Kein Anspruch auf Auskunft über persönliche Entwicklung des volljährigen Kindes
OLG München Beschluss vom 14.7.2025 – 2 UF 653/25
Worum geht es in diesem Text?
Dieser Text handelt von einem Streit vor Gericht. Es ist ein Streit innerhalb einer Familie. Eine Mutter wollte Informationen von ihrer Tochter haben. Die Tochter ist aber schon erwachsen. Die Mutter wollte wissen: Wie geht es der Tochter? Wie war ihre Gesundheit? Wie waren ihre Noten in der Schule? Die Tochter wollte diese Informationen nicht geben. Das Gericht musste entscheiden. Das Gericht hat entschieden: Die Mutter hat kein Recht auf diese Informationen.
Die Personen in diesem Streit
In dem Text kommen zwei wichtige Personen vor. Die erste Person ist die Mutter. In der juristischen Fachsprache nennt man sie die Antragstellerin. Das bedeutet: Sie hat den Antrag bei Gericht gestellt. Sie will etwas erreichen. In diesem Text wird sie oft mit „Ast.“ abgekürzt. Die zweite Person ist die Tochter. Sie ist die Antragsgegnerin. Das bedeutet: Der Antrag richtet sich gegen sie. Sie wird im Text oft mit „Ag.“ abgekürzt. Die Tochter ist mittlerweile 21 Jahre alt. Sie ist also volljährig.
Was ist vorher passiert?
Die Mutter und die Tochter haben keinen Kontakt mehr. Der Kontakt ist schon im Jahr 2017 abgebrochen. Die Tochter hat seitdem bei ihrem Vater gelebt. Die Mutter hat zwar Briefe geschrieben. Aber die Tochter hat nie geantwortet. Es gibt einen traurigen Grund dafür. Die Tochter sagt: Die Mutter war alkoholkrank. Die Mutter hat sich früher nicht gut um das Kind gekümmert. Das war sehr schlimm für die Tochter. Die Tochter hat davon ein Trauma bekommen. Ein Trauma ist eine schwere seelische Verletzung. Die Tochter macht deswegen eine Therapie. Sie will ihre Ruhe haben. Sie will keinen Kontakt zur Mutter. Die Mutter gibt zu: Ja, ich hatte gesundheitliche Probleme. Aber sie sagt auch: Jetzt bin ich wieder gesund. Ich kann mich wieder kümmern. Ich will wissen, wie es meinem Kind in den Jahren 2020 bis 2022 ging.
Der Weg durch die Gerichte
Zuerst waren die beiden vor einem kleineren Gericht. Das war das Amtsgericht in Dachau. Das Amtsgericht hat gesagt: Nein, liebe Mutter. Du bekommst diese Informationen nicht. Die Mutter war damit nicht einverstanden. Sie hat eine Beschwerde eingelegt. Eine Beschwerde ist ein Rechtsmittel. Das bedeutet: Man bittet ein höheres Gericht, den Fall noch einmal zu prüfen. Man hofft auf eine andere Entscheidung. Deshalb landete der Fall beim Oberlandesgericht in München. Aber auch dieses hohe Gericht hat „Nein“ gesagt. Die Mutter hat den Streit endgültig verloren.
Warum hat das Gericht so entschieden?
Das Gericht hat seine Entscheidung sehr genau begründet. Die Richter haben in die Gesetze geschaut. Sie haben geprüft: Gibt es ein Gesetz, das der Mutter hilft? Die Antwort ist: Nein, es gibt kein solches Gesetz.
Hier sind die Gründe im Detail:
1. Das Grundgesetz hilft hier nicht
Das Gericht hat zuerst in das Grundgesetz geschaut. Das Grundgesetz ist die Verfassung von Deutschland. Es ist das wichtigste Gesetzbuch. Dort steht in Artikel 6, dass Eltern das Recht haben, ihre Kinder zu erziehen. Aber das Gericht sagt: Dieses Recht ist kein Recht nur für die Eltern. Es ist ein fremdnütziges Recht. Das ist ein schwieriges Wort. Es bedeutet: Die Eltern haben das Recht nur, damit es dem Kind gut geht. Das Wohl des Kindes steht an erster Stelle. Das Recht der Eltern endet dort, wo es dem Kind schadet. Die Tochter ist erwachsen. Sie bestimmt nun selbst über ihr Leben. Die Mutter kann sich nicht auf das Grundgesetz berufen, um Informationen zu erzwingen.
2. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
Dann haben die Richter in das Bürgerliche Gesetzbuch geschaut. Dort gibt es einen Paragrafen mit der Nummer 1686. Dieser Paragraf sagt: Ein Elternteil kann Auskunft über das Kind verlangen. Aber dieser Paragraf ist für getrennte Eltern gedacht. Er regelt normalerweise, dass der Vater der Mutter Auskunft gibt. Oder die Mutter dem Vater. Er ist nicht dafür gedacht, dass das Kind selbst Auskunft geben muss. Das Kind ist nicht der Gegner in diesem Paragrafen.
3. Keine „analoge Anwendung“
Die Mutter wollte, dass das Gericht den Paragrafen trotzdem anwendet. Das nennt man in der Juristerei eine analoge Anwendung. Das bedeutet: Es gibt zwar kein passendes Gesetz. Aber der Fall ist so ähnlich wie ein anderer Fall. Darum nimmt man das Gesetz von dem anderen Fall. Das Gericht hat gesagt: Das machen wir hier nicht. Es gibt keine Gesetzeslücke. Der Gesetzgeber hat das Gesetz mit Absicht so geschrieben. Außerdem ist die Situation hier anders. Die Tochter ist volljährig. Bei einem erwachsenen Kind gelten andere Regeln. Der Zweck von dem Gesetz ist der Schutz des Kindes. Wenn das Kind erwachsen ist, braucht es diesen Schutz durch Auskunft nicht mehr.
4. Das Recht auf Selbstbestimmung
Das ist der wichtigste Punkt. Die Tochter ist eine erwachsene Frau. Sie hat ein Recht auf Selbstbestimmung. Das bedeutet: Sie darf selbst entscheiden, wer etwas über sie erfährt. Sie darf auch entscheiden, mit wem sie Kontakt hat. Die Tochter hat klar gesagt: Ich will das nicht. Ich habe Angst vor dem Kontakt. Es tut mir nicht gut. Das Gericht sagt: Der Wille der Tochter ist wichtiger als der Wunsch der Mutter. Das gilt besonders, weil die Tochter schon über 18 Jahre alt ist. Selbst bei älteren Kindern unter 18 Jahren hören die Gerichte schon sehr genau auf deren Willen. Bei Erwachsenen gilt das erst recht.
5. Die Informationen sind alt und nutzlos
Das Gericht hatte noch einen praktischen Grund. Die Mutter wollte Informationen aus der Vergangenheit. Diese Infos sind schon drei Jahre alt. Das Gericht fragte sich: Was will die Mutter damit? Es bringt ihr nichts mehr. Sie kann die Vergangenheit nicht ändern. Die Mutter hat kein schützenswertes Interesse daran. Das bedeutet: Ihr Wunsch ist nicht wichtig genug. Wenn die Mutter weiter bohrt, macht sie alles nur noch schlimmer. Die Tochter fühlt sich dann noch mehr bedrängt. Die Tochter entfernt sich dann innerlich noch weiter von der Mutter. Das ist nicht gut.
6. Ein Fehler im Verfahren
Das Gericht hat auch über das Verfahren gesprochen. Ein Verfahren ist der formale Ablauf bei Gericht. Das erste Gericht hatte einen kleinen Fehler gemacht. Es hat den Fall als „Streitsache“ bezeichnet. Eigentlich ist es aber eine „Kindschaftssache“. Das klingt kompliziert. Aber für das Ergebnis ist es egal. Der Fehler war nicht schlimm. Das Ergebnis bleibt gleich: Die Mutter bekommt keine Auskunft.
7. Das Jugendamt
Das Gericht hat auch beim Jugendamt angerufen. Das Jugendamt ist eine Behörde. Sie kümmert sich um das Wohl von Kindern und Jugendlichen. Die Richter wollten wissen: Habt ihr Informationen über diese Familie? Das Jugendamt hat gesagt: Nein, wir wissen nichts darüber. Wir können nichts dazu sagen. Deshalb musste das Jugendamt auch nicht weiter im Prozess dabei sein. Auch das hat der Mutter nicht geholfen.
Das Fazit
Dieser Beschluss des Oberlandesgerichts München ist sehr deutlich. Er setzt eine klare Grenze. Wenn Kinder erwachsen sind, sind sie frei. Die Eltern können sie nicht mehr kontrollieren. Die Eltern haben keinen Anspruch auf Berichte über das Leben des erwachsenen Kindes. Das gilt besonders dann, wenn das Kind keinen Kontakt will. Die Mutter muss akzeptieren, dass ihre Tochter nun ein eigenes Leben führt. Die Tochter muss keine Rechenschaft ablegen. Sie muss nicht erzählen, wie es ihr geht oder was sie macht. Ihr Recht auf Privatsphäre ist stärker als der Wunsch der Mutter. Die Mutter hat den Prozess verloren. Sie muss die Entscheidung akzeptieren.
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