Kapitalerhöhung GmbH Aufnahme Einzelunternehmen
OLG Celle 9 W 37/24
Beschluss vom 13. Juni 2024
Sachverhalt:
Ein Einzelunternehmer wollte sein Unternehmen im Wege der Ausgliederung als Sachagio in eine GmbH einbringen, deren alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer er war.
Gleichzeitig sollte das Stammkapital der GmbH durch Bareinlagen erhöht werden.
Das Registergericht beanstandete die Verknüpfung von Ausgliederung und Kapitalerhöhung mit Sachagio und erließ eine Zwischenverfügung.
Die GmbH legte Beschwerde ein.
Entscheidung des OLG Celle:
Das OLG Celle hob die Zwischenverfügung des Registergerichts auf und gab dem Registergericht auf, das Eintragungsverfahren unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats fortzusetzen.
Kernaussage:
Eine Kapitalerhöhung einer GmbH mit Aufnahme eines ausgegliederten Einzelunternehmens als Sachagio ist nicht möglich,
wenn entgegen § 126 Nr. 2 UmwG für das Sachagio keine Anteile oder Mitgliedschaften am aufnehmenden Unternehmen gewährt werden.
Begründung:
Das OLG Celle stellte zunächst fest, dass das Registergericht die Beanstandung nicht im Wege einer Zwischenverfügung hätte aussprechen dürfen.
Eine Zwischenverfügung ist nur bei behebbaren Hindernissen zulässig.
Im vorliegenden Fall war das Hindernis aus Sicht des Registergerichts jedoch nicht behebbar, so dass es durch einen Zurückweisungsbeschluss hätte entscheiden müssen.
Das OLG Celle neigte in einer vorläufigen Beurteilung dazu, die Auffassung des Registergerichts zu bestätigen.
Die Verknüpfung von Ausgliederung und Kapitalerhöhung mit Sachagio dürfte unzulässig sein.
a) § 126 Nr. 2 UmwG:
Nach § 126 Nr. 2 UmwG muss die Ausgliederung eines Unternehmens gegen Gewährung von Anteilen oder Mitgliedschaften am übernehmenden Rechtsträger erfolgen.
b) Keine Gewährung von Anteilen für das Sachagio:
Im vorliegenden Fall wurden für die Ausgliederung des Einzelunternehmens keine Anteile gewährt.
Die Anteile wurden ausschließlich für die Bareinlage im Rahmen der Kapitalerhöhung ausgegeben.
Fazit:
Der Beschluss des OLG Celle verdeutlicht die Voraussetzungen für die Ausgliederung eines Einzelunternehmens in eine GmbH.
Die Ausgliederung muss gegen Gewährung von Anteilen oder Mitgliedschaften an der GmbH erfolgen.
Eine bloße Einbringung als Sachagio im Rahmen einer Kapitalerhöhung ist nicht ausreichend.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.