FG München 4 K 1586/19

Juni 4, 2022

FG München 4 K 1586/19

kann Vermächtnisnehmerin Zahlungen steuerlich mindernd geltend machen die sie an Erbin für Schulden geleistet hat

Zusammenfassung RA und Notar Krau:

Sachverhalt:

Die Klägerin ist Vermächtnisnehmerin einer Eigentumswohnung.

Sie hat die Erbin von den Sanierungskosten der Wohnung freigestellt, die noch vom Erblasser in Auftrag gegeben wurden.

Die Klägerin macht die Sanierungskosten als Nachlassverbindlichkeiten geltend, um den Wert ihres Erwerbs für die Erbschaftsteuer zu mindern.

Streitfrage:

Können Vermächtnisnehmer Zahlungen steuerlich mindernd geltend machen, die sie an den Erben für Schulden geleistet haben?

FG München 4 K 1586/19

Entscheidung:

Das FG München hat die Klage abgewiesen.

Die Sanierungskosten sind keine Nachlassverbindlichkeiten im Sinne des § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG.

Begründung:

  • Erblasserschulden:

    • Schulden, die vom Erblasser herrühren und zum Zeitpunkt des Erbfalls noch nicht vollständig erfüllt sind.
    • Erforderlich ist ein rechtlicher oder wirtschaftlicher Zusammenhang mit dem Erblasser.
  • Sanierungskosten:

    • Sind im Streitfall keine Erblasserschulden, da die Verträge zur Sanierung erst nach dem Tod des Erblassers geschlossen wurden.
    • Es handelt sich um schwebende Rechtsgeschäfte, die den Nachlass nicht wirtschaftlich belasten.
  • Vermächtnisnehmer:

    • Hat keinen Anspruch auf Minderung des Vermächtnisses aufgrund der Sanierungskosten.
    • Kann die Sanierungskosten als Erbfallkosten (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG) geltend machen, wenn sie durch die Abwicklung des Erbes veranlasst wurden.

FG München 4 K 1586/19

Im Streitfall:

  • Sanierungskosten wurden nicht durch die Abwicklung des Erbes veranlasst.
  • Klägerin hat keinen Anspruch auf steuerliche Berücksichtigung der Sanierungskosten.

Zum Entscheidungstext:

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
3. Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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