kein Recht nach § 2309 BGB bedeutet auch keinen Pflichtteilsergänzungsanspruch

Mai 28, 2018

kein Recht nach § 2309 BGB bedeutet auch keinen Pflichtteilsergänzungsanspruch

OLG Köln 13 W 14/98

RA und Notar Krau

Das Oberlandesgericht Köln hat in einem Beschluss vom 11. März 1998 entschieden, dass entferntere Abkömmlinge eines Erblassers,

die gemäß § 2309 BGB nicht pflichtteilsberechtigt sind, auch keinen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen können.

Im vorliegenden Fall hatte die Antragstellerin, die Enkelin der Erblasserin, gegen ihre Mutter, die als Schenkungsempfängerin

begünstigt worden war, einen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend gemacht.

Das Landgericht Aachen hatte die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die beabsichtigte Rechtsverfolgung abgelehnt,

da die Antragstellerin als entfernterer Abkömmling gemäß § 2309 BGB nicht pflichtteilsberechtigt sei und ihr deshalb auch kein Pflichtteilsergänzungsanspruch zustehe.

kein Recht nach § 2309 BGB bedeutet auch keinen Pflichtteilsergänzungsanspruch

Das Oberlandesgericht Köln bestätigte diese Entscheidung.

Es führte aus, dass der Pflichtteilsergänzungsanspruch zwar rechtlich selbständig sei, jedoch nur denjenigen zustehe, die nach den §§ 2303 ff. BGB pflichtteilsberechtigt seien.

Die Antragstellerin sei jedoch nach § 1924 Abs. 2 BGB vom gesetzlichen Erbrecht und damit auch vom Pflichtteilsrecht ausgeschlossen,

da ihre Mutter als näherer Abkömmling vorhanden sei.

§ 2309 BGB setze ein nach den allgemeinen Vorschriften bestehendes Pflichtteilsrecht voraus und schränke dieses zur Vermeidung

einer pflichtteilsrechtlichen Mehrfachbegünstigung desselben Stammes wieder ein.

Demgemäß richte sich die Berechtigung entfernterer Abkömmlinge des Erblassers zur Pflichtteilsergänzung ebenfalls nach § 2309 BGB.

Entferntere Abkömmlinge könnten den Ergänzungspflichtteil nur in den Fällen verlangen, in denen sie gemäß § 2309 BGB pflichtteilsberechtigt seien.

kein Recht nach § 2309 BGB bedeutet auch keinen Pflichtteilsergänzungsanspruch

Da die Antragstellerin im vorliegenden Fall nicht pflichtteilsberechtigt war, war die beabsichtigte Rechtsverfolgung aussichtslos

und die von ihr beantragte Prozesskostenhilfe zu Recht abgelehnt worden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Oberlandesgericht Köln in seiner Entscheidung klargestellt hat,

dass der Pflichtteilsergänzungsanspruch an die Pflichtteilsberechtigung anknüpft.

Entferntere Abkömmlinge, die nach § 2309 BGB vom Pflichtteilsrecht ausgeschlossen sind, können daher auch keinen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen.

RA und Notar Krau

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen? 

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein konstenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

taxes, tax office, tax return, form, income tax return, income tax, wealth, finance, tax evasion, money, accounting, income, invoice, taxes, taxes, taxes, taxes, taxes, income tax, income tax, income tax, income tax, accounting

Schenkungsteuer: Steuerbefreiung nach § 13 I Nr 15 und 17 ErbStG

Dezember 12, 2025
Schenkungsteuer: Steuerbefreiung nach § 13 I Nr 15 und 17 ErbStGZusammenfassung des Urteils: Schenkungsteuerpflicht einer Landesstiftu…
Bestattung

Schadensersatz wegen Bestattungskosten – Tod aufgrund Impfschadens

Dezember 7, 2025
Schadensersatz wegen Bestattungskosten – Tod aufgrund ImpfschadensGericht: LG Halle (Saale) 3. Zivilkammer Entscheidungsdatum: 05.09.2025 Aktenz…
Notar Schild

Zwangsgeld wegen Verpflichtung zur Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses

Dezember 7, 2025
Zwangsgeld wegen Verpflichtung zur Vorlage eines notariellen NachlassverzeichnissesOLG München, Beschluss v. 08.10.2025 – 33 W 1013/25 eVori…