Kein Schadensersatz für Feuerwerk im Stadion
OLG Frankfurt Urt. v. 24.02.2011, Az. 3 U 140/10
Stellen Sie sich vor, Sie sind bei einem spannenden Fußballspiel. Plötzlich kracht ein Feuerwerkskörper. Was, wenn Sie dabei verletzt werden? Wer haftet dafür?
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat hierzu ein wichtiges Urteil gefällt. Es weist die Forderung eines Mannes zurück, der nach einer solchen Verletzung Schadensersatz wollte.
Unser Kläger war Rasenpfleger. Er arbeitete bei einem Bundesligaspiel in der Commerzbank-Arena.
Während des Spiels flogen Feuerwerkskörper aus den Fankurven.
Einer explodierte wohl nah an seinem Kopf. Der Mann erlitt angeblich einen dauerhaften Hörschaden. Dazu kamen Kopfschmerzen, Schwindel und Schlafprobleme.
Er verlangte Schmerzensgeld und Ausgleich für entgangenen Verdienst.
Sowohl das Landgericht als auch das OLG Frankfurt am Main haben die Klage abgewiesen.
Sie konnten keine Pflichtverletzung der Veranstalterin feststellen.
Die Richter prüfen genau: Hat die Veranstalterin alles getan, um Besucher zu schützen? Das nennt man Verkehrssicherungspflicht.
Besonders bei Fußballspielen, wo Emotionen hochkochen, sind die Anforderungen an die Sicherheit sehr hoch.
Die Veranstalterin musste bedenken, dass Feuerwerk bei Fußballspielen ein bekanntes Risiko ist.
Auch, dass dieses Spiel ein „Risikospiel“ war. Es gab schon früher Ärger zwischen den Fans.
Trotzdem kam das Gericht zu dem Schluss: Das Sicherheitskonzept war ausreichend.
Alle Zuschauer wurden vor dem Einlass kontrolliert. Gästefans wurden sogar doppelt gecheckt. Stichprobenartige Kontrollen gab es zusätzlich.
Heute gibt es Metalldetektoren oder Scanner. Diese Geräte hätten vielleicht noch mehr Sicherheit geboten.
Doch zum damaligen Zeitpunkt war ihr Einsatz nicht zwingend vorgeschrieben.
Das Gericht sagte: Die durchgeführten Kontrollen waren Standard. Sie entsprachen dem, was damals bei anderen großen Fußballspielen üblich war.
Auch wenn in Zukunft mehr Sicherheit wünschenswert ist, hat die Veranstalterin ihre Pflicht erfüllt.
Dieses Urteil zeigt, wie Gerichte Sicherheitskonzepte bewerten. Es ist wichtig zu wissen, dass Veranstalter nicht für jedes Risiko haften. Sie müssen aber alles Zumutbare tun, um Gefahren abzuwenden.
Dieser Beitrag stammt von Rechtsanwalt und Notar Krau. Wir machen Jura für Sie verständlich.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.