Kann ich mit einem Auszubildenden einen Aufhebungsvertrag schließen?
Ja, Sie können mit einem Auszubildenden einen Aufhebungsvertrag schließen. Das ist grundsätzlich erlaubt. Es gibt aber wichtige Besonderheiten, die Sie beachten müssen. Im Folgenden erkläre ich Ihnen die wichtigsten Punkte dazu.
Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Auszubildenden. Beide Seiten einigen sich darauf, das Ausbildungsverhältnis zu beenden. Das geht nur, wenn beide wirklich einverstanden sind. Niemand darf dazu gezwungen werden. Der Vertrag muss schriftlich abgeschlossen werden. Das steht in § 623 BGB. Mündliche Absprachen reichen nicht aus
Ja, auch mit Auszubildenden können Sie einen Aufhebungsvertrag schließen. Das ist Teil der Vertragsfreiheit. Sie und der Auszubildende dürfen jederzeit vereinbaren, das Ausbildungsverhältnis zu beenden. Das gilt für alle Arbeitsverhältnisse, auch für Ausbildungsverhältnisse
Viele Auszubildende sind noch minderjährig. Wenn der Auszubildende noch nicht volljährig ist, braucht er für den Aufhebungsvertrag die Zustimmung seiner Eltern oder Erziehungsberechtigten. Ohne diese Zustimmung ist der Vertrag nicht wirksam. Das ergibt sich aus den allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs über Minderjährige und Verträge
Ja, das Berufsbildungsgesetz (BBiG) schützt Auszubildende besonders. Ziel der Ausbildung ist, dass der Auszubildende den Beruf erlernt. Ein Aufhebungsvertrag darf nicht dazu führen, dass der Auszubildende benachteiligt wird. Deshalb prüfen Gerichte bei Streitigkeiten genau, ob der Vertrag freiwillig geschlossen wurde und keine Seite übervorteilt wurde
Ein Aufhebungsvertrag kann sinnvoll sein, wenn beide Seiten keine Zukunft mehr in der Ausbildung sehen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Auszubildende eine andere Ausbildung beginnen möchte. Oder wenn es große persönliche oder fachliche Probleme gibt, die nicht gelöst werden können. Wichtig ist, dass der Auszubildende nicht unter Druck gesetzt wird. Er muss die Entscheidung freiwillig treffen
Der Vertrag muss klar regeln, wann das Ausbildungsverhältnis endet. Weitere Vereinbarungen sind möglich, zum Beispiel über die Rückgabe von Arbeitsmitteln oder ein Zeugnis. Der Vertrag sollte einfach und verständlich sein. Beide Seiten sollten eine Kopie erhalten
Mit dem Aufhebungsvertrag endet das Ausbildungsverhältnis zum vereinbarten Termin. Der Auszubildende verliert damit seinen Ausbildungsplatz. Er hat aber Anspruch auf ein Zeugnis. Er kann sich dann um eine neue Ausbildung bewerben. Wichtig: Wer selbst einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, kann unter Umständen eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld bekommen. Das gilt auch für Auszubildende, wenn sie nach der Ausbildung arbeitslos werden
Wenn der Auszubildende den Vertrag nur unterschrieben hat, weil er unter Druck gesetzt wurde, kann der Vertrag unwirksam sein. Das gilt auch, wenn der Auszubildende nicht richtig über die Folgen aufgeklärt wurde. In solchen Fällen kann der Vertrag angefochten werden. Gerichte prüfen dann sehr genau, ob alles mit rechten Dingen zuging
Ja, es gibt Alternativen. Zum Beispiel kann das Ausbildungsverhältnis auch durch eine Kündigung beendet werden. Hier gelten aber strenge Regeln. Während der Probezeit ist eine Kündigung ohne Grund möglich. Nach der Probezeit braucht es einen wichtigen Grund. Das steht in § 22 BBiG. Ein Aufhebungsvertrag ist oft der einfachere Weg, wenn beide Seiten sich einig sind
Die Rechtsprechung und die Fachliteratur sind sich einig: Ein Aufhebungsvertrag mit Auszubildenden ist grundsätzlich möglich. Er muss aber freiwillig und schriftlich geschlossen werden. Minderjährige brauchen die Zustimmung der Eltern. Der Schutz des Auszubildenden steht immer im Vordergrund. Gerichte achten darauf, dass kein Missbrauch stattfindet
Sie dürfen mit einem Auszubildenden einen Aufhebungsvertrag schließen. Wichtig ist, dass beide Seiten freiwillig zustimmen. Bei Minderjährigen müssen die Eltern zustimmen. Der Vertrag muss schriftlich sein. Der Schutz des Auszubildenden ist besonders wichtig. Lassen Sie sich im Zweifel beraten und achten Sie auf eine faire Lösung für beide Seiten.