Kein Schadensersatz für Sturz im Blumenladen
OLG Koblenz Urt. v. 14.07.2011, Az. 5 U 362/11
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
sind Sie schon einmal im Supermarkt oder in einem Geschäft gestolpert? Wer haftet eigentlich, wenn Sie sich dabei verletzen? Hier ein spannendes Urteil dazu:
Stellen Sie sich vor: Sie schlendern durch einen Blumenladen. Überall duftet es herrlich. Plötzlich rutschen Sie aus.
Ein einzelnes Blatt auf dem Boden wurde Ihnen zum Verhängnis. Sie fallen und verletzen sich. Wer zahlt den Schaden?
Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat dazu eine klare Meinung: Ein Blumenladen ist kein operationssauberer Raum. Sie müssen damit rechnen, dass Blätter auf dem Boden liegen können.
Besonders, wenn Mitarbeiter gerade Pflanzen umstellen. Das Gericht sagt: Der Laden kann nicht jedes einzelne Blatt sofort entfernen.
In diesem speziellen Fall hatte eine Kundin geklagt. Sie war auf einem Blatt ausgerutscht. Das Landgericht Koblenz gab ihr zunächst recht.
Doch das OLG sah das anders. Es hob die Entscheidung auf. Die Richter meinten: Die Frau hätte selbst besser aufpassen müssen. Sie hätte mit den Blättern rechnen können.
Dieses Urteil zeigt: Nicht immer ist der Ladeninhaber schuld, wenn Sie stürzen. Auch Sie als Kunde haben eine gewisse Sorgfaltspflicht.
Man kann nicht erwarten, dass jeder Boden stets perfekt sauber ist. Besonders in Geschäften, wo naturgemäß mal etwas herunterfallen kann.
Dieses Urteil hilft uns, die Verkehrssicherungspflicht besser zu verstehen. So nennen Juristen die Pflicht, Gefahrenquellen zu vermeiden. Aber auch Sie tragen Verantwortung für sich selbst.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr RA und Notar Krau
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.