art „Regelbuch“ für den Verein. Der Zweck muss erlaubt sein. Er darf nicht gegen Gesetze verstoßen.
Ein nichtwirtschaftlicher Verein verfolgt keinen wirtschaftlichen Zweck. Das heißt: Er will nicht in erster Linie Geld verdienen. Typische Beispiele sind Sportvereine, Musikvereine oder Tierschutzvereine. Diese Vereine dürfen zwar Geld einnehmen, zum Beispiel durch Mitgliedsbeiträge oder Spenden. Aber sie dürfen keinen Gewinn an die Mitglieder ausschütten. Das nennt man das „Gewinnausschüttungsverbot“. Das Geld muss für den Vereinszweck verwendet werden.
Ein wirtschaftlicher Verein hat das Ziel, Geld zu verdienen. Er betreibt ein Unternehmen oder verkauft Waren oder Dienstleistungen. Ein wirtschaftlicher Verein bekommt seine rechtliche Stellung nur durch eine besondere Erlaubnis vom Staat. Diese Erlaubnis heißt „Konzession“. Sie wird nur sehr selten erteilt. In den meisten Fällen müssen Gruppen, die wirtschaftliche Ziele verfolgen, eine andere Rechtsform wählen, zum Beispiel eine GmbH oder eine Genossenschaft.
Die Antwort ist: Nein, das ist nicht erlaubt. Ein Verein darf nicht gegründet werden, um den Lebensunterhalt einzelner Mitglieder oder des Gründers zu sichern. Das wäre ein wirtschaftlicher Zweck. Ein solcher Verein wäre kein nichtwirtschaftlicher Verein mehr. Er könnte nicht ins Vereinsregister eingetragen werden.
Das Gesetz will, dass Vereine einen „ideellen Zweck“ haben. Das bedeutet: Der Verein soll ein Ziel verfolgen, das nicht auf den eigenen Vorteil oder das Geldverdienen gerichtet ist. Zum Beispiel: Sport fördern, Kultur unterstützen oder sich für den Umweltschutz einsetzen. Wenn der Verein gegründet wird, um den Lebensunterhalt einer Person zu sichern, ist das ein wirtschaftlicher Zweck. Das ist nicht erlaubt.
Das Registergericht prüft bei der Anmeldung, ob der Zweck des Vereins erlaubt ist. Steht in der Satzung, dass der Verein den Lebensunterhalt eines Mitglieds sichern soll, wird die Eintragung abgelehnt.
Wenn der Verein nach der Eintragung trotzdem wirtschaftliche Ziele verfolgt, kann er wieder aus dem Vereinsregister gelöscht werden. Das steht im Gesetz.
Manche denken, sie könnten einen Verein gründen und sich dann selbst Spenden auszahlen lassen. Das ist nicht erlaubt. Spenden an den Verein dürfen nur für den Vereinszweck verwendet werden. Sie dürfen nicht dazu dienen, den Lebensunterhalt einzelner Mitglieder zu sichern. Auch Mitgliedsbeiträge dürfen nicht für private Zwecke verwendet werden. Das nennt man Selbstlosigkeit. Das Geld des Vereins gehört dem Verein, nicht den Mitgliedern.
Es gibt nur sehr wenige Ausnahmen. Ein wirtschaftlicher Verein kann nur mit einer besonderen Erlaubnis gegründet werden. Diese Erlaubnis wird fast nie erteilt. In der Praxis ist es also nicht möglich, einen Verein mit dem Zweck zu gründen, den eigenen Lebensunterhalt zu finanzieren. Wer ein Unternehmen gründen will, muss eine andere Rechtsform wählen.
Ein nichtwirtschaftlicher Verein darf zwar Geld einnehmen, zum Beispiel durch Veranstaltungen oder den Verkauf von Speisen. Aber das Geld muss für den Vereinszweck verwendet werden. Es darf nicht an die Mitglieder ausgezahlt werden. Wenn der Verein Gewinne an Mitglieder ausschüttet, verliert er seinen Status als nichtwirtschaftlicher Verein. Dann kann er gelöscht werden.
Ein Verein darf Angestellte beschäftigen, zum Beispiel einen Trainer oder eine Reinigungskraft. Diese Personen bekommen für ihre Arbeit ein Gehalt. Das ist erlaubt. Aber: Die Angestellten dürfen nicht einfach das Vereinsvermögen für sich selbst verwenden. Die Bezahlung muss angemessen sein. Der Verein darf nicht gegründet werden, nur um einem Mitglied einen Job zu verschaffen.
Eine Firma verfolgt das Ziel, Gewinn zu machen. Die Gewinne dürfen an die Eigentümer ausgezahlt werden. Das ist bei einem Verein nicht erlaubt. Wer Geld verdienen will, muss eine Firma gründen, zum Beispiel eine GmbH.
Sie dürfen keinen Verein gründen, um Ihren eigenen Lebensunterhalt zu finanzieren. Ein Verein muss einen ideellen Zweck haben. Das Geld des Vereins darf nicht an die Mitglieder ausgezahlt werden. Wenn Sie ein Unternehmen gründen wollen, wählen Sie eine andere Rechtsform.
Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung brauchen, nehmen Sie Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau auf.
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