Kann ich im Testament anordnen dass der Testamentsvollstrecker auch den Pflichtteil regelt?
Das ist eine sehr wichtige und häufig gestellte Frage im Erbrecht. Die kurze Antwort lautet: Ja, Sie können den Testamentsvollstrecker mit Aufgaben im Zusammenhang mit dem Pflichtteil beauftragen und seine Rolle dabei definieren, allerdings gibt es hierbei juristische Besonderheiten, die beachtet werden müssen.
Im Folgenden erläutere ich Ihnen als Laie die Hintergründe, die Rolle des Testamentsvollstreckers und die Grenzen seiner Befugnisse in Bezug auf den Pflichtteil.
Zunächst ist es wichtig, den Pflichtteil selbst zu verstehen.
Sie können in Ihrem Testament festlegen, dass der Testamentsvollstrecker sich um die Abwicklung des Nachlasses kümmern soll. Dies kann auch die Regulierung von Pflichtteilsansprüchen einschließen.
Wird eine sogenannte Abwicklungsvollstreckung angeordnet, gehört es zu den gesetzlichen Aufgaben des Testamentsvollstreckers, die im Testament angeordneten Verfügungen (z.B. Vermächtnisse) zu erfüllen und den Nachlass in Besitz zu nehmen. Er ist derjenige, der über das Nachlassvermögen verfügt.
In diesem Rahmen hat der Testamentsvollstrecker explizit die Aufgabe, Pflichtteilsansprüche aus dem Nachlass zu begleichen, sobald diese vom Erben anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurden. Er ist also der ausführende Arm für die Zahlung.
Obwohl der Vollstrecker die Zahlung leisten darf und muss, liegt die Verantwortung für die Anerkennung oder Bestreitung des Pflichtteilsanspruchs grundsätzlich beim Erben.
Sie können dem Testamentsvollstrecker aber im Testament die Aufgabe übertragen, den Erben bei der „Regulierung der Pflichtteilsansprüche“ zu unterstützen oder sie sogar federführend zu übernehmen. Das kann umfassen:
Kommt es zum Streit und der Pflichtteilsberechtigte muss den Erben auf Zahlung verklagen (und gewinnt), muss in Fällen der Testamentsvollstreckung zusätzlich zum Zahlungsurteil gegen den Erben oft ein sogenannter Duldungstitel gegen den Testamentsvollstrecker erwirkt werden. Dieser zwingt den Vollstrecker, die Zwangsvollstreckung in den Nachlass zu dulden, da nur er über das Nachlassvermögen verfügen darf. Durch eine klare Anordnung in Ihrem Testament, diese Prozesse aktiv zu begleiten, kann der Testamentsvollstrecker hier möglicherweise proaktiv handeln, um unnötige Klagen zu vermeiden.
Sie können den Testamentsvollstrecker im Testament ausdrücklich damit beauftragen, die Abwicklung der Pflichtteilsansprüche aktiv zu übernehmen und den Erben in dieser Angelegenheit umfassend zu unterstützen.
Ihre Anordnung bewirkt:
Wichtig bleibt: Die juristische Verantwortung und die formelle Rolle als Anspruchsgegner verbleibt beim Erben. Der Testamentsvollstrecker agiert hier als Ihr verlängerter Arm und als neutraler Abwickler für die Erben.