Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen Ebay-Bewertungen
OLG Düsseldorf Beschluss vom 28.02.2011, Az. I-15 W 14/11
Manchmal läuft es beim Online-Handel nicht rund. Eine schlechte Bewertung bei eBay kann ärgerlich sein. Doch was tun? Können Sie eine solche Bewertung einfach löschen lassen?
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat sich mit diesem Thema befasst. Es entschied: Eine schnelle Löschung per Gericht ist meist nicht möglich.
Man spricht hier von „einstweiligem Rechtsschutz“. Das bedeutet, man kann nicht sofort eine Gerichtsentscheidung erzwingen.
eBay hat ein eigenes Bewertungssystem. Käufer und Verkäufer können dort ihre Sichtweise schildern. Dieses System ermöglicht einen schnellen Austausch.
Ein sofortiges Gerichtsverfahren ist daher in der Regel nicht nötig. Nur in Ausnahmefällen greifen Gerichte schnell ein. Das gilt bei offensichtlich falschen oder beleidigenden Bewertungen.
Stellen Sie sich vor: Eine Käuferin schickt einen Monitor zurück. Sie nutzte ihr Widerrufsrecht.
Die Verkäuferin behauptet, der Monitor sei beschädigt angekommen. Sie weigerte sich, das Geld zu erstatten.
Daraufhin schrieb die Käuferin eine negative Bewertung.
Sie warnte andere Käufer: „Finger weg!! hat seine ware zurückerhalten, ich aber nie mein geld“.
Die Verkäuferin forderte die Löschung. Sie machte Umsatzeinbußen geltend. Doch das Gericht lehnte dies ab. Die Bewertung war weder offensichtlich falsch noch beleidigend.
Die Käuferin äußerte lediglich ihre Meinung.
Gerichte prüfen genau. Eine Bewertung muss klar falsch oder beleidigend sein. Reine Meinungsäußerungen sind geschützt. Sie müssen diese Meinungen aushalten.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.