Kein Nach­teils­aus­g­leich für chro­nisch kranken Refe­rendar

Januar 24, 2026

Kein Nach­teils­aus­g­leich für chro­nisch kranken Refe­rendar

Verwaltungsgericht (VG) Wiesbaden Beschl. v. 29.04.2025, Az. 7 L 819/25.WI

Hier finden Sie eine ausführliche und verständliche Zusammenfassung des Urteils vom Verwaltungsgericht Wiesbaden zum Thema Nachteilsausgleich im Staatsexamen.

Einleitung: Das Problem mit der Prüfungszeit

Stellen Sie sich vor, Sie befinden sich in einer der wichtigsten Prüfungen Ihres Lebens. Die Zeit läuft gegen Sie, und jede Minute zählt. Für die meisten angehenden Juristen ist das zweite Staatsexamen eine enorme psychische Belastung. Doch was passiert, wenn zu dem normalen Prüfungsstress eine schwere Krankheit kommt?

In einem aktuellen Fall musste das Verwaltungsgericht (VG) Wiesbaden darüber entscheiden. Ein Referendar aus Hessen litt an einer chronischen Krankheit. Er wollte deshalb mehr Zeit für seine Klausuren bekommen. Er forderte einen sogenannten Nachteilsausgleich. Doch das Gericht lehnte seinen Antrag ab. Dieses Urteil ist für viele Betroffene von großer Bedeutung. Es zeigt, wie streng die Regeln für staatliche Prüfungen in Deutschland sind.

Der konkrete Fall: Krankheit im Referendariat

Der betroffene junge Mann ist Rechtsreferendar. Das bedeutet, er hat sein erstes Studium abgeschlossen und bereitet sich auf den letzten Schritt zum Volljuristen vor. Seit seiner frühen Kindheit leidet er an einer Autoimmunerkrankung der Leber. Diese Krankheit nennt sich autoimmune Hepatitis.

Diese Erkrankung ist leider nicht heilbar. Sie verläuft in Schüben und hat starke Auswirkungen auf den Alltag. Der Referendar berichtete, dass er sehr schnell müde wird. Er kann sich oft nicht gut konzentrieren. Wenn er eine anstrengende Aufgabe erledigt, braucht er viel mehr Zeit zur Erholung als gesunde Menschen. Er nimmt dauerhaft Medikamente ein, um die Entzündung in seinem Körper zu unterdrücken.

Der Mann befand sich bereits in seinem zweiten Versuch für das Examen. Im ersten Versuch war er leider durchgefallen. Er hatte nur zwei von acht Klausuren bestanden. Schon damals wollte er eine Schreibzeitverlängerung, was ihm jedoch verwehrt wurde. Auch für den zweiten Versuch beantragte er erneut Hilfe.

Was ist ein Nachteilsausgleich?

Ein Nachteilsausgleich soll dafür sorgen, dass alle Prüflinge die gleichen Chancen haben. Das ist ein Grundrecht in Deutschland. Es geht um die sogenannte Chancengleichheit. Wenn jemand zum Beispiel im Rollstuhl sitzt, braucht er einen barrierefreien Zugang zum Prüfungsraum. Wenn jemand blind ist, braucht er die Aufgaben in Blindenschrift.

Das Ziel ist: Die körperliche Behinderung soll nicht dazu führen, dass die eigentliche geistige Leistung schlechter bewertet wird. Der Prüfling soll zeigen können, was er weiß, ohne durch seine Behinderung technisch ausgebremst zu werden. Oft wird dieser Ausgleich durch mehr Zeit gewährt. Man darf dann zum Beispiel 30 Minuten länger schreiben.

Die Rolle des Gesundheitsamtes

Bevor das Gericht entschied, gab es ein Gutachten vom Gesundheitsamt. Eine Amtsärztin untersuchte den Referendar. Sie kam zu dem Schluss, dass er tatsächlich Unterstützung benötigt. Sie empfahl dem Prüfungsamt, dem Mann 25 Prozent mehr Zeit zu geben. Bei einer fünfstündigen Klausur wäre das eine Verlängerung von 75 Minuten gewesen.

Doch das Prüfungsamt folgte dieser Empfehlung nicht. Es blieb bei der Meinung, dass die Symptome des Mannes keine Verlängerung rechtfertigen. Daraufhin zog der Referendar vor Gericht, um sein Recht im Eilverfahren durchzusetzen.

Kein Nach­teils­aus­g­leich für chro­nisch kranken Refe­rendar

Warum das Gericht den Antrag ablehnte

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden gab dem Prüfungsamt recht. Die Richter erklärten ausführlich, warum der Mann keine zusätzliche Zeit bekommt. Dabei unterschieden sie zwischen zwei Arten von Defiziten:

1. Prüfungsrelevante Fähigkeiten

Das Gericht sagte, dass im zweiten Staatsexamen nicht nur reines Fachwissen geprüft wird. Es geht nicht nur darum, Gesetze zu kennen. Ein wichtiger Teil der Prüfung ist es, unter hohem Zeitdruck zu arbeiten. Wer Richter oder Staatsanwalt werden will, muss in der Lage sein, komplexe Akten schnell zu bearbeiten und Entscheidungen zu treffen.

Die Fähigkeit, sich lange zu konzentrieren und zügig zu arbeiten, gehört also direkt zum Prüfungsstoff. Wenn das Gericht hier mehr Zeit geben würde, würde es die Prüfung verfälschen. Man würde dem Referendar einen Vorteil verschaffen, den andere nicht haben.

2. Die Unterscheidung zum Dauerleiden

Ein entscheidender Punkt in dem Urteil ist der Begriff des „Dauerleidens“. Das Gericht stellte fest, dass die Krankheit des Mannes ihn dauerhaft begleitet. Sie ist Teil seiner persönlichen Leistungsfähigkeit. Das Gericht argumentierte so: Wenn der Mann später als Anwalt oder Richter arbeitet, wird er diese Symptome immer noch haben.

Da die Krankheit nicht heilbar ist, prägt sie sein allgemeines Leistungsbild. Das Gesetz sieht vor, dass die Note im Examen genau dieses Leistungsbild widerspiegeln soll. Würde man ihm jetzt mehr Zeit geben, würde die Note nicht mehr zeigen, wie belastbar er im Berufsleben tatsächlich ist. Das Gericht sieht die Konzentrationsschwäche daher nicht als technischen Nachteil, sondern als Teil der persönlichen (eingeschränkten) Leistungsfähigkeit.

Die Folgen für die Praxis

Dieses Urteil ist ein herber Schlag für viele chronisch kranke Studenten und Referendare. Es macht deutlich, dass Krankheiten, die die geistige Leistungsfähigkeit oder die Ausdauer betreffen, kaum durch mehr Zeit ausgeglichen werden können.

Das Gericht bleibt hart: Wer nicht schnell genug arbeiten kann, erfüllt die Anforderungen für den Beruf des Volljuristen eventuell nicht. Dabei spielt es für die Richter keine Rolle, ob die Langsamkeit durch eine Krankheit verursacht wird oder einfach eine persönliche Eigenschaft ist.

Zusammenfassung der Entscheidung

Hier sind die wichtigsten Punkte des Urteils noch einmal kurz für Sie zusammengefasst:

  • Keine Zeitverlängerung: Der Referendar bekommt trotz ärztlicher Empfehlung keine zusätzliche Schreibzeit.
  • Zeitdruck gehört dazu: Schnelles Arbeiten und hohe Konzentration sind wesentliche Teile der Prüfung.
  • Dauerleiden: Chronische Krankheiten, die die Leistungsfähigkeit dauerhaft mindern, werden oft nicht als Grund für einen Nachteilsausgleich anerkannt.
  • Chancengleichheit: Das Gericht möchte verhindern, dass Prüflinge mit einer chronischen Schwäche bessergestellt werden als solche, die aus anderen Gründen langsamer arbeiten.

Rechtliche Beratung ist wichtig

Solche Verfahren sind rechtlich sehr kompliziert. Es kommt oft auf kleine Details in der Begründung an. Wenn Sie selbst in einer ähnlichen Situation sind oder Fragen zum Prüfungsrecht haben, sollten Sie sich professionelle Hilfe suchen.

Es ist wichtig, frühzeitig die richtigen Anträge zu stellen und medizinische Gutachten genau prüfen zu lassen. Nur so können Sie Ihre Rechte gegenüber den Prüfungsämtern wahren.

Wenn Sie rechtliche Unterstützung benötigen oder eine Beratung zu Ihrem Fall wünschen, wenden Sie sich bitte an uns. Sie sollten mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr Kontakt aufnehmen. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihren juristischen Anliegen.

RA und Notar Krau

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen? 

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein konstenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Waage Justitia Justiz Recht Gericht

Mitwirkungsrelevanz von Krankheiten und Gebrechen bei Medikamenteneinnahme

Februar 9, 2026
Mitwirkungsrelevanz von Krankheiten und Gebrechen bei MedikamenteneinnahmeBGH Urteil vom 3.12.2025 – IV ZR 185/24Hi…
paragraph

Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens

Februar 8, 2026
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines PrivatgutachtensOLG Nürnberg, Beschluss v. 15.01.2026 – 8 W 39/26Zusammenfassung der Entscheidung des…
Justitizia Recht Gerechtigkeit Gericht Justiz

Unzulässiges Bürgerbegehren

Februar 6, 2026
Unzulässiges BürgerbegehrenGericht: VG Gießen 8. Kammer Entscheidungsdatum: 05.01.2026 Aktenzeichen: 8 L 6997/25.GI ECLI: ECLI:DE:VGGIESS:2026:0…