Kann ich im Testament anordnen dass der Testamentsvollstrecker auch den Pflichtteil regelt? 

November 9, 2025

Kann ich im Testament anordnen dass der Testamentsvollstrecker auch den Pflichtteil regelt? 

Das ist eine sehr wichtige und häufig gestellte Frage im Erbrecht. Die kurze Antwort lautet: Ja, Sie können den Testamentsvollstrecker mit Aufgaben im Zusammenhang mit dem Pflichtteil beauftragen und seine Rolle dabei definieren, allerdings gibt es hierbei juristische Besonderheiten, die beachtet werden müssen.

Im Folgenden erläutere ich Ihnen als Laie die Hintergründe, die Rolle des Testamentsvollstreckers und die Grenzen seiner Befugnisse in Bezug auf den Pflichtteil.


Der Pflichtteil im deutschen Erbrecht: Ein Geldanspruch

Zunächst ist es wichtig, den Pflichtteil selbst zu verstehen.

  • Der Pflichtteil ist kein Anteil am Nachlass (kein Miteigentum an Gegenständen), sondern immer ein reiner Geldanspruch gegen den oder die Erben.
  • Er steht nahen Angehörigen (Abkömmlinge, Ehegatten, ggf. Eltern) zu, die durch ein Testament enterbt wurden. Die Höhe beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
  • Anspruchsgegner für den Pflichtteil ist grundsätzlich der Erbe (oder die Erbengemeinschaft). Der Pflichtteilsberechtigte muss seinen Anspruch also aktiv gegenüber dem Erben geltend machen.

Die Rolle des Testamentsvollstreckers bei der Pflichtteilsregelung

Sie können in Ihrem Testament festlegen, dass der Testamentsvollstrecker sich um die Abwicklung des Nachlasses kümmern soll. Dies kann auch die Regulierung von Pflichtteilsansprüchen einschließen.

1. Die gesetzliche Hauptaufgabe: Nachlassverwaltung und Auszahlung

Wird eine sogenannte Abwicklungsvollstreckung angeordnet, gehört es zu den gesetzlichen Aufgaben des Testamentsvollstreckers, die im Testament angeordneten Verfügungen (z.B. Vermächtnisse) zu erfüllen und den Nachlass in Besitz zu nehmen. Er ist derjenige, der über das Nachlassvermögen verfügt.

In diesem Rahmen hat der Testamentsvollstrecker explizit die Aufgabe, Pflichtteilsansprüche aus dem Nachlass zu begleichen, sobald diese vom Erben anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurden. Er ist also der ausführende Arm für die Zahlung.

Kann ich im Testament anordnen dass der Testamentsvollstrecker auch den Pflichtteil regelt? 

2. Die zentrale Einschränkung: Die Zuständigkeit für den Anspruch

Obwohl der Vollstrecker die Zahlung leisten darf und muss, liegt die Verantwortung für die Anerkennung oder Bestreitung des Pflichtteilsanspruchs grundsätzlich beim Erben.

  • Der Testamentsvollstrecker darf einen Pflichtteilsanspruch nicht ohne die Zustimmung des Erben anerkennen oder einen Vergleich über die Höhe schließen. Seine Rolle ist die des Verwalters und Auszahlers, nicht die des Richters über die Gültigkeit des Anspruchs.
  • Klage auf Zahlung des Pflichtteils muss der Berechtigte weiterhin gegen den Erben richten.

3. Ihre Anordnung im Testament: Die Hilfestellung

Sie können dem Testamentsvollstrecker aber im Testament die Aufgabe übertragen, den Erben bei der „Regulierung der Pflichtteilsansprüche“ zu unterstützen oder sie sogar federführend zu übernehmen. Das kann umfassen:

  • Erstellung des Nachlassverzeichnisses: Der Pflichtteilsberechtigte hat einen gesetzlichen Anspruch auf Auskunft über den Nachlass. Die Erstellung dieses detaillierten Nachlassverzeichnisses ist eine der wichtigsten Aufgaben des Testamentsvollstreckers und die Grundlage für die Berechnung des Pflichtteils.
  • Verhandlungen und Kommunikation: Sie können anordnen, dass der Testamentsvollstrecker die gesamte Kommunikation und Verhandlung mit den Pflichtteilsberechtigten führt, um den Erben zu entlasten. Dies ist oft der Hauptgrund für eine solche Anordnung, da Pflichtteilsauseinandersetzungen emotional belastend sein können.
  • Berechnung und Vorbereitung der Zahlung: Der Vollstrecker kann die Höhe des Pflichtteilsanspruchs berechnen und die notwendigen Schritte für die Auszahlung vorbereiten.

4. Der „Duldungstitel“ im Streitfall

Kommt es zum Streit und der Pflichtteilsberechtigte muss den Erben auf Zahlung verklagen (und gewinnt), muss in Fällen der Testamentsvollstreckung zusätzlich zum Zahlungsurteil gegen den Erben oft ein sogenannter Duldungstitel gegen den Testamentsvollstrecker erwirkt werden. Dieser zwingt den Vollstrecker, die Zwangsvollstreckung in den Nachlass zu dulden, da nur er über das Nachlassvermögen verfügen darf. Durch eine klare Anordnung in Ihrem Testament, diese Prozesse aktiv zu begleiten, kann der Testamentsvollstrecker hier möglicherweise proaktiv handeln, um unnötige Klagen zu vermeiden.


Kann ich im Testament anordnen dass der Testamentsvollstrecker auch den Pflichtteil regelt? 

Zusammenfassung und Empfehlung

Sie können den Testamentsvollstrecker im Testament ausdrücklich damit beauftragen, die Abwicklung der Pflichtteilsansprüche aktiv zu übernehmen und den Erben in dieser Angelegenheit umfassend zu unterstützen.

Ihre Anordnung bewirkt:

  1. Entlastung der Erben: Die Erben werden von der mühsamen Kommunikation, der Erstellung des Nachlassverzeichnisses und der konkreten Zahlungsabwicklung befreit.
  2. Neutralität und Fachwissen: Wenn Sie einen erfahrenen Testamentsvollstrecker (z.B. einen Fachanwalt für Erbrecht) einsetzen, sorgt dieser für eine korrekte, neutrale und zügige Abwicklung.

Wichtig bleibt: Die juristische Verantwortung und die formelle Rolle als Anspruchsgegner verbleibt beim Erben. Der Testamentsvollstrecker agiert hier als Ihr verlängerter Arm und als neutraler Abwickler für die Erben.

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