Kann meine Mutter durch Pflichtteilsverzicht gegenüber meinem Großvater ohne meine Zustimmung auch meinen Pflichtteil nach dem Großvater ausschließen?
Die Antwort ist Ja, das ist möglich. Ihre Mutter kann durch einen sogenannten Pflichtteilsverzicht gegenüber Ihrem Großvater auch Ihren eigenen Pflichtteil nach dem Großvater ausschließen. Dies geschieht in der Regel ohne Ihre direkte Zustimmung als Enkelkind.
Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Anspruch. Er sichert nahen Verwandten einen Mindestwert am Erbe des Verstorbenen zu. Dieser Anspruch besteht, auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Nahe Verwandte sind meist Kinder und Enkelkinder.
Ein Pflichtteilsverzicht ist ein Vertrag. Er wird zwischen dem künftigen Erblasser (hier Ihr Großvater) und einem möglichen Erben (hier Ihre Mutter) geschlossen. Mit diesem Vertrag verzichtet der Erbe auf seinen zukünftigen Pflichtteil. Dieser Verzicht muss notariell beurkundet werden. Das heißt, er muss von einem Notar bestätigt werden, um gültig zu sein.
Normalerweise erben zuerst die Kinder des Verstorbenen. Das ist Ihre Mutter. Man spricht hier von der gesetzlichen Erbfolge. Ihre Mutter verdrängt Sie in der Erbfolge. Sie, als Enkelkind, würden erst erben, wenn Ihre Mutter bereits verstorben ist. Man nennt dies das Repräsentationsprinzip.
Wenn Ihre Mutter nun auf ihren Pflichtteil verzichtet, wirkt das oft auch für ihre direkten Nachkommen. Das sind Sie, das Enkelkind. Das ist in § 2349 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) so geregelt. Der Verzicht Ihrer Mutter schließt dann Sie von Ihrem eigenen Pflichtteilsanspruch nach Ihrem Großvater aus.
Wichtig: Es ist dabei egal, ob Sie davon wussten oder zugestimmt haben. Ihre Mutter handelt hier als die Person, die in der gesetzlichen Erbfolge vor Ihnen steht. Der Vertrag zwischen ihr und Ihrem Großvater betrifft die gesamte Abstammeslinie.
Es gibt eine Ausnahme. Im Vertrag über den Pflichtteilsverzicht kann ausdrücklich etwas anderes vereinbart werden. Es könnte im Vertrag stehen, dass der Verzicht der Mutter nicht für die Enkelkinder gelten soll. Nur in diesem Fall behalten Sie Ihren Pflichtteilsanspruch. Wenn dies nicht ausdrücklich im Vertrag steht, gilt der Verzicht auch für Sie.
Dieser Mechanismus dient der Vereinfachung. Er soll verhindern, dass der Erblasser (Ihr Großvater) nach dem Verzicht seiner Kinder immer noch mit Pflichtteilsansprüchen der Enkelkinder konfrontiert wird.