Karte kein Testament
OLG Hamburg 2 W 80/13
Beschluss vom 8. Oktober 2013
Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat am 8. Oktober 2013 entschieden, dass eine Karte mit zwei Aufklebern nicht die notwendigen Voraussetzungen für ein gültiges Testament erfüllt.
Im vorliegenden Fall hatte eine Frau einen Erbschein beantragt, der sie als Alleinerbin ausweist. Sie berief sich dabei auf eine Karte, die der Erblasser hinterlassen hatte.
Auf dieser Karte befanden sich zwei Aufkleber: einer mit der Aufschrift „(Vorname) ist meine Haupterbin“ und ein zweiter mit Datum und Unterschrift des Erblassers.
Das Gericht entschied jedoch, dass diese Karte nicht als Testament angesehen werden kann. Es führte mehrere Gründe dafür an:
Formale Mängel:
Mangelnder Testierwille:
Das Gericht wies die Beschwerde der Frau gegen die Entscheidung des Amtsgerichts zurück und bestätigte die Ablehnung des Erbscheins.
Es betonte, dass die formalen Anforderungen an ein Testament wichtig sind, um den Willen des Erblassers eindeutig und manipulationssicher festzuhalten.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Karte mit den beiden Aufklebern aufgrund formaler Mängel und Zweifel am Testierwillen nicht als gültiges Testament anerkannt wurde.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.