Kann ich nach dem Tod angelaufene von mir bezahlte Mietzinsen für die Mietwohnung des Erblassers von der Erbschaftsteuer absetzen?
Wenn ein geliebter Mensch stirbt, hinterlässt er oft eine Mietwohnung. Diese Wohnung muss geräumt werden. Der Mietvertrag läuft meistens noch eine Weile weiter. In dieser Zeit fallen Kosten an. Dazu gehören die Kaltmiete und die Nebenkosten. Viele Erben fragen sich nun, ob sie diese Kosten steuerlich nutzen können. Das Finanzamt interessiert sich nämlich für den Wert des Erbes. Je höher die Kosten sind, desto weniger Steuern müssen Sie vielleicht zahlen.
Um die Frage zu beantworten, müssen wir ein wichtiges Wort klären. Das Wort heißt Nachlassverbindlichkeiten. Das klingt kompliziert, ist aber einfach erklärt. Es sind Schulden oder Kosten, die direkt mit dem Erbe zu tun haben. Das Gesetz untersagt es dem Staat, Steuern auf Schulden zu erheben. Sie zahlen nur Steuern auf das echte Vermögen. Man zieht die Schulden also vom Wert des Erbes ab.
Es gibt zwei Arten von solchen Schulden:
Kommen wir nun zu Ihrer speziellen Frage. Sie haben Miete für die Wohnung des Verstorbenen bezahlt. Ob Sie diese Miete absetzen können, hängt vom Zeitpunkt ab. Hier unterscheidet das Recht sehr streng.
Hatte der Verstorbene vor seinem Tod noch Mietschulden? Vielleicht war die Miete für den letzten Monat noch offen. Diese Schulden gehören dem Verstorbenen. Man nennt ihn in der Fachsprache den Erblasser. Diese Mietschulden sind klassische Erblasserschulden. Sie können diese Beträge voll von der Steuer absetzen. Das Finanzamt akzeptiert diese Kosten ohne Probleme. Sie mindern den Wert des Erbes direkt.
Das ist der schwierigere Teil Ihrer Frage. Nach dem Tod läuft der Mietvertrag oft noch drei Monate weiter. Das ist die gesetzliche Kündigungsfrist. In dieser Zeit müssen Sie als Erbe die Miete weiter bezahlen. Leider ist die Rechtslage hier oft zum Nachteil der Erben.
Das Finanzamt sagt oft: Diese Miete ist keine Schuld des Verstorbenen. Er lebt ja nicht mehr. Er kann also nicht mehr in der Wohnung wohnen. Diese Kosten entstehen nach dem Tod. Sie gehören deshalb nicht zu den abziehbaren Schulden. Der Erbe übernimmt den Vertrag. Er wird selbst zum Mieter. Die Kosten sind dann sein Privatvergnügen.
Es gibt jedoch eine Ausnahme. Manchmal ist die Miete notwendig, um den Nachlass zu verwalten. Man spricht dann von Nachlassverwaltungskosten. Wenn Sie die Wohnung nur behalten, um die Möbel zu verkaufen oder zu ordnen, können Sie versuchen, die Kosten abzusetzen. Die Rechtsprechung ist hier aber sehr streng. Oft erkennt das Finanzamt diese Miete nach dem Todestag nicht als Abzugsposten an.
Oft hängen die Mietzahlungen mit der Räumung zusammen. Sie müssen die Wohnung leer übergeben. Müssen Sie für die Entrümpelung bezahlen? Diese Kosten können Sie meistens absetzen. Sie entstehen direkt durch den Erbfall. Sie dienen dazu, den Nachlass abzuwickeln. Hier ist das Finanzamt oft großzügiger als bei der reinen Miete. Achten Sie darauf, alle Rechnungen gut aufzubewahren.
In der Welt der Steuern gibt es viele schwere Wörter. Hier sind die wichtigsten Begriffe für Sie erklärt:
Man muss also genau hinschauen. Mieten, die der Verstorbene noch selbst schuldete, sind immer absetzbar. Mieten, die Sie nach dem Tod bezahlen, sind meistens nicht absetzbar. Das Finanzamt sieht darin Kosten Ihrer eigenen Lebensführung. Nur wenn Sie nachweisen, dass die Kosten zwingend für die Abwicklung des Erbes nötig waren, haben Sie eine Chance. Das ist in der Praxis oft ein Kampf mit den Behörden.
Schreiben Sie alle Kosten auf. Sammeln Sie jeden Beleg. Erstellen Sie eine Liste. Auf der einen Seite steht das Vermögen. Das sind Konten, Autos oder Häuser. Auf der anderen Seite stehen die Lasten. Dazu gehören Bestattungskosten, offene Rechnungen und eben die Mietschulden bis zum Todestag.
Geben Sie auch die Mieten nach dem Tod an. Erklären Sie dem Finanzamt, warum diese Kosten nötig waren. Vielleicht musste die Wohnung renoviert werden, um sie zurückzugeben. Manchmal lassen die Beamten mit sich reden. Wenn das Finanzamt die Kosten streicht, können Sie Einspruch einlegen.
Das Erbrecht und das Steuerrecht sind sehr eng miteinander verzahnt. Kleine Fehler können viel Geld kosten. Oft übersieht man Kosten, die man eigentlich absetzen könnte. Oder man gibt Werte falsch an. Ein Experte sieht sofort, wo Sie Geld sparen können. Er kennt die neuesten Urteile der Gerichte. Diese Urteile ändern sich ständig. Was letztes Jahr noch galt, kann heute schon anders sein. Besonders bei hohen Erbschaften lohnt sich eine genaue Prüfung. So vermeiden Sie böse Überraschungen durch das Finanzamt.
Dieser Text gibt Ihnen einen ersten Überblick. Jedes Erbe ist jedoch anders. Es gibt viele Sonderregeln und Ausnahmen. Für eine rechtssichere Beratung in Ihrem speziellen Fall sollten Sie professionelle Hilfe suchen. Bitte nehmen Sie für weitere Informationen und eine individuelle Beratung Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau auf.