Kann ich in der Erlösverteilung nach einer Versteigerung gegen die Herauszahlungsforderung eines Beteiligten mit verjährten Mietzinsansprüchen aufrechnen?
Die Aufrechnung mit verjährten Mietzinsansprüchen gegen die Herauszahlungsforderung eines Miteigentümers im Rahmen des Erlösverteilungsverfahrens nach einer Teilungsversteigerung ist grundsätzlich nicht möglich. ❌
Die Ablehnung der Aufrechnung basiert auf mehreren rechtlichen Überlegungen:
Ihre Mietzinsansprüche müssen in einem separaten Zivilprozess gegen den anderen Miteigentümer geltend gemacht werden.
Fazit: Eine direkte Aufrechnung Ihrer verjährten Mietzinsansprüche im Verteilungsverfahren ist aufgrund der Struktur der Erlösgemeinschaft und der fehlenden Gegenseitigkeit der Forderungen nicht möglich.