Kein Erzwingen der Anmeldung zum Handelsregister der deutschen Zweigniederlassung einer englischen Limited bei Geschäftsaufgabe
Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat in einem Beschluss vom 5. September 2022 (9 W 73/22) entschieden, dass gegen den Inhaber einer englischen Limited kein Zwangsgeld verhängt werden darf,
um die Löschung der deutschen Zweigniederlassung im Handelsregister aufgrund der Geschäftsaufgabe zu erzwingen.
Der Betroffene gründete 2009 eine englische „private limited by shares“ (Limited) und verlegte den Verwaltungssitz nach Deutschland, wo eine Zweigniederlassung im Handelsregister eingetragen wurde.
Der Betroffene legte Einspruch ein, der vom Registergericht verworfen wurde.
Nach dem Brexit forderte das Registergericht den Betroffenen auf, die Löschung der Zweigniederlassung im Handelsregister anzumelden, und drohte ein Zwangsgeld an.
Daraufhin legte der Betroffene Beschwerde beim OLG Celle ein.
Das OLG Celle gab der Beschwerde des Betroffenen statt und hob die Entscheidung des Registergerichts auf.
Die wesentlichen Gründe für diese Entscheidung waren:
Aufgrund des Brexit und des Ablaufs der Übergangsfristen am 31. Dezember 2020 hat die englische Limited ihre Rechtsfähigkeit in Deutschland verloren.
Ein nicht mehr rechtsfähiger Rechtsträger hat keine handlungsfähigen Organe, daher kann dem Inhaber keine Anmeldepflicht auferlegt werden.
Es war unklar, ob die Zweigniederlassung nach dem Verlust der Rechtsfähigkeit der Limited als Einzelunternehmen oder als Offene Handelsgesellschaft (OHG) fortgeführt wurde.
Bei einer OHG wären mehrere Personen anmeldepflichtig, was ein Zwangsgeld gegen nur eine Person unzulässig machen würde.
Die Anordnung des Registergerichts war unklar bezüglich des Rechtsträgers, für den die Anmeldung erfolgen sollte.
Wäre der Betroffene als Einzelkaufmann zur anmeldung verpflichtet, wäre das dennoch nicht wirksam, da dieser nicht als solcher ins Handelsregister eingetragen wurde.
Das OLG Celle stellte klar, dass eine Zwangsgeldandrohung präzise sein muss und das geforderte Verhalten klar beschreiben muss.
Die Entscheidung des OLG Celle hat wichtige Auswirkungen auf die Behandlung von deutschen Zweigniederlassungen englischer Limiteds nach dem Brexit.
Sie stellt klar, dass:
Registergerichte keine Zwangsgelder verhängen dürfen, um die Löschung von Zweigniederlassungen nicht mehr rechtsfähiger Limiteds zu erzwingen.
Die Rechtsnachfolge bei Verlust der Rechtsfähigkeit einer Limited sorgfältig geprüft werden muss.
Zwangsgeldandrohungen klar und präzise sein müssen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.