Kann ich gesetzlich erben trotz Pflichtteilsverzicht?
Ja, Sie können gesetzlich erben trotz Pflichtteilsverzicht?
Die Antwort auf diese Frage ist Ja. Ein Pflichtteilsverzicht bedeutet nicht, dass Sie automatisch nichts erben. Diese beiden Dinge sind voneinander getrennt zu sehen. Es sind zwei verschiedene Rechtsbereiche.
Der Pflichtteil ist ein Mindestanspruch. Er ist ein Geldanspruch. Er steht engen Verwandten zu. Das sind oft Kinder oder der Ehepartner. Dieser Anspruch besteht, wenn man enterbt wurde. Enterbt bedeutet, man wurde im Testament nicht bedacht. Der Pflichtteil ist immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Ein Pflichtteilsverzicht ist ein Vertrag. Er wird notariell beurkundet. Das heißt, er muss bei einem Notar unterschrieben werden. Mit diesem Vertrag verzichten Sie auf Ihren Mindestanspruch. Sie geben den Anspruch auf den Pflichtteil auf. Man macht dies oft schon zu Lebzeiten des Erblassers. Der Erblasser ist die Person, die stirbt und etwas hinterlässt. Manchmal bekommt man dafür eine Abfindung. Das ist eine Geldzahlung. Der Verzicht gilt nur für den Pflichtteil.
Der Verzicht auf den Pflichtteil hat keine Wirkung auf Ihr gesetzliches Erbrecht. Das gesetzliche Erbrecht greift, wenn es kein Testament gibt. Es regelt, wer wie viel erbt. Das Gesetz bestimmt dann die Erbfolge. Auch wenn Sie auf den Pflichtteil verzichtet haben, bleiben Sie ein gesetzlicher Erbe.
Kann ich gesetzlich erben trotz Pflichtteilsverzicht?
Es gibt zwei Hauptfälle, wie Sie erben können:
Der Pflichtteilsverzicht schützt den Erblasser nur davor, dass Sie den Mindestanspruch fordern. Er verhindert nicht, dass Sie freiwillig als Erbe eingesetzt werden. Oder dass Sie gesetzlich erben, weil kein Testament existiert.
Ein Pflichtteilsverzicht bedeutet nur, dass Sie keinen Pflichtteil fordern können. Er nimmt Ihnen nicht das gesetzliche Erbrecht. Sie können erben, wenn Sie im Testament stehen. Sie können auch erben, wenn es kein Testament gibt.